Die Demokratie ist gerettet. Die
öffentlich-rechtlichen Sender dürfen die Gebühren erhöhen, und das Land Sachsen-Anhalt darf da nicht einfach nicht mitmachen, hat das Bundesverfassungsgericht, an das sich die Sender immer wieder wenden wie an eine große Mutter, gestern entschieden. Christian Rath
begrüßt die Entscheidung in der
taz, will aber auch
Strukturreformen: Sie seien "schon deshalb erforderlich, weil der öffentlich-rechtlich Rundfunk seine Grundversorgung in den nächsten Jahrzehnten immer mehr
ins Internet verlagern wird - nicht nur mit Bild- und Ton-Berichterstattung, sondern
auch mit Texten."
Hier Raths Bericht zum Urteil.
Im
Tagesspiegel nickt auch Joachim Huber das Urteil grundsätzlich ab, mahnt aber mehr "ernsthafte Informationssendungen" an: "Die
ARD-Programmdirektion hält es aktuell für eine brillante Idee, den 'Weltspiegel' vom frühen Sonntagabend in die 'Todeszone' nach den 'Tagesthemen' am Montag zu verlegen, zudem soll die Zahl der wöchentlichen Magazine zugunsten von Dokumentationen reduziert werden. Solche
Thermomix-
Vorschläge schwanken zwischen Rat- und Hilflosigkeit." Juristisch sauber, aber "
politisch weltfremd"
erscheint hingegen Heinrich Wefing bei
Zeit Online das Urteil, "denn natürlich ist Geld immer und überall einer der wichtigsten Reformtreiber. Wenn es reichlich vorhanden ist, ist der
Veränderungsdruck gering."
Abgeklärt der
Kommentar des
Ruhrbarons Stefan Laurin: "Die Richter haben ein Anstaltsideal beschrieben, das mit der Wirklichkeit nicht viel zu tun hat. Und sie ließen sich dabei offenbar von den Erinnerungen an ihre
Kindheit und Jugend beeinflussen. Irgendwann wird eine
andere Richtergeneration, die mit dem Internet aufgewachsen ist, anders entscheiden. Bis dahin werden die Bürger allerdings noch viel Geld für Pensionskassen mit angeschlossenem Sendebetrieb ausgeben, für die sie sich immer weniger interessieren." Stefan Niggemeier
reagiert in seinen
Übermedien schon gar nicht mehr auf das Urteil, sondern nur auf "
Springers rasende Wut auf das Bundesverfassungsgericht".
In Karlsruhe siegen ohnehin immer die Sender,
schreibt Wolfgang Janisch in der
SZ.
FAZ-Medienredakteur Michael Hanfeld, der einzige wirkliche Kritiker der Öffentlich-Rechtlichen in den deutschen Alphamedien, findet die Entscheidung des BVG in "ihrer
rabulistischen Oberflächlichkeit schon atemberaubend… Die Richter setzen die Presse- und Meinungsfreiheit der öffentlich-rechtlichen Sender nach Artikel 5 Grundgesetz mit der
Finanzierung der Anstalten gleich."