Eine Woche nach den Geschehnissen protokolliert Thorsten Schmitz in der
SZ nochmal die Twitter-Hetzjagd gegen
Ahmad Mansour (mehr
hier). Unter anderem hatte der Journalist James Jackson dort suggeriert, Mansour habe sein
Humboldt-Uni-Diplom gefälscht. Die Uni brauchte viele Stunden, um die Echtheit von Mansours Diplom zu bestätigen. Währenddessen konnte sich der Mob austoben: "Selbst wissenschaftliche Mitarbeiter wie
Rami Ali vom Berliner 'Institut für empirische Integrations- & Migrationsforschung der Humboldt-Universität' (
BIM - und ja, das ist exakt die Uni, die Mansours Diplom zu verantworten hat) ließen auf Twitter
jegliche akademischen Standards fallen: Rami Ali ist Politologe und Islamwissenschaftler, heißt es auf der Internetseite des Instituts." Auf Twitter
postet er "ein höhnisches, handgeschriebenes Diplom
mit vielen Rechtschreibfehlern. Botschaft: Mansour, der Fälscher. Damit sammelt Ali rund
anderthalbtausend likes." Rami Alis Chefin
Naika Foroutan, Leiterin des Arbeitsbereichs "Integrationsforschung und Gesellschaftspolitik" des BIM, hat Verständnis für Alis Tweet, so Schmitz, der aus einer Mail Foroutans zitiert: "Wäre Ahmad jemand, der nicht selber
so stark austeilt oder jemand, der nicht so viele Verbündete hätte oder jemand, der als Minderheit nicht gehört würde - dann würde ich das Ganze als offensive, abwertende und unsensible Geste sehen und unseren Mitarbeiter bitten, das zu reflektieren und sich zu distanzieren. So kann ich dem Mitarbeiter nur sagen: Dein Verhalten war kindisch und
taktisch unklug."
Als "Hammer" bewertet Michael Hanfeld in der
FAZ zwei Urteile, die
Holger Friedrich, Verleger der
Berliner Zeitung, im Streit mit dem früheren
Bild-Chef
Julian Reichelt Recht gaben. Ein Hamburger Gericht attestierte ihm, dass die weitergegebenen SMS-Nachrichten von Springer-Chef Mathias Döpfner "Vorstandskommunikation", also geschützt gewesen seien, ein Berliner Gericht befand, Julian Reichelt kann bei einer Zeitung
nicht automatisch Informantenschutz erwarten: "Nach der Vorstellung des Gerichts versteht sich der Informantenschutz der Presse nicht von selbst, er bedürfe einer
vertraglichen Verabredung. Mehr noch, so folgern die Richter der 67. Zivilkammer, müssten Informanten doch fest damit rechnen, verraten zu werden." Ein Veröffentlichungsmedium diene schließlich der Veröffentlichung: "Das ist
ein Wirkungstreffer, der, bliebe er bestehen, an das Fundament der Presse geht. Ihr Selbstkontrollorgan, der Deutsche Presserat, den die Berliner Richter mit dem Verweis '
rechtlich ohnehin unverbindlich' abtun, hatte in der Causa Friedrich gegen Reichelt befunden, dass der Verleger der
Berliner Zeitung Informantenverrat begangen habe."