Die
Presseverlage,
klagt FAZ-Redakteur Thomas Thiel in so bewegenden Worten, als sei er einer der
FAZ-Herausgeber, können mit dem
reformierten Wissenschaftsurheberrecht, das Bibliotheken den Verleih von Zeitungsartikeln auch online erlaubt, einpacken: "Wenn die Nationalbibliothek mit ihrem
Eigentum um sich werfen darf, lohnt der Blick in die digitale Zukunft nicht mehr. Das vorliegende Gesetz lässt nur den Schluss zu, dass Minister Maas die Marktwirtschaft im Pressewesen abschaffen und eine
staatssozialistische Presselandschaft etablieren will."
Presse und Medien betrachten sich gern als
Garanten von Demokratie. Aber die jüngste Geschichte in der Türkei oder Ungarn zeigt, wie leicht sich Medien abwickeln lassen, wenn es eine starke Regierung nur will. In
Polen sind die
öffentlich-rechtlichen Medien auch schon gleichgeschaltet. Nun sollen mit einem Antimonopolgesetz
die Zeitungen stärker unter Regierungskontrolle gebracht werden,
schreibt Paul Flückiger im
Tagesspiegel: "Im Fadenkreuz der PiS stehen dabei erklärtermaßen vor allem Verlage mit
deutscher Kapitalbeteiligung. Laut Elzbieta Kruk (PiS), der Vorsitzenden des Kulturausschusses des Sejm, befinden sich in Polen fast 80 Prozent der Verlagshäuser in ausländischer Hand. Eine so hohe Auslandskapitalbeteiligung ist EU-weit einzigartig. Drei Viertel davon werden angeblich von deutschen Unternehmen dominiert. 'Sollen wirklich
die Deutschen die polnische Regierung kontrollieren?', fragt deshalb Kruk."
Die
SPD möchte ins Internet hineinregieren, indem es
Google zwingt, bestimmte Inhalte von
genehmen Medien zu privilegieren,
schreibt Lars Klingbeil bei
golem.de mit Verweis auf den am vergangenen Montag beschlossenen Leitantrag für das Programm zur Bundestagswahl 2017 (hier als pdf-
Dokument). Schon 2013 hatte die SPD ähnliche Ideen, die auf eine
Besserstellung der öffentlich-rechtlichen Medien und einiger approbierter Privatmedien im Netz hinausliefe: "Letztlich würde das bedeuten, dass die Suchalgorithmen von Google oder anderen Suchmaschinenanbietern die Angebote bestimmter Medien höher einstufen müssten. Der SPD-Vorschlag von 2013 sah vor, dass die Öffentlich-Rechtlichen
quasi '
gesetzt' würden, während private Verlage sich einem
gesonderten Verfahren für eine privilegierte Behandlung unterziehen müssten. Selbst wenn diese Praxis nicht auf die Öffentlichen-Rechtlichen beschränkt würde, wäre sie kaum mit der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit sowie der Wettbewerbsfreiheit vereinbar."