In seiner
FAZ-Kolumne
schreibt Bülent Mumay über das deutsche Wahlergebnis, die Barzani-Krise, krude AKP-Warnungen vor westlicher Zahnpasta, die Muslime angeblich betäuben solle und eine Ermahnung des Theologen
Ihsan Şenocak, Damenhosen zu verbieten: "'Zerspringt dir nicht das Herz, wenn deine Tochter
in Hosen zur Schule geht? Du freust dich, wenn deine Tochter die Zulassungsprüfung für die Universität besteht. Sie soll Ärztin oder Ingenieurin werden. Da geht dann deine Tochter in Hosen unter den Blicken der Männer, junge Männer laufen ihr hinterher. So führst du deine Tochter
in die Hölle!' Fanatiker, die schweigen, wenn kleine Kinder in Heimen einer religiösen Sekte vergewaltigt werden, wenn Kinder bei lebendigem Leib verbrennen, weil bei einem Korankurs Feuer ausbricht, erklären es nun zur
Höllenschuld,
Hosen zu tragen. Und unser Staat schaut schweigend zu."
"
Freiheit: Das war für Luther die Freiheit von der Depression", die ihn befallen hatte, als er gegen den Willen seiner Eltern das Gelübde ablegte,
erklärt der Philosoph
Christoph Türcke in der
NZZ. "Er konnte sie gar nicht darstellen, ohne sich selber darzustellen. Warum teilt er 'die ganze heilige Schrift' so holzschnitthaft 'in zweierlei Worte', nämlich in 'Gebote oder Gesetze Gottes und Verheißungen oder Zusagungen'? Und warum wird 'der Mensch' erst einmal durch die Gesetze '
recht gedemütigt und zunichte' gemacht, 'sintemal das Gebot muss erfüllt sein oder er muss verdammt sein', ehe 'das andere Wort, die göttliche Verheißung und Zusagung' ihn aus dem Sumpf der Verzweiflung zieht? Weil Luther es so erlebt hat. 'Der Mensch': Das ist er. Ecce homo. In seine Fußstapfen muss treten, wer Rettung will. Jeder muss erst einmal
völlig am Ende sein, ehe ihm der Glaube zuteilwird."
Auch der Theologe
Jan-Heiner Tück denkt in der
NZZ über den
Freiheitsbegriff Luthers nach: "Eine Freiheit, die sich von theologischen Vorgaben emanzipiert und das Projekt der Selbstverwirklichung ohne Gott in Angriff nimmt, ist seine Sache nicht. Wenn überhaupt, ist Luther darin modern, dass er auf die
fragilen Konstitutionsbedingungen menschlicher Freiheit verweist."