Die Gedenkfeier in
Yad Vashem zum 75. Jahrestag der Befreiung von
Auschwitz war in mehrerer Hinsicht höchst problematisch,
schreibt Richard Herzinger im
Perlentaucher. Sie nützte vor allem
Putins Geschichtsrevisionismus. "Jetzt werden wir Zeugen einer
Instrumentalisierung, die das Gedenken an die Shoa keineswegs negiert oder zu minimieren versucht, sondern sogar aktiv hochhält, es aber so umdeutet, dass es sich nahtlos in die jeweils
eigene nationale Heldengeschichte fügt. Putin geht hier mit kalter Systematik voran. In Yad Vashem setzte er unwidersprochen die verbrecherische Dimension der Belagerung Leningrads mit der des Holocaust gleich und unterstrich damit, dass er den Opferstaus der Völker der einstigen Sowjetunion ebenso wie den Heroismus ihres gemeinsamen Sieges über Hitler-Deutschland
alleine für Russland beansprucht."
Gestern fand im Bundestag eine Anhörung zum Ausmaß der kaum zu bestreitenden Begeisterung der
Hohenzollern für die Nazis statt. Von dieser Begeisterung hängt ab, wie legitim die Entschädigungsforderungen der Familie sind,
berichtet Andreas Fanizadeh in der
taz: "Der
wunde Punkt der aktuellen Debatte dürfte nach Auffassung der Partei die Linke vielleicht auch in der Vergangenheit der Bundesrepublik zu suchen sein. Der Abgeordnete Jan Korte deutete dies an. Im Westen wurden die an den Verbrechen
nachweislich beteiligten Familienclans und Dynastien nach 1945 nicht oder nicht immer konsequent genug bestraft, deren Vermögen auch kaum eingezogen. Die Hohenzollern können heute im Bundestag auf erstaunlich entschiedene Befürworterinnen zählen. Am Mittwoch besonders auf die Wortführerin der CDU im Kulturausschuss, Charlotte Motschmann, geborene Baronesse von Düsterlohe."
Den wichtigsten Auftritt hatte
Christoph Maria Vogtherr, Leiter der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten teilnahm,
schreibt Jens Bisky in der
SZ: "Die Würdigkeitsfrage nach dem Ausgleichsgesetz betreffe nur einen Teil der Objekte, etwa ein Drittel. Daneben gebe es Kunstwerke von der sogenannten '19er Liste'. Für diese war Mitte der Zwanzigerjahre im Zuge der
Vermögensauseinandersetzung ein
Vorkaufsrecht des Staates vereinbart worden, der auch 16 Positionen ankaufte, was nach dem Krieg vergessen war, sodass etwa, wie der Kunsthistoriker Guido Hinterkeuser bereits vor Jahren nachwies, Watteaus Gemälde 'Einschiffung nach Kythera' ein
zweites Mal angekauft wurde."
"Zwei Haltelinien sollten die staatlichen Verhandler ganz klar ziehen",
fordert indes Hans Monath im
Tagesspiegel: "Eine wie immer geartete
Mitsprache der Hohenzollern bei der Darstellung ihrer Geschichte in öffentlichen Institutionen muss
ausgeschlossen bleiben."