Der
Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden: Der seit 2008 andauernde Streit um den
Welfenschatz (
Unsere Resümees) kann nicht vor einem amerikanischen Gericht ausgetragen werden, es handele sich um eine "
innerdeutsche Angelegenheit", die USA haben sich aus globalen Rechtsfragen rauszuhalten. Das Urteil markiert eine "
Zeitenwende", schreibt der auf Raubkunstfälle spezialisierte Rechtsanwalt
Hannes Hartung in der
Welt: "Das Urteil wird zahlreichen amerikanischen Anwälten in ihrem Bemühen, innerdeutsche Fälle vor amerikanische Gerichte zu bringen, einen gewaltigen Riegel vorschieben. Das ist zu begrüßen, sollte jedoch in Deutschland als Chance gesehen werden,
endlich selbst Verantwortung zu übernehmen: Wir sollten Raubkunstfälle endlich selbst gerecht und fair regeln. Es braucht dafür dringend ein
Raubkunstgesetz und nach Möglichkeit auch ein
spezialisiertes Gericht, eine bundesweit zuständige Raubkunstkammer bei einem Oberlandesgericht, welche sich dieser Fälle in einem verbindlichen rechtlichen Rahmen annimmt. Bisher hat Deutschland im rechtsstaatlichen Rahmen dafür jedoch nichts getan, sondern nur auf Basis der Freiwilligkeit. Bis heute ist es nicht möglich, die Rückgabe von Raubkunst vor deutschen Gerichten einzuklagen, obwohl schon der Bundesrat im Jahr 2002 angemahnt hat, dass man
eigene Verjährungsregeln für Raubkunst finden müsse."
"Ein Türchen lässt das denkbar grundsätzliche Urteil den Klägern noch offen", schreibt Patrick Bahners, der das Urteil in der
FAZ ebenfalls begrüßt: "Sie können behaupten, dass die Kunsthändler als Juden 1935
gar keine deutschen Staatsangehörigen mehr gewesen seien - unter welcher Voraussetzung die unterstellte Enteignung dann eventuell doch völkerrechtswidrig gewesen wäre. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat zwei Gründe, der Erörterung dieser Frage vor dem Einzelrichter im Bezirksgericht
gelassen entgegenzusehen. Erstens würde die Prüfung, ob jüdische Deutsche im Stichjahr 1935 als ausgebürgert anzusehen sind, die amerikanischen Gerichte wieder als Organe eines abgeleiteten allgemeinen Menschenrechtsschutzes in die Pflicht nehmen. Und zweitens ist die Klärung solcher historisch voraussetzungsreicher Unrechtsfragen für den Obersten Gerichtshof in erster Linie Sache der Staaten, die das Unrecht angerichtet haben." Im
Tagesspiegel resümiert Nicola Kuhn den Fall.
In Hamburg wird erbittert über den Wiederaufbau der
Bornplatzsynagoge, eines Baus aus der Gründerzeit gestritten, der von den Nazis geschleift worden war. Ein
Richtig und Falsch gibt es in der Debatte nicht, meint Matthias Alexander in der
FAZ: "Eine Rekonstruktion der Bornplatzsynagoge wäre genauso legitim, wie es jene der Frauenkirche in Dresden und des Hohenzollernschlosses in Berlin war. Zugleich ist sie aber
keineswegs zwingend geboten, zumal ihr die herausragende architekturhistorische Bedeutung abgeht. Auch ein Neubau könnte für ein selbstbewusstes Judentum stehen."
Weiteres: Das Museum der Deutschsprachigen Juden in Israel, kurz "
Jeckes-
Museum" steht vor der
Schließung, schreibt in der
SZ Peter Münch, der mit Direktorin Ruthi Ofek gesprochen hat: Die Ausstellungstücke sollen "eine neue Heimstatt finden im Hecht-Museum auf dem Gelände der Haifaer Universität. Dazu soll ein
Forschungszentrum aufgebaut werden, das die Dokumente des Archivs wissenschaftlich aufarbeitet und offen ist für neue Nachlässe." Es fehlen allerdings
3,
5 Millionen Euro.