Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das französische Gesetz gegen die
Burka nicht verurteilt. Franck Johannes
erläutert in
Le Monde: "Die große Kammer des Gerichts sieht zwar, dass das französische Gesetz vom 11. Oktober 2010, das die Totalverschleierung an öffentlichen Orten untersagt, eine "
dauerhafte Einmischung" in das Recht auf Privatleben und die Religionsfreiheit darstelle. Aber sie findet, dass diese Einmischung zwei legitime, in der Verfassung festgeschriebene Ziele hat: die "öffentliche Sicherheit" und der "Schutz der Rechte und der
Freiheit anderer"."
In vielen angelsächsischen Medien sorgt die Entscheidung für Unverständnis. Louise Roug
schreibt in
Mashable: "Bitte kämpfen Sie nicht gegen dieses Recht in meinem Namen. Ich verschleiere mein Gesicht nicht, aber ich finde, ich sollte das Recht haben, wenn ich es wollte, vor allem in dem so
freiheitsliebenden Frankreich, dem Land, das uns Voltaire schenkte."
In der
Welt begrüßt Richard Herzinger die Entscheidung ohne Wenn und Aber: "Menschenrechte schützen den Einzelnen nicht nur vor der Willkür des Staates, sondern auch übermächtiger religiöser oder "
kultureller"
Kollektive. Diese Prinzipien wollen islamische Ideologen systematisch verwirren. Deshalb geben sie die Vollverschleierung, die zur Stigmatisierung und Ausgrenzung der Frau aus dem öffentlichen Raum ersonnen wurde, als Angelegenheit der "Privatsphäre" aus. Die
Unterwerfung unter religiös verfügte
Unterdrückungspraktiken soll so als Ausdruck freier Entscheidung erscheinen."