Essay

Kinder, wie die Zeit vergehen wird

Von Daniele Dell'Agli
07.04.2026. Der Horizont des Möglichen droht perspektivisch zum ersten Mal zu schrumpfen, weil unentwegt Tatsachen geschaffen werden, die den Spielraum des Gestaltbaren verengen und das Noch-nicht in ein Schon-weg verwandeln. Die Klimabeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts und anderer Gerichte wollten diese Drift bekämpfen. Sie werden jetzt von einer Fraktion hintergangen werden, der es angeblich um die "Bewahrung der Schöpfung" zu tun ist. Mit Vladimir Jankélevitch und Peter Sloterdijk wäre zu fragen,  wann wir "imstande sein werden zu begreifen, auf welchen Festen wir uns in jüngeren, blinderen Jahren zerstreuten?"
Manche erinnern sich daran, als wäre es gestern gewesen: vor fünf Jahren, am 24. März 2021 verkündete der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Beschluss, demzufolge die Klimapolitik der Bundesregierung weder den selbst gesteckten Klimazielen noch dem in Art. 2 GG und Art. 20a GG formulierten Vorsorgeprinzip des Staates gerecht wird. Dabei hatte diese als "Klimabeschluss" populär gewordene Entscheidung die Verfassungsbeschwerde der klagenden Umweltverbände gegen das geltende Klimaschutzgesetz abgewiesen und Handlungsbedarf des Gesetzgebers lediglich für die Regelung der Emissionsminderungen nach 2030 angemahnt, weil künftige Generationen sonst mit unverhältnismäßig steigenden Freiheitseinschränkungen zu rechnen haben würden. Gegen die "eingriffsähnliche Vorwirkung" unterlassener Klimaschutzmaßnahmen wurde das Konzept der "intertemporalen Freiheitssicherung" entwickelt - auf diese Neuerung beruht hauptsächlich die "Signalwirkung" der Entscheidung, die auch international weit beachtet wurde.   

Damit ging das deutsche Gericht über vergleichbare Urteile in den Niederlanden (Klimaklage der Urgenda-Foundation 2019), Irland und Frankreich (2020) hinaus, Österreich folgte 2023. Erst 2025 legte der Internationale Gerichtshof in Den Haag ein 140-seitiges Gutachten vor, das alle Staaten für die Erhaltung der Umwelt und den Schutz ihrer Bevölkerungen in die Pflicht nimmt und den Weg für künftige "Klimaklagen" auch zwischenstaatlich ebnet. Mittlerweile wird weltweit, von der Öffentlichkeit kaum beachtet, in über dreitausend Gerichtsverfahren um neue Richtlinien für den Erhalt von Umwelt und Atmosphäre und um Entschädigungen für fahrlässig herbeigeführte Schäden gestritten wird ("Climate Change Litigation"). Dabei ist es unter den Beteiligten Konsens, dass es eigentlich nicht Sache der Gerichte sein sollte, Versäumnisse der Gesetzgeber oder gar die indolente Grundhaltung eines Großteils ihrer Wähler zu kompensieren, aber den klagenden Umweltorganisationen bleibt mangels politischer Repräsentation kein anderes Forum, die Jahrhundertaufgabe einer klima- und umweltfreundlichen Transformation unserer Gesellschaften wenigstens als Projekt lebendig zu halten und immer wieder in Erinnerung zu rufen. 

Man muss es so bescheiden formulieren, denn fast allen diesen juristischen Anfechtungen des herrschenden ökolegislativen Minimalismus ist - wie auch den Klagen vor dem BVerfG - gemeinsam, dass sie sich auf subjektive "Abwehrrechte" einzelner Betroffener stützen müssen, da es nach wie vor keine objektiven Rechtsansprüche auf eine lebenswerte Umwelt und eine menschenwürdige Zukunft im Zeichen des Klimawandels gibt. Die Alternative wäre, die Natur selbst als juristische Person verfassungsrechtlich anzuerkennen, Ecuador setzte damit 2008 als erstes Land überhaupt ein Zeichen für ökozentrisches Rechtsverständnis, es folgten Bolivien, Neuseeland, Kolumbien und Kanada; in Europa hat bislang erst Spanien 2022 die Lagune Mar Menor als Rechtsperson anerkannt. In Deutschland kann trotz eines überraschenden Urteils des Landgerichts Erfurt 2024 zum Dieselverfahren von einem "Recht auf ökologische Integrität" (Jens Kersten) oder einem "ökologischen Existenzminimum als Element der Menschenwürde" (Christian Calliess) keine Rede sein, im Gegenteil: 2024 hat die CDU verhindert, dass Klimaschutz als Staatsziel in der Verfassung verankert werden konnte (wofür die Ampel eine Zweidrittelmehrheit im Parlament gebraucht hätte), womit er die objektiv-rechtliche Bedeutung einer verpflichtenden Gemeinwohlaufgabe unabhängig vom Wählervotum erhalten hätte. 

Das bedeutet, dass es auch weiterhin der jeweils engen oder weiten Auslegung des Rechtsguts "Umwelt" in Art. 20a überlassen bleibt, ob und wie Naturbelange geschützt werden können, wenn sie nicht anthropozentrischen Ansprüchen - den subjektiven Rechten von Klägern - dienen. So konnten die von der Ampelkoalition vorgenommenen Korrekturen am beanstandeten Klimaschutzgesetz von 2019 (CDU/SPD) zwar nominell auf eine Emissionsminderung um 65 Prozent bis 2030 und  Klimaneutralität bis 2045 fixiert werden, doch faktisch wurden sie erst von der FDP in der Ampel sabotiert (Klimageld, Sektorziele, Verbrenneraus), während sie nun den vorgesehenen Subventionskürzungen (Gebäudewärme, EEG, Netzpaket) der schwarz-roten Koalition zum Opfer fallen. 

Anders gesagt: solange die "Natur" (Klima, Umwelt, Ökosysteme, Artenvielfalt) nicht mit Eigenrechten grundgesetzlich geschützt wird, können Befürworter des Status quo jederzeit die sakrosankte "Freiheit" der Individuen als höchstes Rechtsgut dagegen ausspielen, zum Beispiel die, im eigenen Keller heizen zu können, womit man will. Das freut natürlich die 53 Prozent der Deutschen, die zur Miete wohnen und keinen Einfluss auf die Heizvorlieben ihrer Vermieter haben; und noch mehr dürfte es sie freuen, dass ihnen regierungsamtlich unterstellt wird, an einem egoistischen und ökoindifferenten Freiheitsverständnis festzuhalten; dass der individuelle Lebensstil im allgemeinen und die Heizgewohnheiten im besonderen keine Privatsache mehr sind, hat sich jedoch längst auch in der Mitte der Gesellschaft herumgesprochen, wie man am allgemeinen Aufschrei gegen die geplante Abschaffung der solaren Einspeisevergütung erkennen konnte. 

Auch das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 den liberalistischen Charakter der "intertemporalen Freiheitssicherung" betont, als es geltend machte, dass man mit den Lebensgrundlagen heute so "sorgsam" umzugehen habe, dass die nachfolgenden Generationen nicht aufgrund staatlicher Einschränkungen ihrer Persönlichkeitsrechte zu "radikaler eigener Enthaltsamkeit" gezwungen würden, um jene zu erhalten. Als ob Naturkatastrophen, extreme Dürren, Hitzen und Überschwemmungen nicht per se bereits massive Einbußen an Lebensqualität zur Folge hätten - von Überfischung, Überdüngung, Bodenversiegelung, Abholzung oder Plastikvermüllung ganz abgesehen. Was nützen konstitutionell garantierte Freiheiten, wenn es keine Ressourcen (Land, Berge, Wälder, Strände, Plätze, Nahrung, Luft et cetera) mehr gibt, sie zu realisieren? Auch das Novum, Zukunft endlich (wieder) in Generationen zu denken, statt in Dividenden und Renditen, Urlaubsplänen und Wahlterminen, verbleibt im Rahmen des Schutzes "subjektiver Rechte". Lediglich ein modales Adjektiv, das in der Begründung der Entscheidung ganze 13 Mal an exponierter Stelle auftaucht, erinnert daran, dass es bei Klima- und Umweltschutz um mehr geht als um die Perpetuierung  individueller Handlungsfreiheit: unumkehrbar beziehungsweise irreversibel.

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Dem Irreversiblen hat Vladimir Jankélevitch ein 1974 erschienenes Spätwerk gewidmet, das seit kurzem auch in deutscher Übersetzung vorliegt. Darin definiert der französische Philosoph das Unumkehrbare als das Wesen der Zeit schlechthin. Dass es Zeit gibt, wissen wir überhaupt nur, weil wir nichts, was wir tun, ungeschehen machen können; auch alles, was ohne unser Zutun geschieht, ist ein für allemal passiert, Faktum, Geschichte. Das Irreversible ist das nicht Messbare an der Zeit, das wir zwar denken aber nicht wirklich fassen können, seine "Quoddität" - sein Dass-Sein  - "ist unlebbar, unerzählbar, unzerstörbar" (VJ). Zeit, die wir weder gewinnen noch verlieren oder sonstwie berechnen, aufrechnen können, ein Werden, das gemessen an unserem Fassungsvermögen immer schon ein Gewesensein sein wird und das uns permanent mit unumstößlichen und unverhandelbaren Tatbeständen konfrontiert. 

Irreversibel heißt im Kontext individueller Lebensspannen ebenso wie zivilisatorischer Prozesse: unwiderruflich, unwiederholbar, unwiederbringlich, uneinholbar, unaufhaltsam, unausweichlich, unersetzbar, unaufhörlich, unauslöschlich, unbeeinflussbar, unkorrigierbar, unabänderlich, irreparabel, nicht rückgängig und nicht wieder gutzumachen, darum unverantwortbar und unverzeihlich.

Das Unumkehrbare ereignet sich im Modus der "Futurition" (VJ), das heißt es schafft unablässig Zukunft als Horizont des Möglichen, Unerwarteten, des Noch-nicht, der heute - und darauf hebt die Begründung des Verfassungsgerichts wiederholt ab - perspektivisch zum ersten Mal zu schrumpfen droht: weil unentwegt Tatsachen geschaffen werden, die den Spielraum des Gestaltbaren verengen und das Noch-nicht in ein Schon-weg verwandeln. Eine zentrale Rolle im Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts spielen daher die Kipp-Punkte des Klimawandels wegen der irreversiblen Prozesse, die sie in Gang setzen und in deren Logik es keine Rolle spielt, wie stark die Klimaerwärmung in welchem Zeitraum ausfällt: da sie unumkehrbar ist, kann nicht früh genug und nicht radikal genug dagegen eingeschritten werden, denn das Unumkehrbare kann man zwar nicht aufhalten, aber man kann es verlangsamen. Dass es Kipp-Punkte gibt, darüber sind sich die Forscher einig, ungewiss ist das Ausmaß der Rückkopplungseffekte und der Zeitpunkt ihres Eintretens. Selbst das Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung, das dieses Konzept in Umlauf gebracht hat, möchte sich vorerst nur auf das Abschmelzen des Eisschilds der Westantarktis festlegen. Das ist deshalb verwunderlich, weil die vom Klimawandel verursachten Veränderungen, die mit den Kipp-Punkten als irreversibel assoziiert werden, doch allesamt längst eingesetzt haben. 

Oder möchte jemand bestreiten, dass die Alpengletscher unumkehrbar schmelzen und innerhalb eines Zeitraums, den man auf maximal zwei Generationen ansetzen kann, geschmolzen sein werden? Viele junge Zeitgenossen werden ihr endgültiges Verschwinden erleben mitsamt der Folgen, die dieser Vorgang beinhaltet (Austrocknen von Rhein und Po zum Beispiel, oder das Auseinanderbrechen und Abstürzen zahlloser bislang vom Eis gebundener Felsbrocken). Man muss auch nicht den Permafrost der Tundra bemühen, dessen Auftauen bereits Erdölpipelines aufbrechen lässt und mittelfristig Methan freisetzen wird in Mengen, die alles wettzumachen drohen, was an CO2 eingespart werden kann. Für unmittelbare sinnliche Evidenz sorgt schon ein Mittelmeer, dessen sommerliche Wassertemperaturen mittlerweile mit 28 bis 30 Grad für die maritime Flora und Fauna ebenso unverträglich sind wie für den Badetourismus; immer mehr Touristen treibt es in den heißen Monaten nach Skandinavien, cool tourism nennt sich das, 50 Prozent Steigerung für Schweden im letzten Jahr. Irreversibilität der klimatischen Veränderungen heißt auch dies: bestimmte Abenteuer, Freuden, Unbeschwertheiten des Urlaubs mit den Kindern künftig nicht wiederholen zu können. Befremdlich daher, wie ausgerechnet Konservative, die seit jeher das Hohelied der Familie singen und ihre Verantwortung gegenüber den geliebten Nachkommen als Garanten der Zukunft beteuern, sich von solchen Aussichten unbeeindruckt zeigen. Oder glauben sie ernsthaft, ihr persönliches Schicksal von dem aller anderen Planetenbewohner abkoppeln zu können? Und wer hat sich stets mit ökumenischen Pathos zur "Bewahrung der Schöpfung" bekannt?

Von regionalen Fluktuationen abgesehen ist die Erwärmung der Ozeane irreversibel und sorgt zusammen mit den schmelzenden Polkappen für einen ebenso unumkehrbaren Anstieg des Meeresspiegels, umstritten ist nur noch dessen Geschwindigkeit. Venezianer hatten bis zur Errichtung des gigantischen Schleusentorsystems "Mose" immer häufiger unter Aqua Alta zu leiden - zuletzt 1,4 Meter auf dem Markusplatz 2020. Dabei werden die 6 Milliarden teuren Vorrichtungen Venedig nur maximal fünfzig Jahre vor Überschwemmungen retten, danach wird man ambitioniertere Lösungen in Betracht ziehen müssen (erwogen wird unter anderem, das einströmende Wasser unter die Lagunenstadt zu pumpen). Und ja, nicht jeder Eingriff in die Natur ist irreversibel; Flussbegradigungen etwa werden mit großem Aufwand und Erfolg wieder rückgängig gemacht, siehe Rhône und Emscher; auch Bodenversiegelungen lassen sich renaturieren, wobei der ursprüngliche Zustand selbst nach längerer Sanierungsdauer nie ganz wiederkehrt, ebenso wenig wie bei Urwäldern, die bis zu tausend Jahren brauchen, um nachzuwachsen. Ob man aber jemals die gigantischen Plastikinseln in den Ozeanen (1,6 Millionen Quadratkilometer) entfernen wird, selbst wenn die Technologie und die astronomischen Summen dafür zur Verfügung stehen sollten, ist fraglich. Inbegriff der Reversibilität und Gegenstand sowohl interdisziplinärer Reversibilitätsforschung wie auch strategisch vorausschauender Politik ist hingegen die seit gut zwei Jahrzehnten beschworene Nachhaltigkeit: das Gebot, nicht mehr zu verbrauchen, als nachwächst oder sich erneuern lässt. Warum auch dieses Konzept seinen Appellcharakter zusehends einbüßt, obwohl wir ihn längst mit Erfolg als "Achtsamkeit" an uns selbst praktizieren, hängt, so die Vermutung, mit der realistischen Erwartung unserer trotz aller Schonung und Regeneration unumkehrbar verfallenden Physiologie zusammen. 

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Kein Zweifel, wir neigen dazu, Macht und Verhängnis irreversibler Zeitabläufe zu ignorieren, und wenn wir ihrer gewahr werden, sie zu unterschätzen: wir sitzen in dem Zug, der an uns vorbeifährt. Der Selbstbetrug fängt mit den allgegenwärtigen Re-Komposita unseres Denkens und Sprechens an: Reminiszenz, Regeneration, Rekonstruktion, Restauration, Regression, Revision et cetera, die uns stets mit der Aussicht einer Wiederholung, der Rückkehr zu einem vorigen Zustand, einem Rückwärtsgang von Entwicklungen oder einem Recycling der Dinge beschwichtigen; Höhepunkt der semantischen Irreführung: der Begriff der Ressource, in dem, wenn auch unbewusst, eine immer wieder unerschöpflich aufs Neue sprudelnde Quelle (source) mitschwingt. 

Die digital entgrenzte Abrufbarkeit von Archiven und Datenbanken gaukelt uns darüber hinaus eine Verfügbarkeit über Vergangenes, als könnte es jederzeit reaktiviert werden. Hinzu kommt der Sog des Irreversiblen: An die Unumkehrbarkeit der Geschehnisse haben wir uns auch deshalb gewöhnt, weil sie in der Welt quantifizierbarer Güter und einer chronometrisch getakteten Wertschöpfung immer mit Steigerungseffekten einhergeht: mehr Leistung, mehr Wachstum, mehr Profit; die Preise steigen, die Mieten, der Aktienindex - unaufhaltsam, scheint es, seit Jahrzehnten, trotz gelegentlicher Einbrüche; begleitet von dem je nach dem beklemmenden (die Verlierer) oder wohligen Gefühl (die Gewinner), dass man eh nichts dagegen machen kann. Wenn uns aber die Logik des Irreversiblen nur die Option lässt, den atmosphärischen Stoffwechsel zu verlangsamen, dann wirkt jede unterlassene Hilfeleistung für die verletzten Ökosysteme als Schadensbeschleuniger: Augen zu und weiter oder Regierungshandeln im Fahrerfluchtmodus.

Dieser Fatalismus fügt sich zu dem, was Peter Sloterdijk den in der Moderne unausweichlich gewordenen Zwang zur "expressivistischen" Steigerung der eigenen Lebensform nennt und als Folge einer bereits im 19. Jahrhundert einsetzenden "anti-genealogischen Revolte" diagnostiziert hat, die zumindest in der nordwestlichen Hemisphäre des Planeten eine anti-prokreative Revolte ergänzt wurde. Mit wiederum unausweichlicher Sensibilisierung für die Zumutungen unumkehrbarer Verlusterfahrungen: je seltener oder weniger Nachkommen, desto schwächer die Suggestion, von einem selbst könnte nach dem Tod etwas bleiben oder fortleben.     

Seit je waren Traditionen, Rituale, Routinen, Gewohnheiten die stärksten, weil lebenspraktisch wirksamen Einspruchsmächte gegen den Horror der flüchtigen Zeit, des einmaligen, unwiederholbaren Lebens, das, paradox genug, in Kreisläufen linear abläuft. Unsere Zellen mögen bis zu sechzig Teilungs- und Regenerationszyklen durchlaufen, sie steuern dennoch auf ihr endgültiges Absterben hin. Mehr noch, folgt man Jankélevitch, dienen die zyklischen Episoden der periodischen Erneuerung der Unumkehrbarkeit zeitlicher Dynamik, die ohne jene einem ewigen Leerlauf gliche. 

Doch auch für diesen Trost, der kosmologischen Vision, dass wir Teil eines unsterblichen Kreislaufs, eben Sternenstaub sind (zuletzt von Emanuele Coccia in "Metamorphosen" vorgetragen), sind wir nicht wirklich empfänglich. Und so entbehrt es nicht einer weltgeschichtlichen Tragik, dass der Klimawandel seine Irreversibilität mit dem Schicksal unseres Aufenthalts auf Erden gemeinsam hat; denn weil wir nichts so gründlich und so selbstverständlich verdrängen wie unsere Endlichkeit, müssen wir auch alles ausblenden oder bagatellisieren, was uns daran erinnern könnte. Der Hauptgrund für die Verdrängung der Erderwärmung (und, nebenbei, der Grenzen des Wachstums) ist - neben der Dysfunktionalität viel zu kurzer Legislaturperioden für angemessene Problemlösungen und der Trägheit eingespielter Gewohnheiten - unsere je unwiderruflich verstreichende eigene Lebenszeit. Leugnet man das eine, verdrängt man das andere, und umgekehrt; oder steht das Leugnen gar im Dienste der Verdrängung?
Wollte man im Lichte dieser existenzpsychologischen Variationen auf ein Leitmotiv des Klimabeschlusses vom 24. März 2021 dessen Leitsätze für Nichtjuristen neu formulieren, müssten sie nunmehr lauten:

1. Alle politischen Entscheidungen und gesetzlichen Maßnahmen zum Klimaschutz müssen zum Ziel haben, die irreversibel eingeleiteten Veränderungen der Atmosphäre zu verlangsamen und die mit den Kipp-Punkten drohenden neuen unumkehrbaren Prozesse zu vermeiden.
2. Alles, was von nun an gebaut, gefördert, implementiert, installiert, reguliert werden soll, steht unter einem Reversibilitätsvorbehalt: es dürfen keine unumkehrbaren Tatsachen mehr geschaffen werden. 
3. Als kategorischer Imperativ formuliert: Handle so, dass die Folgen deines Handelns keinen irreversiblen Schaden an Menschen, Natur und Gesellschaft verursachen. Die Nutzung der ökologischen Lebensgrundlagen muss stets unter Berücksichtigung ihrer Regenerierbarkeit erfolgen (Nachhaltigkeitsgebot).

Wer daran zweifelt, dass wir in absehbarer Zeit die Umsetzung solch weitsichtiger Programme erleben werden, findet sich in bester Gesellschaft: "Muss nicht tatsächlich die Sintflut über uns hinweggerollt sein, bevor wir imstande sein werden zu begreifen, auf welchen Festen wir uns in jüngeren, blinderen Jahren zerstreuten? Soll nicht die alte Welt zugrunde gehen, damit die Nachgeborenen zu erkennen vermögen, auf wie unhaltbaren Voraussetzungen das Versunkene errichtet war?" (Peter Sloterdijk)

Kinder, wie die Zeit vergehen wird!


Daniele Dell'Agli


Nachweise:

Beschluss des BVerfG vom 24.3.2021: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html?nn=68080
Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs: https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/187/187-20250723-adv-01-00-en.pdf
Über Gerichtsverfahren zum Klimawandel informiert die Max-Planck-Gesellschaft: https://www.mpg.de/17176132/W007_Umwelt-Klima_076-081.pdf; umfassend der Wikipedia-Eintrag dazu.
Zur Natur als Rechtssubjekt und dem Erfurter Urteil: https://www.deutschlandfunk.de/natur-als-rechtssubjekt-wenn-fluesse-seen-tiere-klagen-koennen-100.html
Christian Calliess, Verfassungsänderung durch die Hintertür? FAZ 19.5.2021
ders.https://www.jura.fu-berlin.de/forschung/europarecht/bob/berliner_online_beitraege/Paper146-Calliess/BOB146_Klimabeschluss-Aufwertung-20aGG-Intertemporale-Freiheitssicherung-Grundrecht-auf-Klimaschutz_.pdf
Jens Kersten, Die Ökologie muss ins Grundgesetz. FAZ 21.6.2024
ders.: Das ökologische Grundgesetz. München 2022 
Die juristische Kontroverse kann man im Verfassungsblog und in der Legal Tribune Online verfolgen.
Zur "Natur als Rechtsperson" vgl. grundlegend den gleichnamigen Aufsatz von Andreas Fischer-Lescano: https://intrechtdok.de/receive/mir_mods_00003571
Unter demselben Titel hat der Bremer Rechtstheoretiker ein Forschungsprojekt am Kasseler Institute for Sustainability aufgebaut: https://www.uni-kassel.de/uni/nachhaltigkeit/nachhaltigkeitsforschung/kassel-institute-for-sustainability
Die beeindruckendste Fotostrecke zum Schwinden der Gletscher hat Greenpeace online gestellt: https://www.greenpeace.de/klimaschutz/klimakrise/berge-eis-gletscher-schmelzen

Lesehinweise:
Vladimir Jankélevitch, Das Unumkehrbare und die Nostalgie. Berlin 2025. 

Peter Sloterdijk, Die schrecklichen Kinder der Neuzeit. Berlin 2014.