Ob
Frauke Brosius-Gersdorf noch Verfassungsrichterin wird? Niemals könne sich die CDU mit der Ansicht der Rechtsprofessorin zur
Menschenwürde abfinden, schreibt die CDU-Bundestagsabgeordnete und Juristin
Elisabeth Winkelmeier-Becker in der
FAZ. Laut Brosius-Gersdorf gilt diese im strengen Sinne erst ab der Geburt (was nicht heißt, dass Abtreibung bis zu diesem Moment möglich sein soll). Winkelmeier-Becker schreibt: "Der Grundrechtskatalog des Grundgesetzes ist die zentrale Antwort der Mütter und Väter des Grundgesetzes auf die
totalitären Verbrechen von Holocaust bis Euthanasie und die Rassenideologie der Nationalsozialisten. Dem wurden die unantastbare Würde jedes Menschen und individuelle Grundrechte entgegengesetzt. Ein solcher Schutz gegen staatliche Macht kann aber nur vorstaatlich, also naturrechtlich gedacht werden. Auch das Grundsatzprogramm der CDU erkennt ausdrücklich die 'unantastbare Würde des Menschen in jeder Phase seiner Entwicklung' an. Das naturrechtlich geprägte Verständnis der Menschenwürde gehört zur
DNA der Unionsparteien." Etwas weniger hochtönend sind die Ausführungen der Politikerin zu Schwangerschaftsabbruch: Sie will auf keinen Fall, dass er ohne Indikation, Beratung und auf Krankenkasse stattfinden darf. Sie rät nun, "das Wahlverfahren konstruktiv und sachlich fortzusetzen" - und das heißt wohl
ohne Frauke Brosius-Gersdorf.
Brosius-Gersdorfs Doktorvater
Horst Dreier fühlt sich im Interview mit der
Zeit stark daran erinnert, wie 2008 seine Berufung an das Bundesverfassungsgericht scheiterte (mehr dazu
hier und in unserem
Archiv). Zu Brosius-Gersdorf meint er: "Der Vorwurf des Linksaktivismus ist absurd. Wenn jeder, der eine dezidierte Meinung vertritt, gleich als Aktivist gilt, gäbe es Aktivisten zuhauf. ... Wenn man Richter in Karlsruhe wird, fährt man ja nicht
mit einer politischen Agenda da hin und versucht, diese durchzusetzen. Das ist völlig absurd. Man vollzieht dort einen
Statuswechsel. Wenn man vorher Wissenschaftler war, konnte man sich jedes Thema frei aussuchen und aufschreiben, was man dazu denkt. In Karlsruhe bekommt man Fälle vorgelegt, die man sich nicht ausgesucht hat. Man sitzt
mit sieben weiteren Kollegen am Tisch und muss den Fall gemeinsam beurteilen. Da zählt
nur das juristische Argument und keinesfalls die persönliche Präferenz."
Im
Spiegel macht Sophie Garbe darauf aufmerksam, dass bereits
im Koalitionsvertrag eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vereinbart ist - auch wenn das viele vielleicht nicht verstanden haben. Vereinbart wurde, dass die
Kosten des Abbruchs für mehr Frauen übernommen werden soll. Kostenübernahme ist laut Bundesverfassungsgericht bei Abtreibungen aber nur statthaft, wenn diese
nicht rechtswidrig sind, erklärte Brosius-Gersdorf kürzlich bei Markus Lanz. "Insofern hat Brosius-Gersdorf recht. Will die Koalition, dass die Krankenkassen mehr Kosten übernehmen, müsste sie wohl erst einmal
Abbrüche legalisieren. Denn in den Fällen, in denen die Kassen für Abbrüche zahlen dürfen, tun sie das bereits. Klar ist jedoch auch: Die Union hat kein Interesse daran, dass Schwangerschaftsabbrüche künftig rechtmäßig sind. Die Tragweite der Formulierung im Koalitionsvertrag war vielen womöglich nicht bewusst."
Laut dem
Spiegel legt Innenminister
Alexander Dobrindt (CSU) - nur aus Sorge um eine Polarisierung der Gesellschaft, versteht sich - Brosius-Gersdorf den
Rückzug nahe. Ebenso Karoline Meta Beisel in der
SZ: "Denn was wäre die Alternative? Union und SPD würden weiter erbittert streiten, die Sozialdemokraten bekämen weiter Schützenhilfe von den Grünen und der Linken. Und
der Graben mitten durch die Mitte, zwischen progressiven und konservativen Demokraten, würde
umso tiefer, je länger dieser Streit andauerte - was im Übrigen genau das ist, was die
AfD kürzlich in einem Papier als strategisches Ziel schwarz auf weiß festgehalten hat."
Geht's noch, fragt Johannes Schneider in der
Zeit. "Die alte Logik, wonach eine 'umstrittene' Person
immer eigene Schuld an der Situation trägt, in die ganz andere Kräfte sie gebracht haben, scheint schließlich auch in diesem Fall zu wirken wie ein schleichendes Gift. Und das trifft zu allem Überfluss auf einen antiakademischen und
anti-
elitären Zeitgeist, für den Aufklärung nicht mehr ein Gut und eine Gnade ist, sondern eine persönliche Kränkung, die Abwehr erzeugt. Als wäre es schon ein Angriff, wenn jemand (eine Frau) etwas besser weiß. Das heißt aber auch: Das Signal eines Rückzugs wäre
fatal".
Im Feuilletonaufmacher der
FAZ recherchiert Patrick Bahners eine
Geschichte von
t-online.de nach, die auf eine Kampagne gegen Brosius-Gersdorf verweisen könnte: Der katholische Rechtsprofessor
Ekkehart Reimer hat den Wikipedia-Artikel über die Juristin einige Tage,
bevor ihre Nominierung allgemein bekannt wurde, um Passagen zu Abtreibung ergänzt.
Die durchschnittliche
Rente liegt heute zwischen 1.000 und 1.300 Euro im Monat.
Beamtenpensionen betragen dagegen
3.240 Euro monatlich und kosten den Staat
laut Soziologieprofessor
Martin Schröder bei
Zeit online "1,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Und diese Kosten steigen von Jahr zu Jahr." Schröder schlägt vor, dass Beamte, die keine schweren körperlichen Tätigkeiten ausführen bis 70 arbeiten sollten. "Während in den vergangenen Jahren viele gesellschaftliche Gruppen Kürzungen hinnahmen, blieben Beamte
weitgehend verschont - auch weil sie als
zuverlässige Wähler gelten, solange man sie nicht verärgert. Vielleicht fassen Politiker ihre Beamten aber auch mit Samthandschuhen an, weil sie nicht diejenigen gegen sich aufbringen wollen, die ihre
politischen Vorhaben umsetzen sollen. Politisch klug? Vielleicht. Wirtschaftlich sinnvoll? Eher nicht."