Auf einer Berner Tagung zu
Big Data lernte Urs Hafner, wie sich Wissenschaft verändert. In der
NZZ beschreibt er das sehr anschaulich am Beispiel eines Forschungsprojekts auf Spitzbergen:
Daten sind nicht da, sondern werden gemacht. "Zunächst registrierten die Biologen das von einer Unterwasserkamera aufgezeichnete und übermittelte Vorkommen von Fischen, Krebsen und anderen Tieren in Ufernähe, indem sie deren Anzahl und Arten, die Wassertemperatur, die Uhrzeit und anderes mehr numerisch festhielten. Die Biologen verwandelten ihre Beobachtungen in Daten: Sie erzeugten sie. Dann werteten sie die tabellarisch aufgezeichneten Daten aus. Sie erforschten also diese,
nicht die beobachtete Unterwasserwelt. Dadurch würden Daten zu Belegen, welche die wissenschaftlichen Aussagen absicherten, ja sie würden
zu unverrückbaren Tatsachen gemacht."
In der
taz gibt Christian Rath zumindest in einem Punkt Entwarnung: Vom Gesetz über
Datenhehlerei, das zusammen mit der Vorratsdatenspeicherung am Freitag beschlossen wurde, sind
Journalisten nicht betroffen, es gehe allein um den "Handel mit gestohlenen Kreditkartendaten, eBay-PINs oder Software-Lizenzschlüsseln". Ulf Buermeyer
sieht das bei
Heise allerdings ganz anders: "Journalisten sind nämlich
nur dann nicht wegen 'Datenhehlerei' strafbar, wenn sie "berufsmäßig" handeln. Was das im Einzelfall heißt ist eine Frage der Auslegung, und der unklare Begriff schafft die Gefahr, dass ehrenamtliche
Blogger nicht geschützt sind - eine Beschränkung, deren Sinnlosigkeit spätestens der Landesverrats-Skandal um das Blog
netzpolitik.org deutlich macht."