Mit seinen
Produkt-Anzeigen in den Suchergebnissen missbraucht
Google seine Marktmacht und benachteiligt Konkurrenten, urteilte jetzt EU-Wettbewerbskommissarin
Margrethe Vestager und verhängte eine saftige Strafzahlung:
2,42 Milliarden Euro. "Nach Überzeugung der Brüsseler Wettbewerbshüter nutzte Google über Jahre hinweg seine marktbeherrschende Stellung bei Internet-Suchmaschinen aus, um dem eigenen Preisvergleichsdienst
Vorteile gegenüber Konkurrenten zu verschaffen",
berichtet Thorsten Knuf in der
FR. "Bei der EU-Kommission laufen derzeit insgesamt
drei Verfahren gegen Google. In den beiden weiteren geht die Behörde dem Verdacht nach, dass das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung auch beim Handy-Betriebssystem Android sowie bei der Internet-Werbung ausnutzt."
Damit hat die EU-Kommission einen groben Keil auf einen groben Klotz gesetzt,
meint René Höltschi in der
NZZ. Schade nur, dass es so lange gedauert hat: Es "ist nicht auszuschließen, dass
Google Shopping dank jahrelanger Bevorzugung inzwischen so bekannt ist und viel genutzt wird, dass der Dienst auch bei Gleichbehandlung der Konkurrenten
erste Wahl bleiben wird. Für die Wettbewerbshüter müsste dies Ansporn sein, ihre Kräfte zu bündeln und die langwierigen Verfahren zu beschleunigen. So wichtig gründliche Arbeit für ein korrektes Verfahren ist: Dauert eine Untersuchung
fast sieben Jahre, kann das Ergebnis in der schnelllebigen digitalen Wirtschaft hoffnungslos zu spät kommen." Ähnlich
sieht es Werner Mussler in der
FAZ.
Wirklich etwas ändern könnten
nur die Kunden, die in Deutschland zu mehr als neunzig Prozent Google nutzen,
schreibt Jörg Hunke in der
Berliner Zeitung: "Das Verhalten der Kunden hat sich trotz der Kritik an Google, auch in Fragen der Steuermoral, über die Jahre nicht verändert, die Nutzerzahlen des kostenlosen Angebots sind
konstant hoch, ein ernsthafter Konkurrent ist nicht zu finden."