"Noch nie wurde so radikal
in Grundrechte (…)
eingegriffen, und das bisher ohne Aussicht auf eine nachhaltige Absenkung der Infektions- und Sterbezahlen", ärgern sich der Jurist
Eric Hilgendorf und der Philosoph
Julian Nida-
Rümelin in der
Welt: Aber Hauptsache der deutsche "
Datenschutz-
Absolutismus" bleibt unberührt, fahren sie mit Blick auf die gescheiterte
Corona-
Warn-
App fort: "Wenn vom Staat zu beachtende Grundrechte, etwa das Grundrecht auf Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit, mit anderen Grundrechten, etwa dem Schutz von informationeller Selbstbestimmung, zusammenstoßen, so muss ein angemessener
Ausgleich zwischen den Grundrechten gefunden werden. Dagegen ist es nicht zulässig, ein einzelnes Grundrecht wie den Datenschutz zu verabsolutieren und die anderen Grundrechte dafür zu opfern, so wie dies bei der Gestaltung der Corona-Warn-App geschehen ist."
"Der Anspruch, in einem einzigen Rechtsakt alle künftig denkbaren Konflikte um persönliche Daten zu lösen, ist nicht erfüllt worden - er war von vornherein
unerfüllbar",
schreibt auch der Jurist und erste Bundesbeauftragte für Datenschutz
Hans Peter Bull, der in der
NZZ eine "
Neujustierung" des Datenschutzes fordert: "Nach der herrschenden Lehre, die den Regelungen des deutschen und des europäischen Rechts zugrunde liegt, gilt jede Form des Umgangs mit Daten, die sich auf natürliche Personen beziehen, als 'gefährlich', weil es fast immer möglich sei, die gespeicherten Angaben zum Nachteil der Betroffenen zu verwenden, also zu 'missbrauchen'. Diese '
abstrakte Gefährdungsvermutung' beruht allein darauf, dass Missbrauch möglich ist; es wird nicht geprüft, wie wahrscheinlich er ist. In dieser Perspektive gibt es
keine harmlosen Daten; selbst Speicherungen, die nach kurzer Zeit gelöscht werden, gelten als unzulässig."