9punkt - Die Debattenrundschau - Archiv

Überwachung

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9punkt - Die Debattenrundschau vom 07.10.2020 - Überwachung

Jahrelang war der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Bollwerk des Datenschutzes, auch in einer gestrigen Entscheidung erklärt er, dass die von Behörden herbeigesehnte Vorratsdatenspeicherung ein Eingriff in Grundrechte ist, notiert Christian Rath in der taz: "Dann aber folgen mehrere Ausnahmen, die zeigen, dass der EuGH eben doch dem Druck nachgegeben hat. So akzeptiert der Gerichtshof nun eine generelle anlasslose Speicherung der IP-Adressen, die bei jeder Einwahl ins Internet neu vergeben werden. Eine IP-Adresse besteht nur aus Ziffern, zum Beispiel 217.238.19.37, und kann nur mithilfe der Internetfirmen einem konkreten Nutzer zugeordnet werden. Der EuGH begründet seinen Positionswechsel damit, dass bestimmte Delikte wie die Verbreitung von Kinderpornografie fast nur mithilfe der VDS aufzuklären sind. Der EuGH erfüllt damit die Hauptforderung der Polizei, die vor allem an den IP-Adressen interessiert war."

In der SZ glaubt Wolfgang Janisch, dass der politische Druck auf die Richter enorm war: "Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass das Gericht das Herzstück seiner Rechtsprechung bewahrt hat: Die anlasslose Speicherei ins Blaue hinein bleibt ein juristisches Tabu. Die fortan erlaubten Ausnahmen vom Speicherverbot mögen weitreichend sein, aber sie sind im Wesentlichen an konkret benennbare Gefahren und Risiken geknüpft. Dass das staatlich angeordnete Anlegen von Datenvorräten aller Bürger grundsätzlich verboten bleiben muss, ist für die digitale Welt von fundamentaler Bedeutung. ... Bei der nun notwendigen Reform des deutschen Gesetzes wird man genau darauf achten müssen, dass die Speicherpflichten auf das Unabdingbare begrenzt werden. Dazu berufen sind Opposition, Zivilgesellschaft, Bundesverfassungsgericht."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 06.10.2020 - Überwachung

Deutsche und europäische Behörden sind heute oft abhängig von Microsoft, statt für ihre Büroprogramme Open Software zu benutzen. Der Konzern glänzt heute als "Cloud"-Konzern, weil er seine Software nicht mehr verkauft, sondern vermietet und damit Abermilliarden macht (aber heutzutage sehr viel weniger problematisiert wird als Amazon, Google oder Facebook). Nun hat laut Friedhelm Greis bei Golem.de die Deutsche Datenschutzkonferenz (DSK) festgestellt, dass der cloudbasierte Einsatz der Software, durch den Daten nach Amerika transferiert werden, nicht datenschutzkonform sei - und sorgt damit für Riesenärger bei einigen Bundesländern, wo man gegen den Beschluss protestiert, ganz vorne Bayern, wo Microsoft seine deutsche Konzernzentrale hat (die Stadt München hat für diese Ehre Linux aufgegeben, unser Resümee). Wie stichhaltig die Kritik ist, lässt sich gar nicht so leicht sagen: "Nach Informationen von Golem.de hat sich bei Überprüfungen von Office-Produkten festgestellt, dass selbst die Microsoft-Mitarbeiter nicht mit hundertprozentiger Sicherheit erklären können, welche Daten zu welchem Zweck übertragen werden. Darüber hinaus soll es schwierig sein, eine pauschale Bewertung von Microsoft-Produkten abzugeben, weil diese sich je nach Vertrag deutlich unterscheiden könnten." Bei heise.de berichtet Stefan Krempl.
Stichwörter: Datenschutz, Microsoft, Clouds, Linux

9punkt - Die Debattenrundschau vom 24.09.2020 - Überwachung

Im Gespräch mit Jana Simon und Holger Stark von der Zeit kritisiert Edward Snowdon die Corona-Tracing-Apps: "Die Tracing-Apps haben doch keinen großen gesundheitlichen Nutzen, solange das Virus in einem Land nicht weitgehend ausgerottet worden ist. Das Tracing funktioniert, wenn Sie zehn oder hundert Infektionen haben, dann kann man jeden einzelnen Fall nachverfolgen. Aber wenn man tausend oder zehntausend Infizierte hat, hat kein Land die Kapazitäten, jedem Fall nachzugehen. Die Tracing-Systeme gegen Corona sind gut gemeint, aber ineffektiv. Wir haben eine Infrastruktur der Überwachung geschaffen, ohne jeden Nutzen."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 22.09.2020 - Überwachung

Die Bundesregierung will der gesamten Bevölkerung individuelle Erkennungsnummern verpassen, die aus der Steuer-Identifikationsnummer hervorgehen soll (die einst mit dem Versprechen eingeführt wurde, dass gerade dies nicht geschehen wird). Markus Reuter zitiert bei Netzpolitik aus einem sehr kritischen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags: "Das Gutachten moniert unter anderem, dass nicht ausdrücklich durch eine Regelung ausgeschlossen werden soll, dass die Identifikationsnummer zum Abruf von Informationen aus Registern genutzt wird, die über die eigentlich vorgesehen Basis-Daten hinausgehen." Hier das Gutachten als pdf-Dokument.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 18.09.2020 - Überwachung

Die Bundesregierung plant ein Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität. Nun scheint aber Bundespräsident Frank Steinmeier Bedenken gegen das Gesetz zu haben und zögert mit der Unterzeichnung: ein sehr seltener Vorgang, berichten Georg Mascolo und Ronen Steinke in der Süddeutschen. "Das Problem: Zu den vielen Änderungen gehört auch, dass die Ermittler des Bundeskriminalamts (BKA) mehr Zugriff auf Daten von Facebook- oder Twitter-Nutzern erhalten sollen. Aber schon die bisherigen Zugriffsrechte des BKA sind vor wenigen Wochen durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Der Zugriff auf diese sogenannten Bestandsdaten müsse strikter geregelt werden, forderten die Karlsruher Richter in ihrem Beschluss am 17. Juli." Die Ministerien schlagen Steinmeier laut SZ einen bizarren Deal vor: "Er solle doch bitte unterschreiben - und dann schiebe man gleich ein Reparaturgesetz hinterher. Das könne auch sehr schnell gehen. Es wäre ein bisher nicht gekanntes Vorgehen."

Das Gesetz ist verfassungswidrig - zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, weiß Alexander Kissler, der für die NZZ einen Blick in das Gutachten geworfen hat: "Die Anbieter von Telemediendiensten hätten gar keine 'Befugnis, dem Bundeskriminalamt (. . .) anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse ermittelte Daten, zum Beispiel die Identität des Nutzers, zu übermitteln'. Damit entfällt letztlich das Herzstück des neuen Gesetzes, die Meldepflicht. Nicht länger haltbar ist die Erwartung des Gesetzgebers, dass die Betreiber von digitalen Plattformen und sozialen Netzwerken von sich aus 'strafbare Inhalte' melden und deren Urheber offenlegen müssten. Das Bundeskriminalamt verfüge weder über 'verfassungsmäßige Übermittlungsbefugnisse' noch über 'verfassungsmäßige Abfragebefugnisse'."

In der Berliner Zeitung berichtet Christine Dankbar von den "grotesken Pannen" im Prozess gegen Julian Assange: "So wurde am Montag die Sitzung zunächst unterbrochen, weil das Gericht davon ausging, dass die Leitung gehackt wurde. Es handelte sich dann aber um die unfreiwillige Einspielung der Audiodatei eines Zeugen - unter anderem mit Originaltönen von Donald Trump."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 07.09.2020 - Überwachung

Noch im September wird der Bundestag eine europäische Vorgabe nachvollziehen, die verlangt, dass für Personalausweise künftig die Fingerabdrücke des linken und des rechten Zeigefingers abgegeben werden müssen. Außerdem will Bundesinnenmister Seehofer, dass die Steuer-Identifikationsnummer, die uns seit einiger Zeit durchs ganze Leben begleitet, zu einer universellen Personenkennziffer wird (unser Resümee)- und keine protestiert. Nur Heribert Prantl griff das Thema in der SZ am Samstag nochmal auf, das schon nach dem europäischen Beschluss von 2019 kaum Aufsehen erregte. Für Prantl werden die Menschen künftig behandelt, als seien sie Verbrecher, "als potenziell verdächtig, als Störerinnen und Störer, als Gefährderinnen und Gefährder, als Straftäterinnen und Straftäter." Als die Steuer-Identifikationsnummer beschlossen wurde, hat man beteuert, sie nicht zu universalisieren, erinnert er und warnt: "Sicherheitsbedürfnisse sind strukturell unstillbar."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 26.08.2020 - Überwachung

Im Jahr 2007 führte die Bundesregierung die Steuer-Identifikationsnummer ein, die uns künftig von der Wiege bis zum Grabe begleitet. Damals versprach die Regierung, keine universelle Personenkennziffer aus dieser Nummer zu machen. Genau dies hat die Regierung nun heute vor. Den Referentenentwurf veröffentlicht Netzpolitik. Und Ingo Dachwitz kommentiert, dass eine Digitalisierung der Verwaltung auch ohne komplett transparente Identifikation der Bürger zu machen wäre: "Datenschutzfreundlichere Alternativen liegen nicht nur auf dem Tisch, sondern werden in anderen Staaten bereits seit Jahren erprobt. Der Normenkontrollrat, der die Bundesregierung bei der Verwaltungsdigitalisierung vor sich hertreibt, verweist beispielsweise auf das österreichische Modell. Statt einer zentralen Personenkennzahl gibt es dort verschiedene IDs für unterschiedliche Themengebiete. Diese bereichsspezifischen IDs funktionieren für die einzelnen Behörden genauso gut, erschweren aber technisch die im Grundgesetz nicht gewollte Zusammenführung von Daten." Übrigens bezweifelt Dachwitz, dass das Bundesvergfassungsgericht mitmachen wird: "Dieses Rechtsverständnis entstand auch vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte, schließlich ermordeten die Nationalsozialisten Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten Registern und Verzeichnissen erfassten Gruppen."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 10.08.2020 - Überwachung

In der SZ berichtet Bernd Graff über einen Artikel des Medienwissenschaftlers Garfield Benjamin, der im Akademie-Journal The Conservation die immer offensiver eingesetzte Gesichtserkennungssoftware in Britannien beschrieben hat. "In einer Online-Diskussion zu Garfield Benjamins Recherche fragte ein Kommentator, was daran eigentlich so schlimm sei. Er etwa werde jeden Tag beim Brötchenholen von unzähligen Nachbarn erkannt, das sei ja dann auch anlasslose Überwachung. ... Benjamin erwiderte, dass Menschen immer Personen bleiben, wenn einzelne Menschen sie in einer konkreten Situation beobachten. Auch wenn gezielt nach jemandem gesucht wird, bleibe er oder sie das Subjekt dieser Suche. Doch hören wir auf, konkrete Personen zu sein, wenn wir anlasslos automatisiert massenüberwacht, identifiziert und durch Mustererkennung in Kontexte gebracht werden, die wir nicht mehr kontrollieren können."
Stichwörter: Gesichtserkennung

9punkt - Die Debattenrundschau vom 21.07.2020 - Überwachung

Julia Reda greift bei heise.de eine Recherche von Netzpolitik über die polnische Firma PimEyes auf, die Hunderte von Millionen frei verfügbarer Fotos im Internet zum Zweck der Gesichtserkennung scannt und das mühsam als ein Datenschutzansinnen kaschiert. In Europa, so Reda, gibt es bisher kaum ein Bewusstsein dafür, wie gefährlich Gesichtserkennung überhaupt ist - im Gegenteil: "Auch deutsche Behörden setzen vermehrt Gesichtserkennung ein. Die Anzahl der Abfragen von Gesichtserkennungsdatenbanken durch Bundespolizei und Kriminalämter nimmt rasant zu. Dennoch ist in Deutschland und Europa bislang eine breite gesellschaftliche Debatte darüber ausgeblieben, wie die immer weitere Verbreitung von Gesichtserkennung im Alltag nicht nur zu falschen Verdächtigungen beitragen kann, sondern auch unser Verhalten im öffentlichen Raum beeinflusst."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 10.07.2020 - Überwachung

Die Steuer-ID begleitet die Bürger seit einigen Jahren durchs Leben: Wer zur Welt kommt, hat schon eine Steuer-ID (ein Wunder, dass sie noch nicht als Chip einoperiert wird). Die Bundesregierung möchte in ihren Bemühungen, das E-Government voranzutreiben, die Steuer-ID nun zu einer Bürger-ID machen, die für alle Ämter gilt. Datenschützer sind alarmiert, berichtet heise.de. Es gibt Alternativen zu diesem Zentralismus, erläutert der anonyme Artikel: "Gemeint ist ein Modell, das in Österreich bereits angewendet wird. Die Alpenrepublik hat für E-Government eine 'Stammzahl' eingeführt, aus der eine Zentralstelle mit kryptografischen Verfahren bereichsspezifische Nummern für unterschiedliche Behörden ermittelt. Aus diesen Nummern kann die Stammzahl nicht zurück errechnet werden. Benötigt ein Amt fremde Daten, erhält es von der Zentralstelle die verschlüsselte Spezialnummer des Bürgers bei der Zielbehörde und kann damit die gewünschten Daten anfordern."

Ähnlich sieht es  Markus Reuter bei Netzpolitik, der sich den Bedenken des Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung Ulrich Kelber, anschließt: "Nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten erfordere das verfassungsrechtliche Gebot der Zweckbindung, dass die Verwendung personenbezogener Daten jeweils auf den gesetzlich bestimmten konkreten Zweck begrenzt bleibt und dass es entsprechende Weitergabe- und Verwertungsverbote gibt."