Die Bundesregierung plant ein
Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität. Nun scheint aber Bundespräsident Frank Steinmeier Bedenken gegen das Gesetz zu haben und zögert mit der Unterzeichnung: ein sehr seltener Vorgang,
berichten Georg Mascolo und Ronen Steinke in der
Süddeutschen. "Das Problem: Zu den vielen Änderungen gehört auch, dass die Ermittler des Bundeskriminalamts (BKA) mehr Zugriff auf Daten von
Facebook- oder Twitter-Nutzern erhalten sollen. Aber schon die bisherigen Zugriffsrechte des BKA sind vor wenigen Wochen durch das Bundesverfassungsgericht
für verfassungswidrig erklärt worden. Der Zugriff auf diese sogenannten Bestandsdaten müsse strikter geregelt werden, forderten die Karlsruher Richter in ihrem Beschluss am 17. Juli." Die Ministerien schlagen Steinmeier laut
SZ einen bizarren Deal vor: "Er solle doch bitte unterschreiben - und dann schiebe man gleich
ein Reparaturgesetz hinterher. Das könne auch sehr schnell gehen. Es wäre ein bisher nicht gekanntes Vorgehen."
Das Gesetz ist
verfassungswidrig - zu diesem Schluss kommt ein
Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages,
weiß Alexander Kissler, der für die
NZZ einen Blick in das Gutachten geworfen hat: "Die Anbieter von Telemediendiensten hätten gar keine 'Befugnis, dem Bundeskriminalamt (. . .) anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse ermittelte Daten, zum Beispiel die Identität des Nutzers, zu übermitteln'. Damit entfällt letztlich das
Herzstück des neuen Gesetzes, die
Meldepflicht. Nicht länger haltbar ist die Erwartung des Gesetzgebers, dass die Betreiber von digitalen Plattformen und sozialen Netzwerken von sich aus 'strafbare Inhalte' melden und deren Urheber offenlegen müssten. Das Bundeskriminalamt verfüge weder über 'verfassungsmäßige Übermittlungsbefugnisse' noch über 'verfassungsmäßige Abfragebefugnisse'."
In der
Berliner Zeitung berichtet Christine Dankbar von den "grotesken Pannen" im Prozess gegen
Julian Assange: "So wurde am Montag die Sitzung zunächst unterbrochen, weil das Gericht davon ausging, dass die
Leitung gehackt wurde. Es handelte sich dann aber um die unfreiwillige Einspielung der Audiodatei eines Zeugen - unter anderem mit Originaltönen von Donald Trump."