Ausländische Journalisten haben vorm Bundesverfassungsgericht gegen die
anlasslose Massenüberwachung durch den BND im Ausland geklagt - und das Gericht gab ihnen in einem historischen Urteil recht, das Christian Rath für die
taz erläutert: "Die Bundesregierung hielt die Klage der internationalen Journalisten für unzulässig. Die Grundrechte des Grundgesetzes gälten nur auf deutschem Boden, so ihre Argumentation. Dem hat das Bundesverfassungsgericht nun in voller Deutlichkeit widersprochen. Die Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte bleibe auch dann bestehen, wenn sie
im Ausland agiert."
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Netzpolitik.
Auf
Zeit online ist Kai Biermann
hochzufrieden mit dem Urteil: Das Bundesverfassungsgericht habe vor allem kritisiert, dass die Überwachung im Ausland
zu unbestimmt und unbegrenzt sei. "Der Wunsch,
alles über alle wissen zu wollen, ist damit untersagt. Es braucht zumindest einige Hinweise, bevor gesucht werden darf. Völlig ohne Anlass darf keine Überwachung sein, auch nicht die von Ausländern im Ausland. Außerdem muss sie 'auf begrenzte und differenzierte schwerwiegende Zwecke' begrenzt sein und zwar sogar 'substanziell'.
Nicht jede Bedrohung rechtfertigt, Menschen auszuspionieren. Damit verbunden war auch eine Vorgabe an die Bundesregierung, genauer zu sagen, was sie eigentlich wissen will: 'Der Gesetzgeber muss die
Überwachungszwecke hinreichend präzise und normenklar festlegen', heißt es im Urteil. Viele der geforderten Einschränkungen sind wegweisend, nicht nur für den BND selbst, sondern auch für die
demokratische Kontrolle seiner Arbeit. Die Richter bestätigten, was Geheimdienstkontrolleure seit vielen Jahren beklagen: Die Überwachung der Überwacher ist ungenügend. Das Urteil kommt damit einer Revolution gleich."
In der
Welt ist Wolfgang Büscher dagegen
entsetzt: Kein Geheimdienst auf der Welt werde
so stark kontrolliert wie der BND. Aber wie soll er nach diesem Urteil noch mit anderen Geheimdiensten zusammenarbeiten können, fragt Büscher: "Wenn nun der BND dieses Spiel
nicht mehr auf Augenhöhe mitspielen kann, wenn es so kommen sollte, dass die geforderten neuen rechtlichen Bindungen die Auslandsaufklärung so verändern, dass er nicht mehr so liefern kann wie bisher, wenn er in den Augen seiner internationalen Partner zu einem
Dienst zweiter Klasse herabsinken sollte - dann wäre das nicht bloß bitter für die Geheimdienstler, was zu verschmerzen wäre. Leider wäre es aber schlimmer. Ein Dienst zweiter Klasse hieße auch nationale
Sicherheit zweiter Klasse. Wollen wir das?"
Und auch der Londoner Terrorismusexperte
Peter Neumann "sieht etwa in Kriegsgebieten 'eine absurd hohe Hürde' darin, Grundrechte auch für Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im Ausland gelten zu lassen",
informiert Zeit online in einem kurzen Bericht. "'Ich weiß nicht, wie man das umsetzen soll', sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Der deutsche Auslandsgeheimdienst werde so
noch abhängiger von Partnerdiensten in den USA und Großbritannien."