
Ein klares Jein! Der
Merkur, einst ein so punkiges Institut,
weiß sich des Streits um die
Antisemitismusdefinitionen nur in einem Pro und Contra zu entledigen. Team IHRA-Definition ist die
Rechtswissenschaftlerin Marietta Auer. Team "Jerusalem Declaration" ist der
Soziologe Stefan Hirschauer. Rührend ist schon Hirschhausers Sorge um die Juden, denn der "weite" Antisemitismusbegriff der IHRA-Definition, die israelbezogenen Antisemitismus einschließt, verschaffe "dem Diskriminierungserleben von Juden viel Nahrung. Er verstärkt die
Zurechnung aller möglicher Erfahrungen von Kritik, Ablehnung, Spott oder Gehässigkeit aufs eigene Judentum." Viel präziser scheint er das "nicht per se" der "Jeruslam Declaration" (JDA) zu finden, die etwa BDS als "nicht per se" antisemitisch betrachtet. Hirschauer argumentiert in weiten Teilen seines Artikels politisch. Die deutsche Politik befinde sich "in diesem asymmetrischen Konflikt aufseiten des Stärkeren". Die IHRA-Definition blockiere "ein klares Sprechen über die so illegitime wie rechtswidrige
Gewalttätigkeit von Juden in Palästina", so Hirschhauser. "Wir sind daher angesichts der irreversiblen Verbrechen gegenüber jüdischen Menschen einerseits angemessen aufmerksam für Antisemitismus, andererseits geradezu unfähig zu einem der aktuellen Politik Israels auch
nur halbwegs angemessenen Zorn - wie er auf Pro-Palästina-Demonstrationen artikuliert wird."
Auer
argumentiert in ihrer Rechtskolumne technischer, wenn auch nicht ohne klare Position. Sie findet die IHRA-Definition sehr wohl brauchbar. Die 'Weite' des Antisemitismusbegriffs stört sie nicht: "Selbst wenn die IHRA-Definition 'vage', 'unklar' oder 'unpräzise' wäre, folgt daraus noch kein juristisch schlagendes Argument gegen ihre Brauchbarkeit. Juristen, die so argumentieren, sollten eigentlich wissen, dass alle Rechtsbegriffe unbestimmt sind und die Hauptlast der Konkretisierung immer
am konkreten Fall und nicht an der abstrakten Definition hängt." Und ist die JDA so viel präziser, oder kaschiert sie nur eine Absicht? "Sie ist, auch wenn sie sich selbst anders präsentiert, keineswegs über jeden Zweifel erhaben oder immun gegen Kritik. Sie behauptet, dass es einen kategorischen Unterschied zwischen
Antisemitismus und Antizionismus gebe. Sie begründet es nicht. Sie verlangt vielmehr ihrerseits eine
Umkehrung der Begründungslast: Antizionismus und Israel-Kritik sollen nicht mehr im Regelfall, sondern nur noch im Ausnahmefall antisemitische Rede darstellen. So entsteht durch schlichte Neusortierung der Argumente eine strategische Neuausrichtung des Argumentationsfelds."