9punkt - Die Debattenrundschau - Archiv

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9punkt - Die Debattenrundschau vom 12.06.2014 - Internet

Die FAZ ist ja, wie Frank Schirrmacher in diesem Interview sagt, beim Leistungsschutzrecht nicht dabei. Aber sie bringt in ihrer Google-Debatte schon auch mal Beiträge, die für solches und ähnliches plädieren. So zum Beispiel heute den Artikel des portugiesischen Zeitungsmanagers Francisco Pinto Balsemão mit ganz klar europäischer Zielrichtung: "In Deutschland wurde ein Gesetz verabschiedet, das Medienunternehmen, die Presseauszüge lizenzieren wollen, eine gewisse Verhandlungsmacht gibt. Andere europäische Regierungen erwägen ähnliche Maßnahmen. Als die französische Regierung ein Gesetz einführen wollte, dem zufolge Google für die Nutzung von Inhalten Dritter bezahlen müsste, drohte das Unternehmen damit, Verlage komplett aus seinen Trefferlisten zu streichen. Diese Friss-Vogel-oder-stirb-Politik ist völlig inakzeptabel."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 11.06.2014 - Internet

Ein amerikanisches Bundesgericht hat entschieden, dass der Hathitrust, der auf der Seite amerikanischer Unviersitäten mit Google Books zusammenarbeitet, weiterhin Bücher scannen kann, meldet Jeff John Roberts bei Gigaom: "Die Entscheidung ist ein Rückschlag für die Author"s Guild und andere Gruppen von Copyright-Vertretern, die sich dem Prozess anschlossen, um die Arbeit von Hathitrust einstellen zu lassen. Und sie ist ein Sieg für viele Wissenschaftler und Bibliothekare, die die Datenbank als unschätzbares Wissensreservoir ansehen." Hathitrust macht die Bücher durchsuchbar, präsentiert aber anders als Google Books keine Snippets, laut Gericht ist das "fair use".

Ach, irgendwie ist das mit der Gratiskultur im Netz doch eine tolle Sache, findet Joseph von Wesphalen in seiner AZ-Kolumne und hofft, dass das Netz nach Jaron Lanier nicht zahlbar wird: "Ich saß mit ein paar Freuden zusammen, wir kamen, ich weiß nicht warum, auf Nausikaa zu sprechen. Keiner von uns studierten Schlaumeiern wusste auf Anhieb Näheres. Eine Figur aus der Odyssee - mehr gab die geballte Bildung von fünf Akademikern nicht her. Goethe konnte vermutlich schon als Erstklässler die Geschichte nacherzählen. Vor 20 Jahren hätte einem das Lexikon in ein paar Minuten auf die Sprünge geholfen. Jetzt habe ich ein paar Stunden auf den Spuren Nausikaas im Internet verbracht - mit wachsender Begeisterung."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 10.06.2014 - Internet

Jaron Lanier war kein Internetpionier, wie die Medien nach der Friedenspreismeldung fälschlich meldeten, sondern ein Entwickler von Computerspielen und "Virtual Reality", schreibt Florian Cramer im Blog des Merkur - und das hat Laniers Blick aufs Netz nachhaltig geprägt: "Seine Wut auf die Textseiten des World Wide Web und von Wikipedia, gegen die Betriebssysteme Unix und Linux mit ihrer Tastatur-Kommandosteuerung im Buch "Gadget" geht nicht bloß, wie das Feuilleton glaubt, gegen Internet-Kollektiv- und Gratiskultur, sondern drückt auch die Enttäuschung darüber aus, dass elektronische Netzwerke sich nicht, wie in den frühen neunziger Jahren von vielen erhofft und erwartet, zu audiovisuellen 3D-Interaktionsräumen entwickelt haben." Nebenbei weist Cramer darauf hin, dass der andere bei der FAZ beliebte Internetkritiker, Evgeny Morozov, sehr boshaft über Laniers Theorien schreibt.

Über 40.000 Löschanträge sind bei Google gestellt worden, nachdem der Konzern ein Formular ins Netz gestellt und so auf eine Entscheidung des EuGH reagiert hat, der ein "Recht auf Vergessen" festschrieb, berichtet Josh Halliday im Guardian: "Google plant auch, Seiten mit zensierten Suchresultaten zu kennzeichnen... Der Konzern denkt darüber nach, einen Hinweis auf dem Fuß jeder Seite zu präsentieren, auf der er Links... gelöscht hat."

Halliday verweist auch auf ein Interview mit Wikipedia-Gründer Jimmy Wales in Techcrunch, der das Urteil in scharfen Worten kritisiert: "Ich betrachte wahrheitsgemäße Information in Gerichtsakten, die durch Gerichtsentscheid in Zeitungen publiziert werden, nicht als private Information. Diese Entscheidung bringt die interessanten philosophischen Fragen nur durcheinander und macht reale Fortschritte beim Datenschutz nur schwieriger." Wales ist von Google in ein Komitee berufen worden, dass die Löschvorgänge bei Google begleiten soll. (Foto: William Brawley unter CC-Lizenz bei Flickr.)

9punkt - Die Debattenrundschau vom 07.06.2014 - Internet

Tief enttäuscht klingt Jügen Geuters (mehr hier) Spiegel-Online-Kommentar zur Friedenspreisentscheidung für Jaron Lanier. Hier wird ausdrücklich jemand anerkannt, der die Grundideen des Internets - etwa Open Source oder die kooperative Erzeugung von Wissen - aus tiefstem Herzen ablehnt: "Lanier ist eines der sichtbarsten Beispiele für die Figur des gefallenen und enttäuschten Internet-Optimisten. Und genau seinen Weg vom 20-jährigen Wunderkind und Digitalguru zum Internetverächter ist es, was der Buchhandel auszeichnet und hervorheben will."

Die EuGH-Entscheidung gegen Google könnte Menschen dazu verführen, sich ihr Selbstbild je nach Gusto zusammenzustellen und die Folgen ihres Tuns nicht mehr zu reflektieren, meint der Psychologe Serge Tisseron in einem Kommentar für huffpo.fr. Darum sei Pädagogik im Bezug auf das Netz so wichtig: "Zunächst einmal um jeden dazu zu veranlassen, erst nachzudenken, bevor man etwas veröffentlicht. Vergesen wir nicht, dass es zumeist die Surfer selbst sind, die aus Unvorsichtigkeit oder Angeberei die Informationen ins Netz gesetzt haben, sie sie später wieder tilgen wollen. Darum ist es so wichtig, dass dei Kinder lernen, das Netz zu relativieren: Nur wil dort eine bestimmte Information steht, muss sie nicht stimmen, und nicht alle wichtigen Dinge stehen im Netz."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 06.06.2014 - Internet

Ein Kritiker der "Gratiskultur", der heute die Kultur kritisiert, aus der er angeblich kommt, das kommt dem Börsenverein des Buchhandels wie gerufen! Und der FAZ, die Lanier immer wieder gern publizierte, natürlich auch. (Im Stiftungsrat, der über den Preis befindet, sitzt auch Schirrmachers Literaturchefin Felicitas von Lovenberg). Frank Schirrmacher ist happy: "Jaron Lanier wird nicht müde, darauf hinzuweisen, dass man nicht von Geheimdiensten reden und von der Überwachungs-Ökonomie der Industrie-Giganten schweigen könne. Der überwachte Konsument wird in einer Welt, wo auch der Bürger nur noch als Konsument wahrgenommen wird, zur normativen Erscheinungsform des sozialen Lebens."

Große Freude auch in allen anderen Presseorganen: Gerrit Bartels im Tagesspiegel, David Hugendick in Zeit online, Ulrich Gutmair in der taz, Marc Reichwein in der Welt ("eine Sensation, eine wirkliche Sensation"). Und Jörg Häntzschel in der Süddeutschen. Nur Laniers Vorschlag, unser aller digitale Ausbeutung zu beenden, indem wir uns für die Hergabe unserer Daten bezahlen lassen, stößt bei den ersten Profiteuren des Adresshandels auf wenig Gegenliebe. So schreibt Häntzschel: "Sein Vorschlag, ein System von Mikro-Bezahlung einzuführen, das Twitterer und Blogger für ihre Netzbeiträge entlohnen soll, wurde als weltfremd abgetan. Viele hielten Laniers Alternativmodell, nach dem jede Äußerung sofort einen monetären Gegenwert bekommt, für noch beängstigender. Alles andere als weltfremd ist jedoch Laniers humanistische Sorge um eine Welt, in der Gleichmacherei und unbezahltes Arbeiten zur Norm werden."

Nur Thierry Chervel äußert sich im Perlentaucher ein bisschen traurig über die Entscheidung: "Sie ist so deutsch! Bevor man die Befreiung feiert, die das Netz doch brachte, bevor man Autoren und Pioniere sucht, die das Offene und das Verbindende am Netz verkörpern, zeichnet man doch lieber einen aus, der seit einigen Jahren mit Hingabe - und durchaus auch Argumenten - die dunklen Seiten des Netzes ausmalt."

Während die Presse mutig den Internetgiganten trotzt, sorgt sich das Volk mehr um die eigene Regierung, meldet Spiegel online: Nach einer Umfrage des IT-Branchenverbands Bitkom misstrauen 71 Prozent der Befragten dem Umgang des Staates mit unseren Daten, "nur" 67 Prozent misstrauen Google, Facebook und Co.: "Nicht nur unsicher, sondern regelrecht bedroht fühlt sich inzwischen jeder zweite Internetnutzer (53 Prozent). Die Angst gilt auch hier zuerst staatlichen Stellen, sie ist sogar noch geringfügig größer als die Furcht vor Online-Kriminellen. Das Vertrauen ins Internet scheint nachhaltig erschüttert. Nur noch neun Prozent der Teilnehmer gaben bei der Umfrage an, sich im Netz überhaupt nicht bedroht zu fühlen."

Wie ein Pfeifen im Wald erscheint einem da fast die durchaus löbliche Initiative des Physikers Ranga Yogeshwar und Thomas Bendigs vom Fraunhofer Institut "Jeder kann programmieren", die Schülern die Grundkenntnisse des Programmierens beibringen soll. Im Interview mit der FAZ erklären sie: "Wir zeigen, dass IT-Experten äußerst kreativ sein können und dass sie einige der größten Innovationen der letzten dreißig Jahre hervorgebracht haben. Die Leute sollen erkennen, dass man mit IT-Wissen die digitale Gesellschaft mitgestalten kann."

Grund zur Freude haben auch die Bundestagsabgeordneten: Ihre abgehörten Daten sollen künftig nur noch sieben Tage statt drei Monate gespeichert werden, meldet Zeit online.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 03.06.2014 - Internet

(Via Neunetz) Nun, da Google scheinbar ohne weitere Umstände die Anfragen von Personen auf Löschung von Suchanträgen bearbeitet, kommt gleich ein Rattenschwanz an Forderungen. Der Guardian zitiert Lobbyisten der Musikindustrie, die Löschungen von Links fordern, die zu Downloadseiten führen und zitiert einen Funktionär: "Google sagt, dass es seinen Algoritmus nicht verändern will. Aber der Algoritmus ist kein Naturphänomen. Er ist von Google-Ingenieuren geschrieben, sie entscheiden, wie er arbeitet und ob er ethisch und verantwortlich funktioniert oder nicht." Google sagt, es nehme bereits Seiten mit schwarzen Downloads aus seinen Suchergebnissen.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 02.06.2014 - Internet

Bisher scheint nach dem EuGH-Urteil gegen Google nur eins festzustehen: Als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen leistet es nützliche Dienste. Peter Schaar, ehemaliger ehemalige Bundesdatenbeauftragter für den Datenschutz, macht im Interview mit faz.net auf einige Widersprüche im Urteil aufmerksam, die Journalisten Stoff zum Nachdenken geben sollte: "Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen kleinen Informationsvermittlern, die kleine Öffentlichkeiten bedienen und großen Betreibern, die weltweit tätig sind? Ferner ist bedeutsam, wie die Einhaltung der Vorgaben praktisch garantiert werden kann. Google ist in Europa sehr aktiv und wird sicher bemüht sein, hier rechtskonform zu handeln. Aber ob das etwa für chinesische Suchmaschinenbetreiber gilt, die in Europa bisher gar nicht in Erscheinung treten, das wissen wir nicht. Ein weiterer diskussionsbedürftiger Punkt ist, dass der EuGH sagt, die ursprüngliche Veröffentlichung darf weiterhin im Internet stehen, nur die personenbezogene Verlinkung muss gelöscht werden. Sie sehen: In dieser Diskussion sind wir noch lange von einem schlüssigen und tragfähigen Ergebnis entfernt."

Das Dinge auch vergessen werden können, gehört für Jaron Lanier zu dem Raum an Selbstbestimmung, den jeder Menschen haben sollte. Doch statt Suchergebnisse von Google zu manipulieren, meint er heute in der FAZ, wäre es vielleicht besser, wenn Google erst mal unparteiische Suchergebnisse lieferte. Um solche Ergebnisse zu bekommen, "die nicht durch die Interessen eines einzelnen Spaniers oder eines Großunternehmens wie Google verfälscht würden, wäre es der einfache und nächstliegende Schritt, bezahltes Link-Placement zu verbieten. Die Gesellschaft sollte ein Interesse an der Förderung eines echten, unparteiischen Internets haben, aber im Augenblick geschieht fast genau das Gegenteil."

Über einen interessanten kleinen Nachgang zum Google-Urteil berichtet im Tagesspiegel Jost Müller-Neuhof. Eine Frau hatte darauf geklagt, dass ihr Ex-Geliebter, ein Fotograf, alle Fotos von ihr löscht. Die Bilder waren mit ihrem Einverständnis gemacht worden. Das OLG Koblenz hat ihr jetzt zum Teil Recht gegeben. Der Mann muss alle Bilder löschen, die die Frau nackt oder gar beim Sex zeigen. Müller-Neuhof findet das problematisch: "Abgesehen von der Schwierigkeit, solche Szenen treffsicher zu identifizieren, umschifft das Urteil die Bedeutung des Einverständnisses. Nun ist es eben zu Ende, sagen die Richter, die Dinge hätten sich geändert: ein zulässiger Widerruf. Doch ist ein verlassener Geliebter eine Google-Suchmaschine, an der das Recht auf Vergessen zu vollstrecken ist?"

9punkt - Die Debattenrundschau vom 31.05.2014 - Internet

(Via Hemartin). Bei Google haben inzwischen 12.000 Personen Anträge auf Vergessen gestellt. Entsetzt äußert sich Jeff Jarvis in der Huffpo: "Dies ist ein höchst besorgniserregendes Ereignis für die freie Meinungsäußerung, das Web und Europa. Der Gerichtshof hat das Recht auf freie Meinungsäußerung von Google, aber auch von dritten Websites und von Einzelpersonen mit Füßen getreten. Der Gerichtshof will Wissen kontrollieren, indem er löscht, was bereits bekannt ist. Dies ist ein Verhalten, das offene und moderne Gesellschaften beleidigt und Tyranneien auszeichnet. Man hätte gehofft, dass europäische Gerichte die Tragweite einer solchen Entscheidung ermessen."

In der FAZ, die das EuGH-Urteil gegen Google so bejubelt hat, bekommt Roland Lindner langsam Muffensausen, was die Folgen des Urteils angeht: "Der Online-Zensur könnten Tür und Tor geöffnet werden." Ein Leserkommentar von Michael Toennies zu seinem Artikel klärt ihn auf: "Das Ziel sind Sie, Herr Lindner, ... Das Ziel ist, den Artikel der Zeitung zu löschen, Ihre Arbeit zu vergessen. Und das wird am Ende der Geschichte auch so passieren, wenn dieses Urteil nicht im Kern angepasst wird."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 30.05.2014 - Internet

Die Folgen des EuGH-Urteils gegen Google werden immer bizarrer: Erst große Freude, dann hieß es, Google dürfe das Netz aber nicht zensieren, sonst werde man klagen. Und jetzt will laut SZ die Bundesregierung helfend einspringen und Google mittels eines Beratergremiums zur Seite stehen. Kurz: Der Staat will mitentscheiden, welche Suchergebnisse der gemeine Bürger künftig sehen darf. Anwalt Thomas Stadler schreibt dazu in seinem Blog: "Staatssekretär Ole Schröder hatte dem Handelsblatt gesagt, es müsse verhindert werden, dass Suchmaschinen beim Löschen von Meinungen und Informationen willkürlich vorgehen. Es scheint also nach der fragwürdigen Entscheidung des EuGH durchaus die Befürchtung zu bestehen, dass Anbieter wie Google den Weg des geringsten Widerstandes wählen und im Zweifel löschen werden. Das könnte dann allerdings dazu führen, dass u.U. sogar massenhaft legale Informationen aus dem Suchindex getilgt werden und damit für eine breite Öffentlichkeit nicht mehr oder nur noch sehr schwer auffindbar sind."

Dass Google keine große Lust hat, sich viel Mühe zu machen, ist inzwischen auch klar: Vollkommen umstandslos passt sich der Konzern, so scheint es, dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs an und bietet laut dem Morgenticker von Spiegel online bereits jetzt jedem, der seinen Namen gelöscht sehen will, ein entsprechendes Formular an. Hier ein Ausriss:


9punkt - Die Debattenrundschau vom 27.05.2014 - Internet

Die Kosten, die Bibliotheken von Wissenschaftsverlagen auferlegt werden, einfach ignorierend, mokiert sich Uwe Justus Wenzel in der NZZ über die Vorstellung, nur das Internet sei öffentlich zugänglich, die Bibliothek aber nicht: "Wie konnte es dazu kommen? Haben die Verantwortlichen zur Nachtzeit versucht, in die Universitätsbibliothek zu gehen, und glauben sie nun, da sie vor verschlossener Tür standen, das Haus sei nicht 'offen zugänglich'? Stören sie sich womöglich an der einmaligen Gebühr, die in Bern (aber nicht überall) fällig wird, wenn sie sich als Bibliotheksbenutzer registrieren lassen?" Vielleicht stören sie sich ja an den Tausenden von Franken, die sie an Wissenschaftsverlage zahlen müssen, deren Erzeugnisse eh schon mit Steuergeldern gefördert wurden?