Das von den Zeitungen lobbyistisch durchgesetzte
Leistungsschutzrecht für Presseverlage war dann wohl doch eher ein Flop,
schreibt die Grünen-Politikerin
Tabea Rößner auf ihrer Website und bezieht sich auf Zahlen der
VG Media: "Demnach hat man im vergangenen Jahr durch das Leistungsschutzrecht lediglich Einnahmen in Höhe von
30.000 Euro erzielt - allerdings ganze
2.250.099,06 Euro für die Rechtsdurchsetzung ausgegeben. Auch hier droht Übel: Wenn der EuGH das Gesetz für unzulässig erklärt, könnten die Verlage am Ende fast 10 Millionen Euro Ausgaben für das Leistungsschutzrecht in den Sand gesetzt haben."
Das Bundesverfassungsgericht bewertet derzeit die Rechtmäßigkeit der
pauschalen Rundfunkabgabe. Auf
Zeit online berichtet Heinrich Wefing vom ersten Tag und stellt erstaunt fest, dass doch "überraschend grundsätzliche Fragen" gestellt wurden. Weniger erstaunlich findet er die Reaktionen der anwesenden Intendanten: "Sie ergingen sich vornehmlich in Selbstlob, mitunter hart
am Rande des Erträglichen."
In der
SZ findet Claudia Tieschky die Verhandlung überfällig, denn: "Ins Extrem gedacht, erlaubt die Zwangsabgabe die
größtmögliche Brüskierung des Publikums: Theoretisch muss es diesen Rundfunk nicht einmal mehr kümmern, wenn ihn sein Publikum nicht mag, es kann ihn ja nicht abbestellen. Dabei leben TV, Radio und Web, auch wenn sie demokratisch wertvoll sind, eben nicht von Zwang. Sondern von der Gunst des Publikums."