In der
Welt wehrt sich die Ethnologin
Viola König gegen die einseitige - und ziemlich modische - Fokussierung auf
Provenienzforschung beim Humboldt-Forum und ethnologischen Museen überhaupt. Sie könne immer nur Teil einer umfassenden
Objektbiografie sein: "Ein Objekt, dessen Herkunft zwar bekannt ist, von dem man aber weder Funktion noch Kontext noch Transformationen kennt, ist nicht nur unbefriedigend erforscht, sondern betont lediglich die
westliche Perspektive. Erst alle Faktoren zusammen ergeben ein schlüssiges Bild. Sie sind Voraussetzung für die Entscheidung, ob die Objekte in einem Museum aufbewahrt oder gegebenenfalls in eine Community zurückgegeben werden. Museen in den Vereinigten Staaten bewahren mittlerweile wieder
zurückgegebene Objekte für die Communities
auf."
Benin hat vor einem Jahr von Frankreich die Rückgabe von Skulpturen gefordert, die 1892
aus dem königlichen Palast von Abomey geraubt wurden. In
Le Monde spricht der frühere Premierminister Lionel Zinsou über die Forderung: "Ersteinmal muss ich erklären, worum es bei diesen Werken geht: Die Throne der Könige Guézo, Glélé und Béhanzin, menschenähnliche und symbolische und die Regalien des König Banzin. Dieser Werke haben einen rituellen Aspekt und ihre Kraft resultiert aus ihrer ästhetischen Qualität: In ihnen wird der Moment spürbar, in dem
Macht und Schönheit zusammenfallen."
Alle reden vom
Filmerbe, diskutieren ideale Archivbedingungen und das Für und Wider von digitalem und analogem Film. Doch was
kostet es eigentlich, einen Film zu digitalisieren und zu restaurieren? Bedrückend viel, wie Juliane Lorenz, Präsidentin der
Fassbinder Foundation, in der
FAZ vorrechnet. Mit rund 50.000 Euro darf man bei bei einem älteren Film üblicher Lauflänge rechnen. "Erheblich höhere Kosten fallen bei jüngeren Werken der Filmgeschichte an, deren
Urheberrechte noch bestehen und die mit
Fernsehmitteln produziert wurden. Das bedeutet, Urheberrechte für alle heutigen 'Neuen Verbreitungsformate' müssen mit jenen Personen oder ihren Rechtsnachfolgern neu verhandelt werden, die die künstlerischen Bereiche eines Filmwerks gestalten: Stoff, Drehbuch, Regie, Kamera, Ton, Schnitt, Kostüme, Maske, Ausstattung und Musik. Auch
Leistungsschutzrechte von Schauspielern sind abzulösen." Lorenz möchte dafür zusätzliche öffentliche Gelder. Welchen Vorteil die
zahlende Öffentlichkeit davon hat, wenn die Erben trotzdem noch auf den Rechten sitzen und die Filme nach Belieben eben dieser Öffentlichkeit vorenthalten können, erfährt man nicht.