In der
NZZ erinnert Marc Neumann an ein weitgehend unbekanntes Kapitel in der
Geschichte der Lynchjustiz - außergerichtliche
Hinrichtungen von Mexikanern, denen zwischen 1848 und 1928 in den südwestlichen Staaten von Texas bis Kalifornien mindestens 597 Mexikaner zum Opfer fielen: "Die Phasen, in denen besonders viele Mexikaner ermordet wurden, fielen in
Perioden sozialen und politischen Aufruhrs. Wie Webb und Carrigan postulieren, wurden Mexikaner nicht nur wegen im 19. Jahrhundert kursierender
rassistischer Vorurteile gelyncht, die sie als arbeitsscheue, ungebildete, triebhafte und ungepflegte spanisch-indianische Mischlinge abstempelten. Die Übergriffe der Lynchmobs häuften sich etwa in den Wirren nach dem Amerikanisch-Mexikanischen Krieg in den 1850er Jahren oder während der durch ein Freihandelsabkommen angefachten Guerilla-Konflikte in den 1870ern, als sich mexikanische Bürgerwehren und Texas Rangers im Grenzgebiet Scharmützel lieferten."
Für die
Berliner Zeitung hat Susanne Lenz einen Sommerspaziergang über den Neuköllner Garnisonsfriedhof gemacht und kopfschüttelnd festgestellt, dass der kleine, an die Opfer der
deutschen Kolonialherrschaft in Namibia erinnernde Gedenkstein direkt neben dem großen Herero-Stein platziert ist, der an jene Deutschen erinnert, die im Feldzug von 1904 bis 1907 den "Heldentod" starben. Sie erinnert: "Bei der Enthüllung wurde eine Erklärung verteilt, die die Verwendung des Begriffs Kolonialkrieg beklagte, wenn es doch
Völkermord heißen müsste. Ein Genozid, dem
bis zu 80.
000 Herero zum Opfer fielen und 10.000 Nama. Das Auswärtige Amt war dagegen gewesen. Man kann sich denken warum. Völkermord, das ist nicht einfach ein Begriff. Wird etwas als Völkermord definiert, kann das rechtliche Konsequenzen haben. Völkermord verjährt nicht. In Namibia warten sie auf
Entschädigungszahlungen."