In der FRerklärt der Münsteraner Medienrechtler Thomas Hoeren, was gegen die von der EU geplanten Upload-Filter spricht: "Upload-Filter können technisch noch so optimiert sein: Sie können einfach nie zweifelsfrei feststellen, ob durch das Hochladen das Recht des Urhebers verletzt wird. Der sicherste Weg ist, das rückwirkend festzustellen - also nachdem der Inhalt schon hochgeladen ist. Es gibt keinen Grund, das zu ändern."
Das EU-Parlament hat die Reform des Urheberrechts in der jetzigen Fassung abgelehnt, informiert unter anderem Peter Weissenburger in der taz. Der CDU-Abgeordnete Axel Voss, der die Reform betrieb, hatte zwar nochmal die Kampagne gegen Uploadfilter und Europäisches Leistungsschutzrecht als Google-gesteuert diffamiert, aber eine Gegenrede kam von Catherine Stihler von der schottischen Labor Party: "Stihler lobte die Vorarbeit des Rechtsausschusses, mahnte aber an, es gebe noch zu viele offene Fragen, um die Reform jetzt zu beschließen. 'Auswirkungen, die Artikel 13 auf die Meinungsfreiheit hat, sind noch nicht adressiert worden', sagte Stihler. Die Reform wird auf der nächsten Plenarsitzung am 10. September erneut diskutiert. Bis dahin können die Abgeordneten im Rechtsausschuss Änderungsvorschläge erarbeiten." Im September soll erneut abgestimmt werden.
Die Gefahr ist damit noch nicht vorüber, kommentiert Jannis Brühl bei sueddeutsche.de. Es gehe um viel mehr als um Internet-Memes, die womöglich eine Disney-Figur einsetzen: "Eine ungewöhnliche Allianz aus Urheberrechts-Lobby und Sicherheitspolitikern will Scan- und Blockier-Mechanismen über das Internet legen. Sind die erst einmal installiert, laden sie zum Missbrauch ein. Unternehmen und Polizeibehörden speisen in Datenbanken ein, was gesperrt werden soll - bisher ohne demokratische Kontrolle."
"Lobbyisten haben die Oberhand gewonnen", schreibt dagegen Joanna Plucinska bei politico.eu und meint damit Google und Co.: "Alle großen Fraktionen wurden gespalten, auch die Europäische Volkspartei, die den Vorschlag des Rechtsausschusses und den Berichterstatter Voss zunächst einhellig unterstützt hatte." Plucinska vergisst zu erwähnen, dass politico.eu dem Springer-Verlag gehört, also dem wichtigsten Lobbyisten auf der Verlagsseite.
Außerdem: Alexander Fanta feiert die Entscheidung bei Netzpolitik als Etappensieg. Bei irights.infokommentiert David Pachali.
taz-Titel vom heutigen Donnerstag.
Heute stimmt das EU-Parlament über die EU-Urheberrechtsreform ab. Die taz warnt in ihrer heutigen Ausgabe vor drohenden Folgen von Uploadfiltern und Leistungsschutzrecht. Auch Sascha Lobo beschwört in seiner Spiegel-online-Kolumne nochmals die "dunkle Technikhörigkeit der Ahnungslosen". "Die Urheberrechtsreform dürfte noch schlimmer wirken als ohnehin befürchtet. Diese Änderung des heutigen Internets verursacht nur deshalb keine Panikattacken des Publikums, weil sie vor ihrer Wirksamkeit abstrakt daherkommt. Danach wird das Heulen groß, aber dann ist es zu spät." Wie die automatischen Uploadfilter funktionieren werden, erläutert Lobo am Beispiel ähnlicher Filter, die Facebook in den USA gegen politische Werbung installiert hat: "Der Upload-Filter von Facebook hat Anzeigen für Bohnen, Gartenarbeiten und Schamhaarfrisuren verhindert. Weil sie das Wort 'Bush' enthielten."
Anne Fromm und Peter Weißenburger erläutern in der taz, wo Uploadfilter zu Beispiel greifen könnten: "Nehmen wir mal an, Sie waren am Wochenende auf der Hochzeit von Tante Irma. Dort haben Sie den Hochzeitstanz gefilmt: Tante Irma und Onkel Klaus, Arm im Arm zu 'All You Need Is Love'. Sie wollen das Video sofort auf ihren Instagram-Account hochladen..." Kein Wunder also, dass Paul McCartney die Reform unterstützt, wie politico.eumeldet.
Ebenfalls in der tazwarnt der Aktivist Detlev Sieber im Gespräch mit Tanja Tricarico, dass von den Filtern vor allem Google profitieren würde: "Das derzeit meistgenutzte System heißt Content ID. Darüber werden beispielsweise Videos, die auf YouTube hochgeladen werden sollen, geprüft und mit einer Datenbank verglichen. Urheberrechte können somit eindeutig zugeordnet werden. Aber: Content ID gehört zu Google. Der IT-Konzern hat quasi das Monopol, und damit entsteht eine Art Zentralisierungseffekt. Google erfährt über diese Filter genau, wer was wo hochgeladen hat. Eigentlich wollte die EU mit ihrem Vorhaben Google schwächen, aber das Gegenteil ist passiert."
Und beim Leistungsschutzrecht sieht es dann doch so aus, als könnte es für Plattformen wie Perlentaucher und andere künftig teuer werden, Zeitungen zu zitieren, schreiben Lisa Hegemann und Dagny Lüdemann in Zeit online: "Kommt die Reform so, wie der aktuelle Entwurf sie vorsieht, werden die Anbieter den Verlagen dafür Lizenzgebühren zahlen müssen." Online steht inzwischen der FAZ-Artikel pro EU-Urheberrechtsreform der Grünen-Politikerin Helga Trüpel, die erklärt, dass sie für die Reform sei, um einen "falschen Freiheitsbegriff" zu bekämpfen. "Falsch" ist immer die Freiheit der anderen, antwortet darauf Max Tichy in seinem Blog.
Thomas Knüwer schildert das ganze in seinem Blog als Lobbyerfolg der Zeitungsindustrie, der es in fünf Schritten um Trockenlegung des Internets gehe: 1. Freie Medienproduzenten durch Urheber- und Leistungsschutzrecht behindern, am besten abstellen. 2. Nachrichtenaggregatoren durch diese juristischen Mittel verhindern. 3. Nachrichtenweitergabe im Social Web weitestgehend eliminieren. 4. Paywalls hochfahren 5. Und weil Journalismus ja so wahnsinnig wichtig ist, werden die Leser dann wieder zahlen."
Sehr ausführlich und mit vielen interessanten Details antwortet die Wikimedia-Plattform auf eine Mail des CDU-Politikers Axel Voss, der maßgeblich für die EU-Urheberrechtsreform zuständig ist. Er nimmt in der Mail Stellung zur Kritik der Wikimedia an Uploadfiltern und Leistungsschutzrecht - mit der üblichen Behauptung, dass die klassischen Verwerterindustrien die Interessen der Urheber verträten. In Wirklichkeit handele es sich hier aber um einen Konflikt von zwei Verwerterindustrien, so die Wikimedia, nämlich der klassischen und der Internetplattformen. Als Kollateralschaden bleiben kleinere Plattformen und das Publikum zurück: "Erstens würde die Schadensersatzhaftung nicht nur für YouTube, sondern grundsätzlich für alle Plattformen zugleich hochgeschraubt, darunter viele, deren Weiterbetrieb gefährdet wäre und die die Reform eigentlich auch gar nicht treffen will. Darum versucht sich die Politik derzeit an recht komplexen Ausnahme-Katalogen. So etwas kann Jahrzehnte von Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen, weil immer wieder im Einzelfall gerichtlich geklärt werden muss, wer nun unter die Ausnahmen fällt und wer nicht... Zweitens hätten Upload-Filter eine massive Dämpfung für jede Äußerung zur Folge, bei der geschützte Werke irgendwie Teil der Nachricht sind. Memes sind nur das offensichtlichste Beispiel hierfür, Zitate und Parodien sind weitere."
Europäische Politiker fordern nun auch Uploadfilter, die etwa extremistische oder terroristische Inhalte automatisiert per Software und Datenbanken aus dem Netz filtern. Gegen solche Ideen werde zu Recht Widerstand geleistet, schreibt Markus Beckedahl bei Netzpolitik: "Denn Uploadfilter sind unverhältnismäßige Maßnahmen: Es handelt sich um den privatisierten Aufbau einer flächendeckenden, intransparenten Zensurinfrastruktur, der Grundrechte wie Meinungs- und Informationsfreiheit ebenso gefährdet wie rechtsstaatliche Prinzipien. Nach denen dürfen nämlich Meinungs- und Informationsfreiheiten nur auf Basis präziser Normen und eines demokratisch legitimierten Verfahrens eingeschränkt werden, die Widerspruchsrechte und Kontrollmöglichkeiten des demokratischen Souveräns vorsehen - in jedem Einzelfall."
Außerdem: In der FAZverteidigt die Grünen-Politikerin Helga Trüpel die EU-Urheberrechtsreform. In der Welt erklärt der Verleger Valdo Lehari jr., warum die Verlage wirklich nicht ohne auskommen.
Google gestattet externen Firmen Zugriff auf Gmail-Konten, berichtet Alexander Fanta in Netzpolitik unter Bezug auf das Wall Street Journal: "Meist werden die E-Mails maschinell ausgewertet, um Werbung besser individualisiert ausliefern zu können. Doch in einigen Fällen haben auch die Mitarbeiter der Firmen selbst zu Schulungszwecken Zugriff auf die Daten, berichtet die US-Zeitung. Wer Gmail verwendet, sollte darauf gefasst sein."
Am Mittwoch entscheidet das EU-Parlament über das Gesetz zum Leistungsschutzrecht. Für die Verleger war die Kritik von Digitalstaatsministerin Dorothee Bär (CSU) und anderen Netzpolitikern ein Schlag ins Kontor, berichtet Friedhelm Greis auf Golem: Ihnen warfen die Verlegerverbände "am Sonntag in einer Pressemitteilung 'einen besonders unverfrorenen Manipulationsversuch' vor. Offensichtlich befürchten die Verbände, dass das Europaparlament am kommenden Donnerstag den vor zehn Tagen beschlossenen Vorschlag des Rechtsausschusses ablehnen könnte. ... Einem Bericht des ORF-Journalisten Erich Moechel zufolge werden wohl nicht nur alle österreichischen Europaabgeordneten gegen die Pläne stimmen. Auch die Konservativen aus Schweden, Tschechien und Polen seien gegen die Richtlinie und in anderen EU-Staaten rumore es. Es sehe nun ganz danach aus, dass es am Donnerstag wohl keine Mehrheit für die Richtlinie in ihrer bisherigen Form geben werde."
Auf Zeit online gibt's ein Pro und Contra zum Thema. Der CDU-Politiker und Europaabgeordneten Axel Voss verteidigt das geplante Leistungsschutzrecht: "Während sich die Piraten-Politikerin Julia Reda und ihre Internetaktivisten der ungezügelten Ausbeutung der Urheber im Internet verschrieben haben, mit kostenlosem Zugang zu allen Angeboten und keinem Schutz und Respekt gegenüber den Rechten anderer, versuchen wir bei der CDU, die europäische Kultur und ihre Kreativköpfe vor diesem Ausverkauf zu bewahren. Die Behauptung der Internetaktivisten, wir würden eine Linksteuer einführen, ist falsch und pure Stimmungsmache. Denn Hyperlinks sind vom Leistungsschutzrecht explizit ausgenommen. Der Einzelne bleibt von der Regelung unberührt, er darf weiter Links und Zitate teilen."
Das ist doch Augenwischerei, meint Julia Reda. "Betreffen wird uns das alle - spätestens dann, wenn wir in sozialen Netzwerken mit unseren Freundinnen und Freunden über Nachrichten diskutieren wollen und die Fehlermeldung angezeigt bekommen: "Für diesen Link steht in deinem Land keine Lizenz zur Verfügung." Wenn Facebook und andere Plattformen nicht Millionen rausrücken, um uns allen weiterhin das Teilen von Links zu erlauben, lautet der Plan B der Verlage: Nachrichten sollen uns gar nicht mehr im Netzalltag unterkommen, damit wir wieder die Startseiten der Zeitungen ansteuern, um auf dem Laufenden zu bleiben. An treuen Leserinnen und Lesern verdient man eben mehr als an Leuten, die sich aus wechselnden Quellen informieren."
Auch von anderer Seite ist die Meinungsfreiheit bedroht. Weil Musikproduzent Moses Pelham zwei Sekunden aus einem Kraftwerk-Stück für einen neuen Song verwendet hat, wird er seit zwanzig Jahren von Kraftwerk durch die Gerichte gezerrt. Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt zugunsten der Kunstfreiheit entschieden, am Dienstag verhandelt jetzt der Europäische Gerichtshof über die Sache, berichtet Wolfgang Janisch in der Süddeutschen. Und da kann die Sache anders ausgehen: "Im deutschen Urheberrecht kennt man das Recht zur 'freien Benutzung', es ist eine Hintertür, die sich für den künstlerischen Prozess nutzbar machen lässt. In der EU-Richtlinie dagegen findet sich kein Recht zur freien Benutzung, ebenso wenig übrigens wie in einigen anderen EU-Staaten. ... Das Urheberrecht - das zeigt auch der aktuelle Streit um die auf EU-Ebene geplante Reform - hat großes Gewicht im Recht der Europäischen Union. Die Kunstfreiheit dagegen ist dort eine große Unbekannte."
Ein ziemlich erstaunlicher Vorgang. Politiker der CDU, CSU, SPD und FDP, darunter die regierungsverantwortliche Dorothee Bär, Staatsministerin für Digitalisierung bei der Bundeskanzlerin, rufen ihre EU-Kollegen in einem offenen Brief auf, nicht für die EU-Urheberrechtsreform zu stimmen - die zum Teil von Politikern der selben Parteien erarbeitet wurde: "Der Schutz des Urheberrechts und eine angemessene Beteiligung von Journalistinnen und Journalisten an Erträgen im Internet sind selbstverständlich auch für uns wichtige Anliegen. Doch die von der EU-Kommission erarbeiteten und im Rechtsausschuss verabschiedeten Instrumente werden diese Ziele nicht nur verfehlen, sondern zudem enorme Kollateralschäden mit sich bringen, vor denen wir nachdrücklich warnen. Mit der Einführung von Upload-Filtern wird ein Instrument etabliert, das in hohem Maße gefährdend für die freie Meinungsäußerung ist." Hendrik Wieduwilt aus der Wirtschaftsredaktion der FAZspricht in einem Hintergrundartikel von "Eklat".
"Die Bibliotheken sind noch nicht im Netz angekommen", schreibt Arne Cypionka auf Netzpolitik und legt dann einerseits die Vorteile, andererseits die Tücken der "Onleihe" dar. Man darf zwar mit einem Ausweis öffentlicher Bibliotheken in Deutschland vieles lesen, hören und gucken, muss sich aber mit der digitalen Rechteverwaltung von Adobe herumschlagen und hat einen entscheidenden Nachteil, der die Vorteile der Digitalisierung gleich wieder annulliert: "Als Grund für den restriktiven Umgang mit den digitalen Büchern verweisen die Onleihe-Betreiber auf die rechtlichen Gegebenheiten. Im November 2016 bestätigte der Europäische Gerichtshof die Praxis, dass mit eBooks genau wie mit physischen Büchern umzugehen sei. Es gelte das Prinzip, dass jede Ausgabe nur einmal verliehen werden darf. Die Onleihe nimmt damit die größte Schwäche der herkömmlichen Bibliothek ins Netz mit. Wer gern aktuelle Bestseller liest, verbringt auch bei der Internet-Ausleihe gern Wochen auf der eBook-Warteliste."
EU-Leistungsschutzrecht oder Uploadfilter "haben mit der DSGVO gemeinsam, dass die Macher sich anscheinend keinen Deut um den Teil des Internets scheren, der sich aus der Zivilgesellschaft zusammensetzt: Nonprofits, Vereine, Museen, Hobbyprojekte von Foren bis Blogs", schreibt Marcel Weiß auf Neunetz: "Darauf wird nicht nur keine Rücksicht genommen, es wird erst gar nicht mitgedacht, was damit passieren könnte... Niemand weiß, was denn jetzt wirklich juristisch Fakt ist - selbst die Gesetzesmacher gehen davon aus, dass das erst vor Gericht über Jahre ermittelt werden muss... Wer will juristische Ungewissheit bei einem Nebenbeiprojekt akzeptieren oder einem 'nice-to-have' wie einer Website zur eigenen Arztpraxis, wenn es der automatisch generierte Eintrag auf Google Maps auch tut? (Sie erkennen an dieser Stelle vielleicht eine gewisse durch die DSGVO verursachte Dynamik..)" Außerdem: Mit Blick auf Uploadfilter und europäisches LeistungsschutzrechtwirftSpiegel-Kolumnist Sascha Lobo (der fairerweise zugibt, dass die Bundesregierung beides offiziell nicht will) der deutschen Politik "Digital-Trumpismus" vor.
Zumindest die meisten österreichischen EU-Parlamentarier widersetzen sich dem Plan des zuständigen Berichterstatters Axel Voss, der die Reform maßgeblich betreibt, den Entwurf einfach ohne Debatte im EU-Parlament durchzuwinken. Damit könnte ein Stein gegen die Reform ins Rollen kommen, berichtet Erich Moechel bei orf.at: "Die ursprünglich bereits für Montag angesetzte Behandlung im EU-Parlament wurde mittlerweile auf Donnerstag nächste Woche verschoben, es ist nun damit zu rechnen, dass die Copyright-Richtlinie doch nicht im Schnelldurchgang verabschiedet wird. Angesichts der aktuellen tektonischen Bewegungen in der politischen Gemengelage kann dadurch zwar nicht direkt auf das Stimmverhalten der EU-Abgeordneten am Donnerstag schließen. Ein Trend ist es allemal und auch ein Beіspiel, wie das EU-Parlament funktioniert."
Die gesamte deutsche Medienindustrie, beziehungsweise deren Lobbyorganisationen - von der Allianz Deutscher Produzenten über den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und die Deutsche Fußball-Liga GmbH bis hin zur VG Wort, sprechen sich in einem Aufruf ans EU-Parlament für die EU-Urheberrechtsreform und Uploadfilter aus, die die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke im Netz verhindern sollen. Dafür müssen große und kleine Internetplattformen sämtlichen von Nutzern hochgeladenen Inhalte mt teuren Datenbanken abgleichen, die zugleich eine prächtige Maschinerie für Zensur von Inhalten bereitstellen. Im Namen "aller Akteure der Kultur- und Medienwirtschaft" fordern sie von den EU-Abgeordneten: "Entscheiden Sie sich für die Zukunft einer vielfältigen, wirtschaftlich starken europäischen Kultur- und Medienlandschaft. Bestätigen Sie das Mandat des Rechtsausschusses." Als Gegengewicht werden nur die "Interessen global agierender Internetunternehmen" genannt, kleinere Unternehmen und Nutzer spielen in diesem Szenario überhaupt keine Rolle.
Isabella Greif und Johanna Kuegler geben in der taz noch einmal einen Überblick über die umstrittensten Punkte der EU-Urheberrechtsreform und einen Ausblick aufs Kommende: "Anfang Juli soll die Abstimmung der Urheberrechtsreform im EU-Parlament folgen. Während Abstimmungen im Rechtsausschuss als richtungsweisend gelten, lässt das knappe Ergebnis den Ausgang der Abstimmung im Parlament jedoch offen." Die Hoffnung stirbt zuletzt.
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