Schwerpunkt EU-Urheberrechtsreform Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments (noch nicht dieses selbst, wie wir fälschlich annoncierten) hat gestern für die
umstrittene Urheberrechtsreform gestimmt. Sowohl dem
europäischen Leistungsschutzrecht als auch den
Uploadfiltern wurde - zur allgemeinen Gleichgültigkeit der Öffentlichkeit - zugestimmt. Anne Fromm
berichtet in der
taz: "Die Piratenpolitikerin Julia Reda, die im Rechtsausschuss sitzt, kritisierte das Votum: 'Die Mehrheiten für das Gesetz waren nur möglich, weil die beiden Abgeordneten des
Front National dafür gestimmt haben. Ich finde es schockierend, dass sich die CDU auf Stimmen von Rechtspopulisten verlässt.' Verhandlungsführer in der Urheberrechtsreform ist der CDU-Abgeordnete Axel Voss." Hier der englischsprachige Text des Entwurfs als pdf-
Dokument.
"Jegliche kommerzielle Onlinedienste, die Inhalte von Verlagen in digitaler Form nutzen wollen, sollen
dafür Geld zahlen - wobei 'Nutzen' alles sein kann, was über die bloße Verlinkung hinausgeht",
erläutert Patrick Beuth bei
Spiegel online, und vermutet: "Ein funktionierendes Lizenzmodell, dem sich Unternehmen wie
Google und Facebook, geschweige denn kleinere Anbieter unterwerfen würden, ist nicht absehbar. Wahrscheinlicher ist, dass Inhalte von Verlagen in Zukunft schlicht weniger verbreitet werden. Wem weniger Reichweite helfen soll, bleibt ein Geheimnis derer, die heute für Artikel 11 gestimmt haben."
Welt-Redakteur Christian Meier
erläutert das Reformprojekt spät, aber ausführlich aus Sicht der
Springer-Verlags, der einer der
Hauptlobbyisten für das EU-Leistungsschutzrecht war - das Geschäftsmodell der Verlage sei sonst bedroht: "Verlage bekommen tatsächlich große Aufmerksamkeit für ihre Inhalte,
finanziell lohnt sich das aber für sie bisher nicht in ausreichendem Maße, obwohl sie die Gesamtkosten der Inhalteproduktion tragen... Das Teilen von Informationen ist gut und wünschenswert, doch es muss einen Gegenwert geben, der über
bloße Dankbarkeit hinausgeht. Die Bereitschaft aller Teilnehmer der digitalen Welt, für Inhalte zu zahlen, muss verankert werden, um Journalismus zu erhalten." Ganz anderes
sieht es Simon Hurtz in der
SZ: Das Projekt sei eine "
Schnapsidee", "gut gemeint, aber schlecht gemacht". Und es "gefährdet das freie Netz".
Und die Urheberrechtlierin
Anja Neubauer vermisst bei
Meedia außerdem noch die Vereinheitlichung der Rechte auf EU-Ebene: "In sämtlichen Bereichen der Richtlinie wird die eigentliche Umsetzung der Inhalte an die
jeweiligen Gesetzgeber der Länder zurückgegeben. Sei es bei der Errichtung von Verwertungsgesellschaften, sei es bei der Erstellung von Definitionen und Leitlinien oder sei es bei der Transparenzpflicht für Urheberrechtsinhaber. Statt einer einzigen einheitlichen Regelung, die EU-weit gilt, werden wir in den verschiedensten Bereichen am Ende 28
verschiedene Definitionen haben."
Obwohl das Urheberrechtsreform ganz maßgeblich vom einst für die Reform zuständigen
Günther Oettinger betrieben wurde, ist die
heutige Bundesregierung dagegen,
erklärt Laura Stresing in einem lesenswerten Hintergrund bei
t-online.de: "Tatsächlich haben sich SPD und CDU/CSU in ihrem Koalitionsvertrag bereits eindeutig gegen die Einführung von Uploadfiltern ausgesprochen. Dieser Beschluss habe aus ihrer Sicht nach wie vor Bestand, versicherte die Staatsministerin für Digitales
Dorothee Bär t-online.de: 'Für mich gilt nach wie vor der Koalitionsvertrag. Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Uploadfiltern ist unverhältnismäßig', sagte Bär. Auch das Leistungsschutzrecht sieht die CSU-Politikerin äußerst kritisch. Auf der Suche nach
neuen Erlösmodellen im Internet sei dieses Gesetz der falsche Weg." Ausführlich auch die
Erläuterung bei
irights.info.
Alexander Fanta
hofft bei
Netzpolitik, dass die Regelungen im weiteren Procedere der Abstimmung
noch fallen: "Nach der Abstimmung im Rechtsausschuss werden die Vorschläge nun dem ganzen Parlament zur Entscheidung vorgelegt.
Üblicherweise folgt das Plenum den Vorschlägen des Ausschusses, allerdings sorgen insbesondere die Uploadfilter für Beunruhigung in der Öffentlichkeit. Das Votum des Parlaments könnte bereits in wenigen Wochen erfolgen,
am 4. oder 5. Juli." Endgültig soll das Gesetz in sogenannten sogenannten Trilog-Verhandlungen am Ende des Jahres beschlossen werden.