Die aufwendige Realisierung von
Uploadfiltern, die von der EU nun gefordert wird, begünstigt die großen Anbieter,
schreibt Daniél Kretschmar in der
taz, und warum ein Leistungsschutzrecht eingeführt werden soll, versteht er erst recht nicht: "In Deutschland im Wesentlichen auf
Betreiben des Springer-Verlages eingeführt, erwies es sich schon mit der Einführung als Desaster. Alleine die Drohung der Suchmaschine Google, Verlinkungen, für die Abgaben an die Verlage zu entrichten wären, einfach abzuschalten, genügte, um das Gesetz mit Inkrafttreten praktisch unwirksam werden zu lassen. Wie das auf europäischer Ebene anders laufen soll, bleibt das
Geheimnis der EU-Institutionen."
Youtube hat so einen Uploadfilter schon,
erläutert die EU-Abgeordnete der Piratenpartei
Julia Reda im
taz-Interview mit Anna Grieben: "Die Filter schauen, ob bestimmte Aufnahmen vorkommen oder nicht. Aber sie können nicht prüfen, ob eine Ausnahme gilt, die die Grundrechte der Nutzer schützen soll, darunter Parodiefreiheit und Zitatrecht. Solange der Algorithmus nicht dazu in der Lage ist,
Sinn für Humor zu entwickeln, wird er so etwas sperren."
"Die Reform des Urheberrechts hat ihre Schwächen. Doch das Internet wird sie
überleben", winkt Karoline Meta Beisel in der
SZ ab.
(Nia
Netzpolitik) Es gibt auch
begrüßenswerte Aspekte am neuen EU-Urheberrecht
stellt John Weitzmann im Blog der
Wikimedia Foundation fest: "Das Europäische Parlament und der Rat haben vereinbart, dass an
originalgetreuen Reproduktionen gemeinfreier Werke keine neuen Rechte enstehen werden, wodurch sichergestellt wird, dass digitale Abbilder gemeinfreier Werke genauso frei von ausschließlichen Rechten bleiben wie die Originalwerke, die sie zeigen. Dies wird Rechtsstreitigkeiten und Ungewissheiten, wie sie etwa in der Klage des
Reiss-Engelhorn-Museums zum Ausdruck kommen, vorbeugen, und es wird eine leichtere Einbindung umfangreicher Bestände gemeinfreier Werke in Wikipedia und ihre Schwesterprojekte ermöglichen." Das Reiss-Engelhorn-Museum hatte die Stiftung verklagt, weil es Reproduktionen gemeinfreier Werke aus dem Museum veröffentlicht hatte - das Museum hatte Rechte auf die Reproduktionen beansprucht (unsere
Resümees).
Außerdem: Die
Federal Trade Commission (FTC) könnte
Facebook mit der höchsten Strafe in ihrer Geschichte wegen des
Cambridge-Analytica-Skandals und anderer datenschutzrechtlicher Vergehen belegen,
berichtet Tony Romm in der
Washington Post. Die Strafe könnte sich auf
mehrere Milliarden Dollar belaufen. Facebook hat zwei Optionen: Entweder mit der FTC verhandeln oder gegen den Beschluss klagen.