Vor zehn Jahren stellten Nachfahren der ehemaligen jüdischen Eigentümer des sich aktuell im Besitz des Berliner Kunstgewerbemuseums befindlichen
Welfenschatzes Antrag auf
Restitution. 2014 entschied sich eine deutsche Kommission gegen die Rückgabe, die Kunsthändler seien in dem speziellen Fall nicht unter Druck gesetzt worden. Da der US-Kongress, wo die Nachfahren seit 2015 klagen, den NS-Kunstraub jedoch als Bestandteil des NS-Genozids ansieht, wies der US Court of Appeals zwar die Klage gegen Deutschland ab, ließ aber die
Klage gegen die Stiftung Preußischer Kulturbesitz zu,
erläutert Gurlitt-Anwalt und NS-Raubkunst-Experte
Hannes Hartung in der
Welt und fordert Verantwortung der öffentlichen Sammlungen: "Gegen die Privatsammlung von
Cornelius Gurlitt war es mit aller Härte vorgegangen und hat den alten Mann an den Pranger gestellt. Er musste als Sündenbock für alle gesetzgeberischen Versäumnisse in Deutschland im Umgang mit Raubkunst herhalten. Man verlangte von ihm die bedingungslose Restitution jedweden Gegenstandes, der unter Raubkunstverdacht steht. Diese Logik würde für die SPK die
vollständige Restitution des Welfenschatzes bedeuten."
Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat derzeit noch ganz andere Probleme, wie Nikolaus Bernau in der
Berliner Zeitung berichtet. Laut Koalitionsvertrag soll sie sich einer
Evaluierung unterziehen, also Verwaltungsstrukturen, Finanzierung, Forschungspolitik und
Digitalisierung offenlegen, so Bernau. Einige Fragen werden auf den Tisch kommen: "Wie autonom sollten die General- und die Abteilungsdirektionen sein, die derzeit meist im Schatten des übermächtigen Stiftungspräsidenten stehen? Wie kann die Staatsbibliothek ihren in Jahrhunderten aufgebauten Anspruch, eine Natur- und Geisteswissenschaften umfassende Universalbibliothek zu sein, wieder erringen? Wird das Humboldt-Forum zur Touristenfalle oder zum urbanen Kulturzentrum? Und welche Macht steht der Politik eigentlich zu, welche
Autonomie darf die Stiftung beanspruchen?"