9punkt - Die Debattenrundschau - Archiv

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9punkt - Die Debattenrundschau vom 06.08.2014 - Internet

In der taz kritisiert Christian Rath, dass beim Recht auf Vergessen journalistische Kriterien keine Rolle spielen und Medien von Google auch nicht in die Entscheidungen einbezogen werden: "Das Ungleichgewicht ist schon im EuGH-Urteil angelegt: Bürger, die ihre personalisierte Suchliste bereinigen wollen, können sich bei einer Ablehnung von Google an den Hamburger Datenschutzbeauftragten oder ein Gericht wenden. Im Gegensatz dazu ließ der EuGH die Verfahrensposition der betroffenen Medien völlig offen."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 05.08.2014 - Internet

Zum ersten Mal hat Google nach einer "Recht auf Vergessen"-Anfrage den Verweis auf eine Wikipedia-Seite tilgen müssen, berichtet Juliette Garside im Guardian. Mike Masnick kann diese weitere Konsequenz des "lächerlichen EuGH-Urteils" in Techdirt kaum fassen: "Wikipedia-Seiten sind offen und jederzeit zu verändern, darum erscheint es absurd, die Seite komplett aus dem Suchindex entfernen zu lassen, wenn man sie stattdessen redigieren könnte. Und falls die Änderung rückgängig gemacht wird, tja, dann liegt"s vielleicht daran, dass die Fakten stimmten und verdienen, sowohl bei Wikipedia als auch bei Google vorzukommen."

In der SZ erklären Johannes Boie und Pascal Paukner, warum Google einen Nutzer von Google Mail angezeigt hat, der Kinderpornografie auf den Firmenservern speicherte. In seinem Lawblog meint Udo Vetter, dass Google das hierzulande nicht dürfte. Nach deutschem Recht darf es "nur auf Nutzerinhalte zugreifen, die das Unternehmen für die Erbringung seiner Telekommunikationsdienste (dazu gehört auch die Erzielung von Werbeeinnahmen) und den Schutz seiner technischen Systeme benötigt. Alles, was darüber hinausgeht, ist der Firma nach deutschem Recht aber untersagt, denn das Telekommunikationsgeheimnis soll nicht ausgehöhlt werden.

Weiteres: Auf Zeit Online berichtet Patrick Beuth von den Konferenzen Black Hat und Def Con in Las Vegas, wo sich Tausende von Hackern und Sicherheitsbehörden ihre Spielzeuge vorführen. Außerdem besingt der Mathematiker und Unternehmer Ulrich Trottenberg in der SZ die Nützlichkeit von Algorithmen bei der Bekämpfung von Hunger, Krankheiten und militärischen Gegnern.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 04.08.2014 - Internet

Yahoo erhebt als erstes betroffenes Unternehmen Verfassungsbeschwerde gegen das kommende Leistungsschutzrecht. Netzpolitik zitiert aus der Pressemitteilung des Konzerns: "Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Schutz der Informationsfreiheit und damit auch der Strukturen, die die Informationserlangung garantieren. Daher halten wir das Leistungsschutzrecht mit der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit (Art. 5 GG), ferner der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) für unvereinbar. Nicht zuletzt sind wir der Ansicht, dass das Leistungsschutzrecht aufgrund seiner Unklarheit gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt und dadurch zu einer unzumutbaren Rechtsunsicherheit führt."

Die digitale Ökonomie neigt zur Monopolbildung, meint der Vorsitzende der Monopolkommission Daniel Zimmer auf Zeit Online, aber da die Monopole oft nur von kurzer Dauer sind, hält er Google markttechnisch nicht für gefährlich: "Wir raten aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ab, mit sehr drastischen Mitteln wie der Zerschlagung von Unternehmen zu operieren. Und wir gehen davon aus, dass die Menschen freiwillig eine bestimmte Suchmaschine benutzen und im Prinzip zu einer anderen wechseln können."

Im Tagesspiegel erklärt Christopher Ziedler ausführlich, warum es nun möglicherweise doch zu einem europäischen Kartellverfahren gegen Google kommen könnte.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 02.08.2014 - Internet

Dass statistische Daten nicht technisch, sondern hermeneutisch ausgewertet müssen, sonst bringt Big Data gar nichts, erkennt Urs Hafner in der NZZ am Beispiel der Migrationsströme von Künstler, die Science gerade mit großem Tamtam veröffentlicht: Sie zeigt, dass die kulturellen Eliten über die Jahrhunderte in die gleichen Städte - Rom, Cordoba, Paris - wanderten wie alle anderen auch: "Mit dem Durchschnitt allein ist nicht viel gewonnen."

Johannes Wendt weist auf Zeit Online darauf hin, dass der bisherige NSA-Chef Keith Alexander sein Überwachungswissen in Kapital ummünzt und seine Dienste künftig mit der Firma IronNet Cybersecurity anbietet.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 01.08.2014 - Internet

Verfassungsrichter Johannes Masing hat sich ausführlich und kritisch zum Urteil des EuGH gegen Google geäußert, will sein Papier, das an Datenschützer und Regierung gerichtet ist, aber nicht veröffentlichen (als diente er irgendetwas anderem als der Öffentlichkeit!) Es liegt bei irights.info vor, wo man das Papier von Experten kommentieren lässt, die es lesen durften (Einleitung). Till Kreutzer etwa analysiert: "Völlig zurecht sieht Masing hier einen "inadäquaten" Vorrang des Persönlichkeitsrechts begründet. Der Europäische Gerichtshof versucht mit seinem Urteil, die Verweise, die durch Suchmaschinen vermittelt werden, einem anderen Rechtsregime zu unterwerfen als die Inhalte selbst." Ähnlich drei weitere Juristen in einem zweiten Text.

Google hat inzwischen über 90.000 Anfragen bekommen und soll über 300.000 Links löschen, berichtet Jacob Kastrenakes in The Verge, der einen Brief des Konzerns an europäische Datenschützer gelesen hat. Nebenbei notiert Kastrenake, wie Google durch das Urteil zum Herr des Verfahrens gemacht wird: "Google erklärt nicht, wie genau zwischen einem irrelevanten Link, der bestehen bleiben darf, und einem relvanten Link, der gelöscht werden muss, unterschieden wird." Hier der Brief des Konzerns als pdf-Dokument.

Außerdem: Netzpolitik präsentiert die neu formulierte "Digitale Agenda" der Bundesregierung mit gekennzeichneten Änderungen.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 31.07.2014 - Internet

In der FAZ spricht Sandra Kegel mit Markus Hatzer, dem Chef des Verlags und der Buchhandlung Haymon über die nicht mehr aufzuhaltende Bedrohung durch Amazon für die Verlagslandschaft, eigene Versäumnisse und mögliche Reaktionen, etwa das Besinnen auf die eigenen Kernkompetenzen: "Das Entdecken von Autoren, das Fördern von literarischem Talent, die Aufbereitung eines Textes im Lektorat, die Gestaltung eines Buchs. Wenn wir uns darauf besinnen, dann sehe ich für die Zukunft nicht schwarz."
Stichwörter: Amazon, Verlage

9punkt - Die Debattenrundschau vom 30.07.2014 - Internet

Jörg Heidrich kommentiert in irights.info nochmal die Weiterungen des "Recht-auf-Vergessen"-Urteils des EuGH gegen Google: "Ob der Europäische Gerichtshof die für die Informations- und Meinungsfreiheit erheblichen Kollateralschäden tatsächlich nicht gesehen und sich wirklich nur Gedanken über das "Interesse der Internetnutzer" gemacht hat, wissen nur die beteiligten Richter. In der jetzigen Form ist zu befürchten, dass die Entscheidung eine regelrechte Schneise der Verwüstung durch die ohnehin schon durch Rechteinhaber beschnittenen Suchergebnisse hinterlässt."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 29.07.2014 - Internet

David Pachali geht in einem interessanten Hintergrundstück für irights.info der Frage nach, ob europäische Datenschützer fordern können, dass Google das europäische "Recht auf Vergessen" tatsächlich auch im amerikanischen Google (google.com) verwirklicht. Bei einem Sprecher der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff, den Pachali befragt, hört sich das so an: Laut Pachali "wäre das tatsächlich eine Nachricht: Auch US-Nutzer etwa von google.com wären von der Rechtsprechung des EuGH betroffen und bekämen keine Ergebnisse angezeigt."

Apple hat das Start-Up Booklamp gekauft und will damit Amazon Konkurrenz machen. Danny Crichton erläutert in Techcrunch, wie das gehen soll: "Das Ziel von Booklamp mit seinem Book Genome Project ist es, jede einzelne Zeile eines Buchs durch seine Algorithmen nach verschiedenen Kriterien zu kategorisieren, vom sexuallem Inhalt bis hin bestimmten Themen und Motiven eines Autors. Und sobald all diese Daten angehäuft und analysiert sind, dient der Algorithmus dazu, dem Leser ein richtig nettes Buch zu empfehlen." Amazon versucht, seine Kindle-Daten ähnlich zu nutzen.

Und dis hier ist Lechal, ein Schuh mit Bluetooth, der sich mit Google Maps verbindet, erfunden von einem indischen Start-Up. Sarah Buhr erklärt in Techcrunch, was der alles kann.



Evgeny Morozov führt in der FAZ den Begriff der "Überwachungsdividende" ein, womit er den Schulterschluss von Internetkonzernen mit Diskursen der Political Correctness meint, die zur Überwachung etwa der Essgewohnheiten von Individuen per Handy-App führen: "Noch beunruhigender ist der Umstand, dass die Probleme, zu deren Lösung die Überwachungsdividende beizutragen vermag (Klimawandel, Übergewicht, Armut), zunehmend in die Sprache der nationalen Sicherheit übersetzt werden, und wenn dieser rhetorische Schritt einmal getan ist, akzeptiert die verängstigte Öffentlichkeit selbst drastischste Maßnahmen."

Außerdem: In der FAZ unterhält sich Andreas Platthaus mit Daniel Kampa, früher bei Diogenes, heute Verleger von Hoffmann und Campe, über Amazon und die folgen.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 28.07.2014 - Internet

(Via Netzwertig) Spanien verschärft die Urheberrechtsgesetze. In einem neuen Gesetz zum geistigen Eigentum (LPI, Ley de Propriedad Intelectual) werden künftig kleinste Textausschnitte, aber auch Hyperlinks steuerpflichtig, berichtet Heise.de. Das Gesetz soll "den Urheberschutz für Fotografen und Journalisten verbessern, dürfte dabei aber vor allem den Interessen von Verlagen entgegenkommen. Informationsvermittler, zum Beispiel Suchmaschinenbetreiber, sollen dem Gesetz zufolge Schadenersatz leisten. Selbst Universitäten sollen eine Pauschalgebühr von fünf Euro je Student entrichten, sogar dann, wenn die verbreiteten Inhalte unter Creative-Common-Lizenz stehen."

Elisabeth Pohl berichtet zugleich in Netzpolitik, dass einem kolumbianischen Studenten mehrere Jahre Gefängnis drohen, weil er einen wissenschaftlichen Artikel auf scribd zugänglich machte.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 26.07.2014 - Internet

900 Autoren, darunter Stephen King, Donna Tartt, Paul Auster und John Grisham, haben sich dem Thriller-Schreiber Douglas Preston angeschlossen, um einen ganzseitigen Aufruf in der New York Times zu publizieren - gegen Amazon und für Hachette, berichtet Mark Brown im Guardian. Der Brief (hier als pdf-Dokument) zirkuliert bereits seit einigen Wochen. Amazon und Hachette streiten sich erbittert um die Preise von Ebooks und die Anteile der Akteure, und Amazon behindert solange die Auslieferung von Hachette-Büchern. Brown zitiert den Chefredakteur des Branch-Magazins The Bookseller, Philip Jones: "Alle sind sich einig, dass die Verhandlungen entscheidend sind. Wir werden die genaue Vereinbarung nicht kennen, wenn sie endlich übereinkommen. Aber es wird eine rote Linie, und wir werden alle damit leben müssen."

Brown berichtet auch, dass auf Change.org eine Gegen-Petition von Selfpublishern veröffentlicht wurde, die Amazon verteidigen: "Amazon ist nicht der Schuldige. Die Akteure, die in diesem Streit unsere Kritik verdienen, sind Hachette im besonderen und die "Big Five" aus New York im allgemeinen. Sie erinnern sich, dass diese fünf großen Verlage das Gesetz gebrochen und sich abgesprochen haben, um die Preise für Ebooks zu erhöhen. Diese Verlage wurden vom Justizministerium angewiesen Millionen Dollar in einem Vergleich zu bezahlen. Sie wollten die Preise hoch halten, Innovation stoppen und Ihre Freiheit zu lesen begrenzen."