Nachdem zwölf Mitarbeiter aus Protest gekündigt haben, hat Google einen Vertrag mit dem Pentagon zur Verbesserung der "algorithmischen Kriegsführung" aufkündigt, berichtet Jannis Brühl auf süddeutsche.de: "Der Streit über 'Project Maven' findet vor dem Hintergrund der Furcht vor vollautomatischen 'Killerroboter' statt, die in wenigen Jahren entwickelt sein dürften. Die Vereinten Nationen erwägen, die Waffen prophylaktisch zu verbieten, so wie es die Staatengemeinschaft in den Neunzigern mit tückischen Laserwaffen getan hat, die Soldaten das Augenlicht rauben."
Der Publizist Enno Park hatte neulich in seinem Blog Websites aufgelistet, die aus Angst vor der DSGVO abgeschaltet wurden (unser Resümee). Das Problem mit dem Gesetz ist noch längst nicht ausgestanden, schreibt er heute in der taz: "Selbst Juristen debattieren weiterhin über die Details der neuen Verordnung. Die Rechtsunsicherheit dürfte erst in mehreren Jahren durch Gerichtsurteile einigermaßen behoben sein, wie die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff selbst anmerkte. Die 99 Artikel der DSGVO kommen mit einem Apparat von 173 sogenannten Erwägungsgründen, die versuchen zu erklären, wie das Gesetz gemeint ist. Hinzu kommt das reformierte Bundesdatenschutzgesetz, 16 unterschiedliche Landesdatenschutzgesetze und in ein bis zwei Jahren wohl noch die E-Privacy-Verordnung. Dabei ist auch das Wechselspiel mit anderen Gesetzen zu beachten, zwischen denen abgewogen werden muss, wenn sie der DSGVO widersprechen."
Warum verhindert die Bundesregierung eine Evaluierung des gefloppten Leistungsschutzrechts für Presseverleger? Ganz einfach, weil sie es trotz seines Misserfolgs europaweit durchsetzen will, meint Patrick Beuth bei Spiegel online: "In drei Wochen soll der Rechtsausschuss des EU-Parlaments über seine Position zur Urheberrechtsreform der Kommission abstimmen... Nach dem Ausschuss stimmt das Plenum ab, danach beginnt der sogenannte Trilog, in dem Parlament, Ministerrat und Kommission eine finale Einigung finden wollen. Der Bundesregierung ist es sicherlich ganz recht, dass die Abgeordneten bis dahin keine offizielle Bilanz mehr zu sehen bekommen."
Sascha Lobo arbeitet in einer sehr nützlichen Kolumne in Spiegel online einige falsche Begriffe im Zusammenhang mit der Digitalisierung auf, etwa den Vergleich von Daten mit Öl oder den Begriff des "Dateneigentums", den die deutsche Autoindustrie liebt und den Angela Merkel gerne nachplappert: "Daten, die die Fahrerin durch ihre Nutzung des Autos erzeugt, gehören nach Ansicht der Automobilwirtschaft selbstredend den Unternehmen. Aber wenn man Facebook oder Google 'fährt', sollen die Daten den Nutzern 'gehören'? Soso. Diese Schiefdeutung unterstreicht die Untauglichkeit der schädlichen Metapher 'Dateneigentum' und zeigt, dass Merkel ein logikfernes Digitalverständnis übernommen hat, das deutsche Unternehmen vor der bösen, digitalen Realität beschützen soll."
Ganz so optimistisch wie in seinem vor vier Jahren veröffentlichten und nun auch ins Deutsche übersetzten Buch "The Innovators" sieht Steve-Jobs-Biograf Walter Isaacson die Zukunft des Internets mit Blick auf die jüngsten Datenskandale nicht mehr, wie er im Welt-Interview mit Christian Meier bekennt. Hoffnung setzt er auf Europa: "Die Europäische Union schützt vor allem die Privatsphäre ihrer Bürger besser, als die USA das tun. Ich denke auch an kartellrechtliche Bestimmungen, die verhindern sollen, dass einzelne große Unternehmen das Internet kontrollieren. Wir brauchen also vermutlich mehr Regulierung. Die dunkle Seite der Technologie darf nicht siegen."
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger, das in Deutschland vor sieben Jahren in Kraft trat, ist bekanntlich eine Totgeburt und konnte nie gegen Google durchgesetzt werden. Nun soll eine schärfere "Linksteuer", die überdies nicht nur Google, sondern womöglich auch Dienste wie den Perlentaucher treffen könnte, in Brüssel beschlossen werden, warnt Alexander Fanta in Netzpolitik: "Seit vergangener Woche wird der Vorschlag von einer klaren Mehrheit der Mitgliedsstaaten formell unterstützt: Bei einem Treffen hinter verschlossenen Türen in Brüssel beschlossen die Staaten - gegen die Stimme Deutschlands - ihre gemeinsame Position für die Verhandlungen mit Parlament und Kommission. Die Große Koalition muss sich nun entscheiden, ob sie vehement Protest einlegt und zudem Druck auf den CDU-Abgeordneten Voss ausübt, den Vorschlag fallen zu lassen - oder sich tot stellt und das europäische Leistungsschutzrecht stillschweigend Gesetz werden lässt."
Weiteres: Noch unterscheidet das "intentionale Bewusstsein" den Menschen von der KI, aber an einer "neuronal funktionierenden Hardware" wird längst gearbeitet, schreibt der Kulturtheoretiker Jan Söffner in der NZZ und glaubt nicht an einen absehbaren Erfolg: "Neurowissenschaftler wissen, wie wenig das menschliche Gehirn wirklich erschlossen ist; Philosophen wissen, wie wenig sie das Bewusstsein definieren können." Aber vielleicht ermächtigen sich Computer durch "exponentielle Selbstentwicklung" einfach selbst, schließt er.
Wer geglaubt hat, er entkomme dem Tracking der Adserver oder von Google Analytics, wenn er den anonymen Modus von Firefox oder Chrome benutzt, hat sich leider geirrrt, legt der Webdesigner und Programmierer Dylan Curran im Guardian dar. Man wird genauso erkannt und mit personalisierter Werbung beschossen wie sonst auch: "Das ist der Schlüssel - nur andere Leute, die dasselbe Gerät benutzen, können die Aktivität im anonymen Modus nicht sehen. Das heißt nicht, dass niemand diese Aktivität sieht. 'Incognito' funktioniert so: Stell dir vor, du kaufst dir ein neues Handy. Du rufst deine Freunde und Familie an und schickst ihnen SMS. Dann stellst du das Handy auf die Werkseinstellungen zurück. Deine Anrufe und SMS werden nun nicht mehr auf dem Telefon erscheinen, aber sehr wohl auf denen deiner Freunde und Familienmitglieder."
Alles in allem verteidigt Constanze Kurz bei Netzpolitik die Datenschutzgrundverordnung (DGSVO): "Es bleibt dabei, dass wir alle immer wieder über Datenschutz und damit zusammenhängende fundamentale Rechte aller Europäer reden sollten und darüber, was das unter den Bedingungen einer weit überwiegend werbeorientierten Digitalwelt bedeutet. Denn das war erst der Anfang von vielen Diskussionen, die unweigerlich auf uns zukommen werden. Wartet mal erst die Schlacht um ePrivacy und Tracking ab." (Unser Resümee) Die der Netzpolitik nahestehende Digitale Gesellschaft hat mit Mitteln des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz ein nützliches Portal "Deine Daten Deine Rechte" aufgebaut, das es Internetnutzern erlaubt, sich über Datenschutz und Sanktionsmöglichkeiten gegen Seitenbetreiber zu informieren.
Wir müssen lernen, wie Künstliche Intelligenz funktioniert - wo ihre Vorzüge und wo ihre Grenzen liegen. Kunst ist dafür ein gutes Anschauungsfeld, meint im Interview mit der SZ Googles "Creative Technologist" Ross Goodwin. Er lässt Computerprogramme Gedichte und Filmdrehbücher schreiben. Die Resultate sind vom künstlerischen Standpunkt aus offenbar nicht besonders gelungen, aber darauf kommt es Goodwin nicht allein an: "Wenn ich einen Computer anhand eines Bildes automatisch ein Gedicht generieren lasse, ist das Gedicht allein nicht das Kunstwerk, sondern die Maschine. Ich bin der Künstler. ... Ich schreibe meine Gedichte mit einer neuen Art von Stift, einer sehr komplizierten Schreibmaschine. So erst wird es künstlerisch interessant.
Nach der DSGVO droht noch die ePrivacy-Verordnung der EU, die das neue Datenschutzgesetz ergänzen soll. Zeitungsverleger machen kräftig dagegen Druck, fürchten sie doch, ihr eh schon abgespecktes Geschäftsmodell, mit Anzeigen Geld zu verdienen, könnte ganz ruiniert werden, wenn personalisierte Werbung quasi illegal wird. Der Springer Konzern ist dabei, klar, aber auch Zeitungen wie Zeit oder FAZ, erklärt Jakob von Lindern auf Zeit online: "Christian Herp sieht auch das Kopplungsverbot als Problem. Er ist Geschäftsführer von iq digital media marketing, einer gemeinschaftlichen Vermarktungsgesellschaft des FAZ Verlags, der Handelsblatt Media Group, des Süddeutsche Zeitung Verlags und des Zeit Verlags. 'Es besagt, dass unsere Seiten auch dann zugänglich sein müssen, wenn Besucher Cookies nicht akzeptieren.' Dadurch verdienen die Verlage weniger an diesen Nutzerinnen und Nutzern. Denn Werbung wird ihnen zwar auch gezeigt, aber eben keine personalisierte - und das ist den Werbekunden weniger wert. 'Es kann zu einem Umsatzrückgang von 35 Prozent führen, wenn die E-Privacy-Verordnung kommt', sagt Herp, der auch stellvertretender Vorsitzender des Online-Vermarkterkreis (OVK) im BVDW ist."
Mark Scott befragt für politico.eu einige Betroffene, Aktivisten und Politiker über die Frage, was kommt, nachdem die Datenschutzgrundverordnung nun in Kraft getreten ist. Unter anderem äußert sich der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems, der "besorgt ist, dass viele Firmen, die gar nicht darauf beruhen, die Online-Daten von Bürgern einzusammeln, nun die Last der Regulierung mit ertragen müssen. Hierfür macht er die Lobbyarbeit der Tech-Industrie verantwortlich, die die Gesetzgeber dazu trieb, die Standards so kompliziert wie möglich zu formulieren."
Der Tech-Blogger Enno Park hat auf Twitter eine Umfrage gestartet und festgestellt, dass die Verunsicherung über das DSGVO riesig ist - viele haben ihre Websites zumindest vorläufig geschlossen: "Die allermeisten sind kleine Blogs, manchmal auch Foren oder andere Projekte, darunter auch die Webseite einer kleinen freiwilligen Feuerwehr. Auch 'Große' sind dabei, wie die Los Angeles Times, die ihre Seiten einfach mal für Besucher aus der EU geschlossen haben, oder die WHOIS-Abfrage der DENIC. Viele gaben an, dass ihr Blog sowieso eingeschlafen sei. Da ist das Offline-Nehmen trotzdem ein Verlust, schließlich ist es nicht nur bei Näh-Blogs oder Kochrezepten schade, wenn sie aus dem Netz verschwinden."
Wegen DSGVO? Die Website der Los Angeles Times ist von Europa aus nicht mehr zu lesen. Screenshot.
Aber Heribert Prantl, das Gewissen der Nation und der SZ, ruft die Leser auf: "Lassen Sie sich nicht verunsichern. Die Europäische Datenschutzverordnung, seit Freitag nach zwei Jahren Übergangszeit in Kraft, ist etwas Wunderbares."
Auf der Gegenwartsseite der FAZ durchleuchtet Jürgen Kühling, Professor für öffentliches Recht, die rechtlichen Aspekte der Debatten um Meinungsfreiheit einerseits und Persönlichkeitsrechten im Internet andererseits und kommt zu dem Ergebnis: "Grundsätzlich können wir Systeme in Deutschland und Europa installieren, um deutsche beziehungsweise europäische Standards im Widerstreit von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz gegen amerikanische Internetgiganten genauso durchzusetzen wie gegen deutsche oder europäische Unternehmen."
Kleine Unternehmer müssen mit der DSGVO die Zeche für das Fehlverhalten großer Konzerne zahlen, fürchtet in der FR Reinhold Eben-Worlée, Präsident des Verbands Die Familienunternehmer. Viel zu bürokratisch und juristisch unberechenbar sei die Verordnung, schreibt er und fordert Korrekturen: "So schlagen wir Familienunternehmer als Abwehrmaßnahme gegen die drohenden Abmahnvereine vor, dass der kostenpflichtigen Abmahnung eine kostenlose vorangehen muss, in der der Verstoß genau bezeichnet wird. Zu dessen Beseitigung müssen dann mindestens drei Monate Frist eingeräumt werden, in der man den angeblichen Verstoß durch den zuständigen Datenschutzbeauftragten überprüfen lassen und den Fehler gegebenenfalls beseitigen könnte."
Ähnliches fordert Andreas Horber, Leiter des Referat für Laienmusik im Bayerischen Musikrat, für Vereine, schreibt Christina Hertel in der SZ: "Er fürchte, dass durch die neuen Regeln immer weniger Menschen Lust haben, sich ehrenamtlich zu engagieren, sagt er. Anfang Mai startete er deshalb eine Petition im Internet. Mehr als 4000 Menschen unterschrieben dort, dass sie bei der Datenschutzgrundverordnung Erleichterungen für Vereine fordern. Statt Bußgelder sollte es für sie Verwarnungen und vor allem eine Beratung geben."
Ja, man hätte EU-weit besser über die DSGVO informieren müssen, seufzt der grüne EU-Politiker Jan Philipp Albrecht im Interview mit Zeit online, schiebt den schwarzen Peter dann aber den nationalen Regierungen zu. Und bittet, doch auch das Positive der neuen Regelung zu sehen: "Es ist das erste Mal gelungen, einen europäischen Diskurs zu schaffen, der eben nicht nur von Hinterzimmerverhandlungen geprägt war. Sondern der ganz unterschiedliche Meinungen aus dem EU-Parlament, Tausende Änderungsanträge und Abwägungsfragen mit einbezogen hat. Genau so muss es funktionieren. Die größte Herausforderung ist es, diesen Prozess auch in der Öffentlichkeit der Mitgliedsstaaten abzubilden, um so die europäische Demokratie zum Leben zu erwecken. Ich denke, viele Menschen würden sich wünschen, einfach mehr mitgenommen zu werden. Dann könnten sie mit Ergebnissen wie der Datenschutz-Grundverordnung auch viel besser leben."
Auch amerikanische Medien überlegen, wie sie mit den europäischen Datenschutzvorschriften umgehen sollen, berichtet Marvin Strathmann in der SZ: "Etliche Nachrichtenseiten blocken den Zugriff für Besucher mit europäischen IP-Adressen. Dazu zählen New York Daily News, Los Angeles Times, Chicago Tribune, San Diego Union-Tribune oder Baltimore Sun. ... Einen anderen Weg wählt die Washington Post: Dort können Besucher nun eine 'Premium EU Subscription' abschließen. Sie kostet drei Dollar im Monat mehr als das Standard-Abo. Dafür verzichtet die Post auf Werbung und Tracking - Datenschutz wird zum Verkaufsargument. Die kostenlose Version der Seite können EU-Bürger wie gewohnt aufrufen, wenn sie den obligatorischen Cookie-Hinweis absegnen und den Datenschutzbestimmungen zustimmen. ... Facebook verwendet die DSGVO, um Nutzern die Gesichtserkennung schmackhaft zu machen, die jahrelang in der EU ausgeschaltet war. Weitere Kuriositäten zu den neuen Regeln sammelt die Webseite GDPR Hall of Shame."
Lächeln Sie, ab heute sind Sie besser geschützt, titelt Libération, am Tag an dem das "Règlement général pour la protection des données" in Kraft tritt.
Auch in Frankreich tritt heute die DSGVO in Kraft. Amaelle Guiton berichtet in Libération recht positiv: "Viele Beobachte denken über die langfristige Effekte und fragen sich, ob das Gesetz den großen amerikanischen Plattformen wirklich etwas entgegensetzen kann. Aber im Moment ist es immerhin die Europäische Union, die den Takt vorgibt."
Bei Twitter wird unterdessen gefragt, ob man seine Telefonbücher jetzt auch abgeben soll. Und: "Ich bräuchte die Zustimmung aller Kontakte im Telefonbuch meines Kontaktes."
Nein, auch wenn sich das EU-Parlament nicht sehr PR-tauglich präsentierte - die Befragung Mark Zuckerbergs war ein Desaster nicht für die EU, sondern für Facebook, insistiert Sascha Lobo in seiner Spiegel-online-Kolumne. Zuckerbergs Gebaren könnte einerseits zu falschen Regulierungen, andererseits zu drakonischen Sanktionierungen führen: Gerade im Bereich des Kartellrechts habe die EU bereits agiert - mit einer zehnstelligen Strafe gegen Google. "Die wichtigste Frage der Anhörung kam von Manfred Weber (CSU), dem Fraktionsvorsitzenden der konservativen Parteien: 'Können Sie mich überzeugen, Facebook nicht zu zerschlagen?' Ich kann nicht erkennen, dass Zuckerberg das gelungen ist, und bätschi, das wird teuer."
Auch Alexander Fanta von Netzpolitiksieht die EU nach der Befragung nicht in der Verliererrolle: "Die Anhörung ist zweifelsohne in ihrem Anspruch missglückt, den Facebook-Chef zur Antwort auf wichtige Fragen zu zwingen. Dennoch war sie wichtig, denn erstmals wurden vor laufenden TV-Kameras von führenden EU-Politikern einige entscheidende Fragen zu den dubiosen Datenpraktiken und dem problematischen Geschäftsmodell Facebooks gestellt." Dabei ließ sich Zuckerberg "für seine politischen Auftritte sogar von Psychologen beibringen, wie Demut aussieht", behauptet Annika Leister in der FR.
Bemerkenswertes über Uber und Regulierungberichtet unterdessen Mark Scott in politico.eu, der auf einen Satz Dara Khosrowshahis, des neuen Uber-Chefs verweist: "Regulatoren werden eine Rolle spielen, und das ist auch ihr Recht." Uber hat nach den Kriegen mit europäische Taxi-Lobbyisten und Regierungen inzwischen Kreide gefressen, so Scott, "und versucht sich inmitten des Anti-tech-Rückschlags als eine andere Art von Tech-Firma neu zu erfinden. Zu Ubers Bemühungen gehören über den ganzen Kontinent Partnerschaften mit Städten und Taxi-Verbänden, die der Präsenz von Uber in der Region bisher feindselig gegenüberstanden."
Unter deutschen Wissenschaftlern hat sich eine rege Debattenkultur entwickelt - abseits der Zeitungen, auf Twitter, berichten Jörg Scheller und Wolfgang Ullrich in der Zeit und verweisen auf die Tweets unter anderem des Historikers Erich Keller (@erich_keller_), der Autorin Kathrin Passig (@kathrinpassig), des Soziologen Armin Nassehi (@ArminNassehi), des Historikers Remo Grolimund (@grawzone), des Philosophen Daniel-Pascal Zorn (@fionnindy), des Juristen Christoph Möllers (@ChristophMllers), des Soziologen Stephan G. Humer (@netsociology) oder der Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot (@ulrikeguerot): "An Accounts wie ihrem wird deutlich, dass Tweets viel mehr sein können als eine Abfolge von Kurzmitteilungen. Vielmehr ergeben sie in der Summe ein vielschichtiges, sich immer neu konturierendes Bild eines Themenfelds, und wer etlichen Accounts von Vermittlern folgt, fühlt sich mindestens so gut informiert wie bisher nur Abonnenten einer großen Zeitung, die deren Leitartikler auch genau zu unterscheiden und individuell zu schätzen wussten. ... Was spräche also dagegen, bei Berufungsverfahren künftig nicht nur darauf zu achten, was und wo jemand publiziert und wie viele Drittmittel er oder sie bereits eingeworben hat, sondern ebenso Aktivitäten in den sozialen Medien zu würdigen? Und hat, wer sich bei Twitter als Vermittler hervortut, nicht zudem eine spezifische Art der Lehrerfahrung gesammelt?"
500 Menschenjahre Arbeit hat Google nach eigenen Angaben in die Vorbereitung auf das DSGVO investiert, weiß Oliver Voss im Tagesspiegel. Für kleinere Unternehmen, Selbstständige und andere gibt es dennoch keinen Grund zur Hysterie, winkt Voss ab: "Natürlich erfordert die Vorbereitung einiges an Arbeit, ein Großteil der Bestimmungen galt hierzulande im Kern aber auch schon vorher." Und in der FRwarnt die Grünen-Abgeordnete Tabea Rössner davor, die DSGVO aufzuweichen und ärgert sich mit Blick auf Facebook: "Wäre sie bereits früher in Kraft getreten, könnten wir der Plattform jetzt empfindliche Geldstrafen auferlegen." Für die SZ hat Marvin Strathmann mit dem Datenschützer Thomas Kraniggesprochen, dessen Broschüre "Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine" sich aktuell auf Platz eins der Bestseller-Liste für Bücher von Amazon befindet.
Auch der Mossad hat seine Leitlinien mit Blick auf die DSGVO überarbeitet und teilt per Twitter mit:
As part of GDPR, we have updated our privacy policy.
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In der Berliner Zeitung kann es Annika Leister kaum fassen, mit welcher Nonchalance deutsche Politiker bereit sind, mit der absurd komplizierten DSGVO die deutsche Angebotswüste im Internet noch mehr auszutrocknen: "In vielen Branchen ist es eben nicht mit dem Wegschließen von Ordnern und der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten getan. Nicht nur bei Fotografen und im Onlinemarketing stellt das Regelwerk die gesamte Arbeit in Frage, wie sie bisher geleistet wurde. 'Ist jetzt illegal, worauf meine Existenz aufbaut?', fragen sich die Betroffenen - und erhalten von Landesdatenschutzbeauftragten und den Zuständigen im Bundestag seit Monaten maximal die dreiste Antwort: Das müssen die Gerichte klären." Wer braucht schon Rechtssicherheit?
Nicht ganz zufrieden waren die EU-Parlamentarier mit dem Auftritt Mark Zuckerbergs in Brüssel, berichtetZeit online mit Agenturen: "Zuckerberg musste die Fragen erst gesammelt am Ende beantworten, ohne Nachfragen zulassen zu müssen. Zum Ärger einiger Parlamentarier ging er in seinem Abschlussstatement auch nicht auf alle Fragen ein. So sagte er etwa nichts zum Austausch von Daten zwischen einzelnen Plattformen wie Facebook und dem ebenfalls zum Konzern gehörenden Messenger Whatsapp."
Friedhelm Greis schildert bei golem.de das "merkwürdige Format" der Befragung: "Anders als in den Anhörungen vor dem US-Kongress im vergangenen April gab es keine direkte Konfrontation zwischen Abgeordneten und dem Facebook-Chef. Vielmehr trugen die acht Fraktionschefs sowie vier weitere Abgeordnete, darunter der Grünen-Datenschutzexperte Jan Philipp Albrecht, ihre Statements und Fragen nacheinander vor. Danach hatte Zuckerberg die Möglichkeit, auf alle angesprochenen Themen das zu antworten, was Facebook am besten aussehen ließ. Nachfragen waren nicht erlaubt."
Wie Desinformation in sozialen Netzen funktioniert, zeigt Karsten Schmehl in buzzfeed.com beispielhaft an einem Netzwerk von siebzig Twitter-Konten, die systematisch Propaganda für die in Deutschland zum Teil von Kassen bezahlte Homöopathie machen: "Die rund siebzig Bots geben vor, echte Personen zu sein und manipulieren dadurch Diskussionen auf Twitter. Durch gegenseitiges Liken und Retweeten sorgt das Netzwerk dafür, dass Hashtags wie #Homöopathie oder #MachAuchDuMit mit besonders vielen Beiträgen geflutet werden, die sich positiv zu Homöopathie äußern. Davon profitiert unter anderem der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte. Unter den zwanzig erfolgreichsten Tweets des Vereins sind fast ausschließlich Tweets, die durch die verdächtigen Twitter-Profile verbreitet wurden. Menschen, die aufklärend über Homöopathie twittern, werden dagegen von den Profilen systematisch blockiert."
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