Für die
Welt blickt Christian Meier hinter die Kulissen der
Öffentlich-
Rechtlichen geblickt, um zu klären, wofür sie
38 Milliarden Euro brauchen. Beispielsweise machen die
Personalkosten "einen signifikant hohen Anteil an den Kosten der Anstalten aus, denn es gibt nach dem zuletzt von der KEF veröffentlichten Stand
43.
630 Vollzeitstellen in den Anstalten. 80 Prozent des Personalaufwands fallen bei der
ARD an. Eine Vorgabe der KEF, jährlich 0,5 Prozent der besetzten Stellen abzubauen, erfüllen
ARD und
ZDF nach letztem Stand, doch je nach
ARD-Anstalt mit unterschiedlicher Disziplin."
Im Grunde gibt es
nur zwei Fälle, in denen das
Verfassungsgericht erlaubt, dass die Länder von den Forderungen der
KEF abweichen dürfen,
schreibt Heinrich Wefing bei
Zeit Online: "Entweder, wenn die Beitragsbelastung für die Bürger '
unangemessen' würde, also ganz allgemein nicht mehr zu stemmen wäre. Das ist trotz Corona aktuell kaum zu begründen. Oder, zweitens, wenn eine Beitragserhöhung dazu führt, dass große Teile der Bevölkerung
keinen Zugang mehr zum Rundfunk haben. Das ist erst recht ausgeschlossen, da schon jetzt von den Beiträgen befreit ist, wer nicht zahlen kann. Medienpolitische Ziele, wie sie Sachsen-Anhalts CDU jetzt anführt, also Unterrepräsentation des Ostens zum Beispiel oder vermeintliche politische Schlagseite, hat das Gericht ausdrücklich nicht anerkannt. Begründung: Schutz der Rundfunkfreiheit."
In der
NZZ kann Eric Gujer nicht verstehen, weshalb Sachsen-Anhalts Ministerpräsident
Reiner Haselhoff den Gesetzesentwurf zur Rundfunkerhöhung lieber
zurückzog, statt mit der
AfD dagegen zu stimmen: "Wie so häufig, wenn die Anständigen die Demokratiefeinde bekämpfen,
leidet die Demokratie. Für diese wäre es nämlich fatal, wenn eine Volkspartei gegen ihre Überzeugungen handeln müsste, nur weil jemand mit weniger lauteren Absichten in einer Sachfrage dieselben Positionen vertritt. Damit würde man Kräften wie der AfD ein Vetorecht zubilligen, weil sie durch ein taktisches Abstimmungsverhalten den Ausgang jeder parlamentarischen Entscheidung
manipulieren könnten."
Außerdem: Das
Handelsblatt hat für den Bericht "Ronald Bergers späte Rache", in dem die Journalisten nachweisen, dass der Unternehmensberater
Roland Berger seinen Vater, einen Profiteur des NS-Regimes, fälschlicherweise jahrelang als
Nazi-
Opfer darstellte, den
Deutschen Reporterpreis bekommen. Das
Handelsblatt selbst verkündete, die "Fakten" im Report seien auch von dem Historiker
Michael Wolffsohn bestätigt worden, der von Berger mit der Aufarbeitung beauftragt worden war. Wolffsohn widerspricht heute in der
Welt: "Richtig ist, dass ich in meinem wissenschaftlichen Gutachten der inzwischen prämierten und nun auch für Nannen-Preis 2020 nominierten 'Investigation'
14 zum Teil krasse Fehler, schwere
methodische Mängel sowie eine zu schmale Quellenbasis nachgewiesen habe. Basierend auf meinem Gutachten und der Intervention von Roland Bergers Anwalt musste der Leiter der
Handelsblatt Media Group am 1. Juli 2020 verbindlich erklären, zwei Aussagen jener
Handelsblatt-Darstellung nicht mehr zu verbreiten."