Gestern verabschiedete der Bundestag das neue
Überwachungsgesetz, das den Einsatz von
Staatstrojanern auf Rechnern, Smartphones und Tablets erlaubt. Für Heribert Prantl (
SZ)
ist das Gesetz ein Skandal, und sein Zustandekommen erst recht: "Ein Gesetz mit gewaltigen Konsequenzen, ein Gesetz, das den umfassenden staatlichen Zugriff auf private Computer und Handys erlaubt, wird auf
fast betrügerische Weise an der Öffentlichkeit vorbeigeschleust und abgestimmt. Heimlich, still und leise wurden Regeln über das staatliche Hacking, über die Einführung von Staatstrojanern und die Einführung der Online-Durchsuchung an ein schon laufendes, harmlos klingendes Gesetzgebungsverfahren angehängt."
Ebenfalls in der
SZ erklärt Hakan Tanriverdi noch einmal, wann der Staat künftig die Staatstrojaner genannte
Schadsoftware auf die Computer der Bürger schleusen darf: Die sogenannte "Quellen-Telekommunikationsüberwachung" (Quellen-TKÜ) "wird der normalen Überwachung von Telekommunikation gleichgestellt. Damit darf sie zur Bekämpfung von
knapp 40 Straftaten eingesetzt werden, unter anderem gegen schwere Verbrechen wie Mord und Besitz von Kinderpornografie, aber auch gegen leichtere Delikte wie
Drogenbesitz."
Wenn es um ihre eigene Kommunikation geht, ist die große Koalition sehr viel empfindlicher: Der
Geheimdienst-Untersuchungsausschuss hat beschlossen, das Fazit seiner Untersuchung
geheim zu halten,
meldet Andre Meister auf
Netzpolitik, wo wenigstens der Abschlussbericht der Opposition
online steht. Darin heißt es: Wesentlich erschwert und faktisch behindert wurde die Aufklärung durch eine Bundesregierung, die
keinerlei Interesse zeigte, klar untersuchungsgegenständliche, offenkundig rechtlich problematische Praktiken und Kooperationen deutscher Geheimdienste zu offenbaren, geschweige denn sie aufzuarbeiten und zu korrigieren."
Die
Vorratsdatenspeicherung ist
nicht mit EU-Recht vereinbar, so entschied es jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster mit Verweis auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH),
meldet Zeit online. Den Bundestag ficht das nicht an. Er möchte die Vorratsdatenspeicherung auch bei
Wohnungseinbruchdiebstahl nutzen und deshalb die Mindesstrafe dafür auf
ein Jahr anheben. Damit ist die Straftat kein Vergehen mehr, sondern ein Verbrechen,
erklärt Anna Biselli auf
Netzpolitik: "Obwohl es nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist: Mit diesem Gesetz will die Große Koalition den
Einsatz von Vorratsdaten ausweiten, noch bevor sie im Juli verpflichtend in Kraft tritt. Ein weiteres Überwachungsgesetz auf den letzten Drücker, das die Bundesregierung sogar damit begründet, einem 'schwerwiegenden Eingriff in den privaten Lebensbereich' besser Rechnung tragen zu wollen - durch einen massiven Eingriff in die Privatsphäre vieler Unschuldiger."