9punkt - Die Debattenrundschau - Archiv

Überwachung

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9punkt - Die Debattenrundschau vom 23.06.2017 - Überwachung

Gestern verabschiedete der Bundestag das neue Überwachungsgesetz, das den Einsatz von Staatstrojanern auf Rechnern, Smartphones und Tablets erlaubt. Für Heribert Prantl (SZ) ist das Gesetz ein Skandal, und sein Zustandekommen erst recht: "Ein Gesetz mit gewaltigen Konsequenzen, ein Gesetz, das den umfassenden staatlichen Zugriff auf private Computer und Handys erlaubt, wird auf fast betrügerische Weise an der Öffentlichkeit vorbeigeschleust und abgestimmt. Heimlich, still und leise wurden Regeln über das staatliche Hacking, über die Einführung von Staatstrojanern und die Einführung der Online-Durchsuchung an ein schon laufendes, harmlos klingendes Gesetzgebungsverfahren angehängt."

Ebenfalls in der SZ erklärt Hakan Tanriverdi noch einmal, wann der Staat künftig die Staatstrojaner genannte Schadsoftware auf die Computer der Bürger schleusen darf: Die sogenannte "Quellen-Telekommunikationsüberwachung" (Quellen-TKÜ) "wird der normalen Überwachung von Telekommunikation gleichgestellt. Damit darf sie zur Bekämpfung von knapp 40 Straftaten eingesetzt werden, unter anderem gegen schwere Verbrechen wie Mord und Besitz von Kinderpornografie, aber auch gegen leichtere Delikte wie Drogenbesitz."

Wenn es um ihre eigene Kommunikation geht, ist die große Koalition sehr viel empfindlicher: Der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss hat beschlossen, das Fazit seiner Untersuchung geheim zu halten, meldet Andre Meister auf Netzpolitik, wo wenigstens der Abschlussbericht der Opposition online steht. Darin heißt es: Wesentlich erschwert und faktisch behindert wurde die Aufklärung durch eine Bundesregierung, die keinerlei Interesse zeigte, klar untersuchungsgegenständliche, offenkundig rechtlich problematische Praktiken und Kooperationen deutscher Geheimdienste zu offenbaren, geschweige denn sie aufzuarbeiten und zu korrigieren."

Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit EU-Recht vereinbar, so entschied es jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster mit Verweis auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), meldet Zeit online. Den Bundestag ficht das nicht an. Er möchte die Vorratsdatenspeicherung auch bei Wohnungseinbruchdiebstahl nutzen und deshalb die Mindesstrafe dafür auf ein Jahr anheben. Damit ist die Straftat kein Vergehen mehr, sondern ein Verbrechen, erklärt Anna Biselli auf Netzpolitik: "Obwohl es nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist: Mit diesem Gesetz will die Große Koalition den Einsatz von Vorratsdaten ausweiten, noch bevor sie im Juli verpflichtend in Kraft tritt. Ein weiteres Überwachungsgesetz auf den letzten Drücker, das die Bundesregierung sogar damit begründet, einem 'schwerwiegenden Eingriff in den privaten Lebensbereich' besser Rechnung tragen zu wollen - durch einen massiven Eingriff in die Privatsphäre vieler Unschuldiger."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 22.06.2017 - Überwachung

Markus Reuter fasst in Netzpolitik nochmal zusammen, worum es in den allerletzten Gesetzen vor den Wahlen geht: "Die Ausweitung des Staatstrojaners ist das krasseste Überwachungsgesetz der Legislaturperiode. Es kommt versteckt in einem ganz anderen Gesetz, damit erst gar keine politische Debatte darüber entsteht. Als wäre das nicht genug, schwebt weiterhin das Damoklesschwert des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes über der Presse- und Meinungsfreiheit im Netz. Das Hate-Speech-Gesetz von Maas wird schon jetzt fast einhellig als Fall für Karlsruhe gehandelt."

Ungefähr fünfzig neue Strafgesetze wurden in den letzten zehn Jahren erlassen. Und noch mal so viele im Prozessrecht, Telekommunikationsrecht oder Polizeirecht. Sind wir nun viel sicherer? Nein, können wir auch gar nicht, meint Thomas Fischer, ehemaliger Vorsitzender Richter am BGH, in der Zeit. "Denn 'Sicherheit' ist eine nach oben offene Forderung - immer unermesslich: Sie ist, wenn man ihren Sinn auf Kontrolle und Verfolgung beschränkt, ein totalitärer Begriff. Man könnte ja immer noch unendlich viel mehr tun: allen Personen mit radikalen politischen Ansichten elektronische Fußfesseln anlegen; alle Patientendateien aller Psychologen und Psychiater beschlagnahmen; alle Alkoholiker als Gefährder von Frauen und Kindern registrieren; jährliche Wiederholungen der Fahrerlaubnisprüfung vorschreiben; alle Wohnungen vorsorglich alle drei Jahre durchsuchen..."

Oder das Bargeld abschaffen. Schweden ist gerade auf dem Weg dorthin, berichten Lisa Nienhaus und Jens Jönnesmann in der Zeit. Doch ausgerechnet der ehemalige der Polizeichef von Schweden glaubt nicht, dass damit die Kriminalität eingedämmt würde: "Einerseits würden Kriminelle immer Wege finden zu bezahlen, sagt er. Andererseits lasse sich mit Kreditkartenbetrug ebenso Geld erbeuten wie durch Überfälle. Zahlen des schwedischen Justizministeriums belegen das: Zwar ist die Zahl der Überfälle auf Banken und Geldtransporter in Schweden in den vergangenen zehn Jahren deutlich gesunken, von mehr als 200 im Jahr 2008 auf unter 40 im Jahr 2015. Zeitgleich vervielfachten sich allerdings betrügerische Zahlungen mit gestohlenen Karten von knapp unter 20.000 auf fast 70.000 im Jahr."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 21.06.2017 - Überwachung

Außer dem "Netzwerksdurchsetzungsgesetz" will der Bundestag noch diese Woche das "krasseste Überwachungsgesetz der Legislaturperiode" beschließen, warnt Andre Meister in Netzpolitik: "den massenhaften Einsatz von Staatstrojanern. Bei einer langen Liste an Straftaten, wo bisher ein Telefon abgehört werden darf, soll die Polizei in Zukunft Smartphones und andere Geräte mit Schadsoftware infizieren können. ... Da das Dokument noch nicht öffentlich verfügbar ist, veröffentlichen wir es im Volltext. Zur besseren Visualisierung der Unterschiede haben wir ein farbliches Diff erstellt. Demnach hat das Parlament den Vorschlag der Regierung fast eins-zu-eins übernommen. Neben kosmetischen Änderungen gibt es ein paar neue Absätze, um die per Quellen-TKÜ abgehörten Nachrichten zeitlich zu begrenzen. Die grundsätzlichen Probleme bleiben unangetastet".

9punkt - Die Debattenrundschau vom 20.06.2017 - Überwachung

Außer dem Facebook-Zensurgesetz (Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder Netz DG) will die Bundesregierung noch in dieser Woche  "einen "netzpolitischen Kracher" verabschieden, nämlich den Staatstrojaner, mit dem Telefone und Computer auch bei eher geringfügigen Vergehen infiziert werden sollen, schreibt André Meister bei Netzpolitik: "Um die öffentliche Debatte klein zu halten und den Bundesrat zu umgehen, hat die Große Koalition einen Verfahrenstrick angewendet. Statt eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens haben SPD und CDU den Staatstrojaner in einem ganz anderen Gesetz über das Fahrverbot als Nebenstrafe versteckt. Erst kurz vor Verabschiedung dieses Gesetzes haben die Abgeordneten den Staatstrojaner darin untergebracht, per 'Formulierungshilfe' der Bundesregierung."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 19.06.2017 - Überwachung

Der Kriminologe Tobias Singelnstein macht im Interview mit Constanze Kurz in Netzpolitik klar, was es mit der geplanten Ausweitung der Überwachung von Computern durch sogenannte  "Staatstrojaner" auf sich hat: "Man kann als Ausgangspunkt feststellen, dass die Online-Durchsuchung, die nun geregelt werden soll, ein höchst intensiver Grundrechtseingriff ist. Ich glaube, das wird auch schnell klar, wenn man sich vor Augen führt, was wir heute alles auf Smartphones, auf unseren Computern gespeichert haben. Es sind Kontodaten, E-Mails, Kalenderangaben, Social-Media-Profile, Artikel, die man schreibt, vielleicht auch Tagebuchnotizen."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 16.06.2017 - Überwachung

Auf Zeit online kritisiert Patrick Beuth heftig den geplanten Einsatz von "Staatstrojanern" - das heißt, der Staat schmuggelt einen Virus auf Ihren PC oder Ihr Handy und liest die Kommunikation mit, bevor sie verschlüsselt wird - der jetzt gesetzlich verankert werden soll: "Staatstrojaner sollen auf breiter Front eingesetzt werden, keineswegs nur dann, wenn es um 'eine im Einzelfall drohende Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut' geht, wie das Bundesverfassungsgericht 2008 verlangte. 38 verschiedene Straftaten sollen mit der Quellen-TKÜ verfolgt werden dürfen, darunter Drogendelikte und Sportwettbetrug."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 12.06.2017 - Überwachung

"Staatstrojaner" zur "Durchsuchung von Computern bei Verdacht auf schwere Straftaten ihrer Besitzer gibt es längst. Aber ihre Anwendung war bisher begrenzt, schreibt Constanze Kurz in ihrer FAZ-Kolumne. Nun möchte die Regierung aber noch einen kleinen Bruder des Staatstrojaners, der nicht ganz so viel kann: "Um Terrorverdächtige und schwerste Verbrechen geht es bei dieser Änderung der Strafprozessordnung längst nicht mehr, sondern um tägliche Routineermittlungen."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 08.06.2017 - Überwachung

Großbritannien hat bereits eine Vorratsdatenspeicherung, die für alle Internetnutzer zwölf Monate zurückreicht. Nun will Theresa May das Internet - und besonders die großen Plattformen - noch stärker regulieren, schreibt Eike Kühl bei Zeit online: "In einem erst vor wenigen Wochen geleakten Entwurf etwa werden mögliche Hintertüren für Verschlüsselung erwähnt. Unternehmen mit mehr als 10.000 britischen Nutzern müssten demnach die Möglichkeit haben, den Behörden die Kommunikation in lesbarer Form zu überreichen und gegebenenfalls 'elektronischen Schutz' zu entfernen. Anders gesagt: Ein Messenger wie WhatsApp müsste dann für britische Nutzer die Verschlüsselung aufheben."

Ebenfalls auf Zeit online wendet sich Adrian Lobe gegen Heiko Maas' Idee, den Hass gewissermaßen per Algorithmus aus Plattformen wie Facebook zu vertreiben, und erinnert daran, dass der Hass "virulent war, bevor es soziale Netzwerke gab, die lediglich ein Ventil für Ressentiments und Rassismus sind. Wenn künftig unerträgliche, fremdenfeindliche und volksverhetzende Sätze mit einem algorithmischen Kniff von der Benutzeroberfläche verbannt werden, werden sie zwar für den öffentlichen Diskurs unsichtbar gemacht, aber die Aggression und das Ressentiment spuken weiter in den Köpfen der Mensche."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 07.06.2017 - Überwachung

Per Ultraschallaufzeichnungen durch Handymikrophone erkennen Werbetreibende, was für Geräte ein Internetnutzer noch benutzt, berichtet David Richter in Netzpolitik unter Bezug auf eine Studie der TU Braunschweig: "Das Verfolgen von Benutzeraktivitäten wird auch Tracking genannt. Wird das Verhalten über mehrere Geräte hinweg verfolgt, so spricht man von Cross-Device-Tracking. Eine Ultraschall-Technologie für genau diesen Zweck konnte vom Forschungsteam in mehr als 200 Android-Apps nachgewiesen werden. Darunter befanden sich laut der Studie auch Apps, die millionenfach heruntergeladen wurden. Leider veröffentlichte die TU Braunschweig keine Liste aller Hersteller dieser Apps, namentlich erwähnt die Studie lediglich die McDonalds-App."

In der NZZ fordert derweil der Zürcher Datenschutzbeauftragte Bruno Baeriswyl eine neue Weichenstellung beim Datenschutz: "Im staatlichen Umfeld ist der Schutz der Privatsphäre durch das Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für jeden Eingriff in die Freiheitsrechte demokratisch legitimiert und transparent. Doch die informationelle Selbstbestimmung lässt sich in den übrigen Bereichen kaum mehr wahrnehmen: So sind beispielsweise die Datenflüsse bei der Nutzung eines Smartphones völlig intransparent und Risiken für die Privatsphäre für den Einzelnen nicht abschätzbar."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 03.06.2017 - Überwachung

Der Verfassungsschutz sollte auch Kinder und Jugendliche aus einem islamistischen Umfeld beobachten können - das fordert Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, meldet Zeit online. Inzwischen sehen Kai Biermann (Zeit online) und Jörg Diehl und Fabian Reinbold (Spon) uns mehr und mehr in einen Überwachungsstaat rutschen: "Seit Monaten werden in Deutschland die Überwachungsmöglichkeiten der Behörden erweitert", warnen letztere, "in vielen kleinen Schritten, so dass die Richtung leicht übersehen werden kann. Zuletzt wurde die Videoüberwachung ausgeweitet, örtlichen Polizeidienststellen der massenhafte Zugriff auf Fotos der Personalausweise gestattet. Ach ja, und in einem Monat tritt die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Und jetzt wird erbittert gestritten und getrickst wegen des Staatstrojaners. Kritiker wittern einen 'massenhaften Einsatz' dieser äußerst heiklen Ermittlungswerkzeuge."

Kai Biermann sieht in der permanenten Ausweitung Methode: "Ist so ein Gesetz erst einmal in Kraft getreten, wird es nicht etwa nach einigen Jahren überprüft und vielleicht wieder abgeschafft, wenn die anfangs beschworene Gefahr vorbei ist. Im Gegenteil, die Spähbefugnisse werden kontinuierlich ausgeweitet. Daten, von denen es eben noch hieß, sie würden nur in Ausnahmefällen gesammelt, werden regelmäßig und bei nichtigen Anlässen gespeichert. Es ist ein mieses Spiel mit der Angst der Menschen."