Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die
AfD als "
gesichert rechtsextremistisch" eingestuft.
Hier die Pressemitteilung des Amts, das dazugehörige Gutachten kann man bisher noch nicht lesen. Am konkretesten wird die Begründung des Verfassungsschutzes in seiner Pressemitteilung hier: "Dieses
ausgrenzende Volksverständnis ist Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt werden. Dies zeigt sich in der Vielzahl fortlaufend getätigter fremden-, minderheiten- sowie
islam- und muslimfeindlichen Äußerungen von führenden Funktionärinnen und Funktionären der Partei. Insbesondere die fortlaufende Agitation
gegen Geflüchtete beziehungsweise Migrantinnen und Migranten befördert die Verbreitung und Vertiefung von Vorurteilen, Ressentiments und Ängsten gegenüber diesem Personenkreis." Weder
antisemitische Tendenzen der AfD, die sich besonders in ihrer Rhetorik des "großen Austauschs" und der Globalisierungskritik äußern, noch der
Putinismus der Partei werden von dem Amt als Motive der Begründung herangezogen.
Die Meldung ist eine Sensation und eine Niederlage für die AfD. Reinhard Müller beurteilt die Feststellung des Dienstes im Leitartikel der
FAZ mit Skepsis: "Der Verfassungsschutz ersetzt weder den politischen Meinungsstreit noch liegt seine Aufgabe darin, gezielt ein mögliches
Parteiverbotsverfahren vorzubereiten. Er soll Informationen sammeln, damit Regierung wie auch die Öffentlichkeit
mögliche Gefahren erkennen können, um dann angemessen zu reagieren. Auch hier gilt zunächst, wie bei jeder Äußerung auch: Im
Zweifel für die Freiheit. Und im Zweifel für die freie Auseinandersetzung. Oft wollen freilich die vermeintlich größten Freunde der Freiheit diese nicht gegen sich selbst gelten lassen."
"Das neue Gutachten selbst wurde der Öffentlichkeit bisher nicht zugänglich gemacht", berichtet Friederike Haupt in der
FAZ. "Das ist auch bis auf Weiteres
nicht geplant. Seine Inhalte könnten in dem zu erwartenden Gerichtsverfahren mindestens teilweise bekannt werden. Aber selbst die AfD dürfte das Gutachten aktuell nicht kennen; mehrere AfD-Politiker beklagten
fehlende Transparenz. In den Sicherheitsbehörden ist man sich der Gefahr bewusst, die es bedeutete, wenn man es jetzt etwa Journalisten zuspielte; dann würde die AfD vor Gericht argumentieren können, dass es im Meinungskampf gegen sie eingesetzt werde."
Die Einstufung hat
Konsequenzen. Schon der Verdacht reichte als Begründung für das Amt, um AfD-Mitglieder zu
überwachen, erzählen Wolfgang Janisch und Christoph Koopmann in der
SZ. "Bei Abgeordneten und deren Mitarbeitern allerdings liegen die Schwellen für die Überwachung deutlich höher, bei ihnen sammelt das BfV in der Regel vorwiegend das, was sie öffentlich sagen oder schreiben. Mit der Hochstufung zum gesicherten Extremismusfall bekommt der Verfassungsschutz im Prinzip keine neuen Werkzeuge an die Hand, aber er muss einzelne Maßnahmen
nicht mehr so streng begründen."
Aber
welches Gewicht hat die Einstufung "gesichert rechtsextremistisch" eigentlich noch politisch, fragt sich Deniz Yücel in der
Welt: "'In Teilen gesichert rechtsextremistisch' -
dieses Attribut hatte sich an die Alternative für Deutschland in etwa so angeheftet wie früher der Titel 'Bahnchef' an den Namen Mehdorn, wie 'billig' an 'Klischee', 'dumpf' an 'Stammtischparole' oder 'dröhnend' an 'Schweigen'. Künftig entfällt die sperrige Einschränkung 'in Teilen'." Ebenfalls in der
Welt fragt sich Andreas Rosenfelder, ob die wütende Polemik der AfD
gegen Multikulti, so abstoßend sie ist, den Rahmen des Zuverlässigen überschreitet.
Und
Ruhrbaron Stefan Laurin
mahnt: "Nur wenn die
zahlreichen Probleme gelöst werden, die dafür sorgten, dass die AfD über das rechtsradikale Milieu hinauswachsen konnte, besteht die Chance auf eine Stabilisierung der bundesrepublikanischen Gesellschaft. Ein Verbot der AfD, über das nun wieder verstärkt diskutiert werden wird, wird allein
keine Lösung sein."
Die neue Bundesregierung will
Bürokratieabbau, und das ist gut so, schreibt Peter Müller in seiner
SZ-Kolumne. Das ausufernde
Beauftragtenwesen (43 gibt es davon) soll halbiert werden. Das gleiche gilt allerdings nicht für die
parlamentarischen Staatssekretäre und Staatsminister. Sie könnten ganz wegfallen, meint Müller, "ohne dass dies sich in irgendeiner Weise auf die Qualität der Regierungsarbeit auswirken würde. Zugleich würden Überlappungen zwischen Parlament und Regierung beseitigt und die Gewaltenteilung gestärkt. Leider besteht bisher wenig Anlass zur Hoffnung: Allein die CDU hat neben den sieben Ministern - weitgehend unbemerkt - weitere
zwölf Parlamentarische Staatssekretäre und
fünf Staatsminister benannt."
Die Krim aufgeben, um "Frieden" zu schaffen? Aber Normalisierung ist nicht Frieden,
meint Nikolai Klimeniouk in der
NZZ und erzählt, um das zu illustrieren, eine
höchst verblüffende Geschichte aus Neuseeland: "Die
Moriori bewohnten die Südseeinsel Rekohu, die heute Chatham Island heißt und zu Neuseeland gehört, und pflegten eine Kultur des radikalen Pazifismus. 1835 landeten
Maori-Krieger auf der Insel, nahmen das Land in Besitz und erklärten die Moriori zu ihren Knechten. Obwohl diese den Invasoren zahlenmäßig überlegen waren, entschieden sie sich aus Prinzip gegen gewaltsamen Widerstand. Mehrere hundert Moriori wurden
erschlagen und teilweise Opfer von Kannibalismus, der Rest wurde
versklavt. In den folgenden Jahren wurden ihre Heiligtümer entweiht, ihre Sprache verboten; sie durften nicht mehr untereinander heiraten oder Kinder miteinander haben. Seit den 1860er Jahren appellierten die Ältesten der Moriori vergeblich an die Vertreter der
britischen Krone, ihre Rechte wiederherzustellen. Ein auf die Insel entsandter Richter, John Rogan, entschied 1870, dass alles rechtens gewesen sei: Die Moriori seien von den Maori erobert worden und hätten dadurch ihr Recht auf ihr gesamtes Land verloren."