9punkt - Die Debattenrundschau - Archiv

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9punkt - Die Debattenrundschau vom 11.03.2020 - Gesellschaft

"Anders als Woody Allens amerikanischer Verlag Hachette storniert Rowohlt keine seit langem geschlossenen Verträge. Und das könnte nicht zuletzt einem der sechzehn irgendwann zugutekommen", meint Eva Menasse in der FAZ in Richtung der sechzehn Rowohlt-Autoren, die in einem Offenen Brief gegen die Veröffentlichung von Allens Memoiren protestiert hatten (unsere Resümees). Menasse erinnert sich gut an Zeiten, als Verbotsforderungen in eine andere Richtung gingen: "Man kann derzeit nicht oft genug daran erinnern, wie die Kultur- und Meinungskämpfe vor dreißig Jahren aussahen. Jedenfalls in meiner österreichischen Jugend. Dauernd wollten die Rechtskonservativen etwas weghaben und verbieten, Elfriede Jelinek war ihnen zu männerhassend, die Wiener Gruppe zu ordinär und Thomas Bernhard ein unerträglicher Nestbeschmutzer, weil er seine wuchtige Schreibfaust direkt in die verborgene Naziwunde der Alpenrepublik bohrte." Im Deutschlandfunk ruft Tobias Wenzel den Rowohlt-Verlag auf, sich klar zur Veröffentlichung der Memoiren zu bekennen.

Viele Antworten der Aufruf-AutorInnen auf die Kritik sind bisher nicht überliefert. Bei Twitter veröffentlicht Dalcash Dvinsky, eine der Mitunterzeichnerinnen einen Thread: "Wenn einige Autoren einen Verlag, mit dem sie zusammenarbeiten, auffordern, ein Buch nicht zu veröffentlichen, dann ist das weder Zensur noch Einschränkung der Meinungsfreiheit. Wir können gar nicht zensieren. Nichtmal der Verlag kann das. Meinungsfreiheit heißt auch nicht, dass ein Prominenter, der sowieso schon eine Plattform hat, überall noch weitere Megaphone in die Hand gedrückt kriegt."

hpd.de veröffentlicht einen Offenen Brief einiger säkularer Feministinnen muslimischer Herkunft, darunter Naila Chikhi, an die Grünen, die Linkspartei und die SPD, die sie kritisieren, allzusehr das Gespräch mit Islamfunktionären zu suchen und Ideen zu verabschieden, die vor vielen Jahren auch von der Linken geteilt wurden: "Es kann nicht sein, dass Sie uns nicht unterstützen, wenn wir uns dafür einsetzen, dass muslimisch sozialisierte Mädchen und Frauen dieselben Rechte wie ihre nicht-muslimischen Mitbürgerinnen erhalten. Noch unfassbarer ist für uns, wenn viele aus Ihren Reihen die Frühsexualisierung und Objektifizierung von Mädchen und Frauen aus falsch verstandener Toleranz zulassen. Müssen wir Sie daran erinnern, dass Frauenrechte universal, unteilbar und unverhandelbar sind? Sie gelten für alle - unabhängig von Hautfarbe, Herkunft, Konfession oder Kultur."

Im Tagesspiegel kritisiert die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf das Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts. Wenn Rechtsreferendarinnen es nicht tragen dürfen, dann gelte das womöglich auch für Richterinnen, was einem Berufsverbot gleich komme. Und: "Das Neutralitätsgebot ist ein Identifizierungsverbot. Der Staat identifiziert sich aber nicht mit der Religionsausübung seiner Beschäftigten, die Grundrechtsausübung ist (Artikel 4 Grundgesetz) und nicht mit dem Handeln des Staates gleichgesetzt werden kann. Nur, wenn der Staat das Installieren oder Tragen religiöser Symbole selbst anordnet - wie beim Kruzifix in Bayerischen Amtsstuben -, identifiziert er sich und verletzt das Neutralitätsgebot. Das Kopftuch der Rechtsreferendarin hat der Staat aber nicht angeordnet, sondern es beruht auf einer autonomen Entscheidung der Referendarin, die damit von ihrer Religionsfreiheit Gebrauch macht."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 10.03.2020 - Gesellschaft

Die Forderung, Rowohlt möge die Erinnerungen von Woody Allen nicht verlegen, ist bisher vor allem auf Kritik gestoßen (siehe unser 9punkt von gestern). Auch Edo Reents (FAZ) versteht den Aufruf einiger Rowohlt-Autoren nicht. "Es geht nicht darum, über 'Hexenjagden' zu klagen oder so zu tun, als dürften sich Genies alles erlauben; wer etwas getan hat, sollte dafür zur Rechenschaft gezogen werden, aber nur von der Justiz und nicht von Leuten, die sich auf ihrer moralisch richtigen Seite mit schon fast beneidenswerter Selbstgewissheit geborgen fühlen. Denn langsam wird das alles doch etwas geistfeindlich."

Auch Peter Truschner insistiert im Perlentaucher: "Die Unschuldsvermutung sowie die Freiheit der Rede und des gedruckten Worts sind viel zu kostbare, über die Jahrhunderte mühsam und mit vielen Opfern errungene Güter und Werte, um sie jenen zu überlassen, die  - egal, von welcher Seite des politischen Spektrums kommend - glauben, sie wüssten, was (für alle) richtig und was falsch ist."

In der Welt sekundiert Mara Delius: "Die  Entscheidung des amerikanischen  Verlags Ende vergangener Woche zeigte vor allem, dass man den Stein des Anstoßes, den angeblichen Missbrauch, so lange nicht für irritierend hielt, wie sich niemand öffentlich beschwerte und man mit dem Buch verdienen konnte. Was ist das für ein Signal?"

Auf Facebook spricht sich auch Rowohlt-Autor Ralf König deutlich gegen den Aufruf aus.

In Le Monde beharrt ein Kollektiv feministischer Anwältinnen mit Bezug auf neue Vorwürfe gegen Roman Polanski auf der prinzipiellen Bedeutung der Unschuldsvermutung: "Es ist dringend notwendig, die Regel und denn Respekt  der Unschuldsvermutung nicht länger als als ein Instrument der Straflosigkeit zu betrachten: In Wirklichkeit sind sie das einzige wirksame Bollwerk gegen eine Willkür, deren Opfer in diesen schädlichen Zeiten jederzeit jeder sein kann."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 09.03.2020 - Gesellschaft

Das Prinzip "im Zweifel für den Angeklagten" gilt nicht für die #MeToo-Debatte. Auch der Rowohlt-Verlag bekommt jetzt Ärger, weil er - wie Hachette in den USA - die Memoiren von Woody Allen veröffentlichen will, dem von seiner Tochter seit Jahren sexueller Missbrauch vorgeworfen wird. Hachette hat nach Protesten der eigenen Mitarbeiter beschlossen, Allen fallen zu lassen. Auch eine Reihe von Rowohlt-AutorInnen, darunter Till Raether, Margarete Stokowski, Kathrin Passig, Sebastian Janata, Giulia Becker, Nis-Momme Stockmann, Lena Gorelik und Sascha Lobo, wenden sich gegen die Veröffentlichung und begründen ihren Protest in einem offenen Brief: "Wir sind enttäuscht über die Entscheidung des Rowohlt Verlags, die Autobiografie von Woody Allen zu veröffentlichen. Wir haben keinen Grund, an den Aussagen von Woody Allens Tochter Dylan Farrow zu zweifeln." Veröffentlicht ist der Brief in dem Blog 54books. Mehr in der taz.

Im Guardian fragt eine entgeisterte Jo Glanville, ehemalige Leiterin des englischen PEN in Britannien und Redakteurin von Index on Censorship, ob die protestierenden Mitarbeiter von Hachette wirklich nicht begreifen, wie sehr dieser Schuss nach hinten losgehen kann und erinnert an eine - bisher auch von Linken akzeptierte - Selbstverständlichkeit: ein Mensch gilt als unschuldig, bis er von einem Gericht verurteilt wurde. "Es wurde schon oft wiederholt: die Vorwürfe gegen Woody Allen wurden zwei Mal untersucht, doch er wurde nie angeklagt. Dylan und Ronan beschuldigen Woody Allen, aber er wurde nie für schuldig befunden. Es wurde nichts bewiesen. Es gibt in der Tat keinen akzeptablen Grund, Woody Allens Buch nicht zu veröffentlichen. Die Mitarbeiter von Hachette, die protestierten, verhielten sich nicht wie Verleger, sondern wie Zensoren. Ich schaue mir Woody-Allen-Filme seit meiner Kindheit an und würde sein Buch gerne lesen. Ich würde sein Buch sogar lesen wollen, wenn er für schuldig befunden würde, denn ich interessiere mich für den Mann, seine Arbeit und sein Leben. Ich überprüfe nicht die moralische Reinheit oder das Strafregister von Schriftstellern, bevor ich sie lese. ... Ich habe immer Angst, wenn ein Mob, wie klein und gut belesen er auch sein mag, ohne jegliche Rechenschaftspflicht, ohne Verfahren und ohne Rechtsmittel Macht ausübt. Das macht mir viel mehr Angst als die Aussicht, dass Woody Allens Autobiografie in die Buchläden kommt."

Auch Stephen King findet die Entscheidung des Hachette Verlags gefährlich, berichtet Edward Helmore im Observer: "'Mir ist dabei sehr unwohl', schrieb der Horrorschriftsteller auf Twitter. 'Nicht wegen Allen, er ist mir schnuppe. Aber mich ängstigt die Frage, wer als nächstes mundtot gemacht wird.'" Und in einem zweiten Tweet: "Wenn Sie glauben, Allen sei ein Pädophiler, dann kaufen Sie einfach sein Buch nicht. Gehen Sie nicht in seine Filme. Gehen Sie nicht ins Carlyle, um ihn Jazz spielen zu hören. Wählen Sie mit Ihrer Brieftasche ... So machen wir das in Amerika."

"Die Entscheidung von Hachette sendet ein fatales Signal", warnt in der SZ David Steinitz: "an Missbrauchsopfer, weil den Verlag der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs nicht gestört zu haben schien, solange in Aussicht stand, dass man mit dem Buch Geld verdienen kann - und sich niemand beschwert hat. Und an Autoren, weil der Verlag sie nicht aufgrund von Fakten und Beweisen, sondern von Meinungen und Stimmungen fallen lässt."

Julia Prosinger und Esther Kogelboom sprechen im Tagesspiegel mit der Autorin Franka Frei, die in dem Buch "Periode ist politisch" das "Tabu Menstruation" thematisiert. Man sollte nicht gleich verurteilen, wie andere Kulturen mit dem Thema umgehen, meint sie unter anderem: "In Nepal gibt es eine alte Tradition: Chaupadi. Dabei werden Menstruierende vom Rest der Gesellschaft räumlich getrennt, sie gelten als unberührbar, bekommen ihr eigenes Geschirr. Gleichzeitig wird die Menarche, also die erste Regel eines Mädchens, gefeiert. Das wird oft gerade von westlichen Medien negativ dargestellt. Für die Menschen steht dahinter aber der Gedanke, dass Frauen sich zurückziehen und ausruhen können."

Gareth Joswig unterhält sich in der taz mit dem Kriminalbeamten Bernd Wagner, der schon in der DDR Polizist war und seit den siebziger Jahren mit Rechtsextremismus dort konfrontiert war. Der Parteiapparat nahm das zwar irgendwann zur Kenntnis, erzählt er, aber gab dem Westen die Schuld. Zu sagen, "dass es Faschismus im Sozialismus, Neonazis in der DDR eben doch gab - das war absolut dissident, niemand wollte das damals hören. Immenser Druck von oben war die Folge. Mein Chef schrieb auf ein Traktat von mir: Warum liebt der Genosse Wagner die Partei nicht? Auch die Stasi ermittelte zeitweise gegen mich - ich sollte eingesperrt werden wegen Geheimnisverrat. Ich musste danach meine Analysen verklausulieren und konnte keinen Klartext reden." Wagner hat nach dem Mauerfall die Organisation "Exit" gegründet, die Neonazis den Ausstieg erleichtern soll.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 07.03.2020 - Gesellschaft

Die taz erscheint zum 8. März natürlich mit einer Frauentaz, die sich die wirtschaftliche Situation von Frauen ansieht, Gender Pay Gap, finanzielles Unwissen und die Armut im Alter. Im Interview spricht Sara Nuru, die einst bei der Show "Germany's Next Topmodel" gewann und heute ein Kaffeeunternehmen leitet, über ihr Verhältnis zu Geld. Außerdem erledigt Silke Mertins die neuen Antinatalistinnen, die Kinder für Klimakiller halten: "Herablassung und Feindseligkeit gegenüber Müttern und ihren Kindern hat es in Teilen der feministischen Szene immer gegeben. Der Verlockung, den eigenen Lebensstil über den von anderen zu stellen, ihn als überlegen und wertvoller darzustellen, kann nicht jede widerstehen."

In der Welt zeigt sich Jagoda Marinic ermüdet vom derzeitigen Feminismus, der mit viel Glamour aufwarten kann, toller Rhetorik und super Bildern, aber ihrer Ansicht nach wenig Erfolgen: "Das Rad der Zeit dreht sich rückwärts, obwohl wir uns empowern und den Feminismus vermeintlich immer besser, immer inklusiver machen. Weshalb die Rückschläge, obwohl der Feminismus, auch in der Popkultur, präsenter ist denn je? Womöglich will der Feminismus zu viel, ohne sich dabei auf klare Ziele festzulegen. Stattdessen sollen - so die Utopie - herrschende Verhältnisse von Grund auf verändert werden. Alle benachteiligten Gruppen werden so zur Sache des Feminismus." In der NZZ rekapituliert Claudia Mäder die Geschichte des Frauentags in der Schweiz, die Clara Zetkin nur widerwillig den Einfluss auf die Frauenbewegung verzieh.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 06.03.2020 - Gesellschaft

Mit ihrem Buch "Sprache und Sein" möchte die Kolumnistin Kübra Gümüsay auf den "Käfig" aufmerksam machen, den Sprache baut. Im Interview mit Susanne Lenz (Berliner Zeitung) erklärt sie, weshalb man beispielsweise nicht mehr pauschal von "den Ostdeutschen" sprechen sollte und weshalb ihr Kopftuch in Großbritannien eine geringere Rolle spielte als in Deutschland: "Großbritannien hat eine ganz andere Einwanderungsgeschichte  als Deutschland. Dort ist es normaler, dass in Redaktionen, im Fernsehen, in Expertenrunden Menschen of Color zu sehen sind, während selbige in Deutschland nur zu ihrer Identität sprechen dürften. In einem global denkenden Zirkel, muss man Perspektivbewusstsein entwickeln und erleben, dass die eigene Perspektive begrenzt und eingeschränkt ist. Und dass man in jedem Kontext eine Übersetzungsleistung erbringen muss."

Island
hat gerade einmal 364.000 Einwohner, irgendwie ist jeder mit jedem verwandt - ein "Paradies" für Genealogen also, stellt Aldo Keel in der NZZ fest. Die Daten von 95 Prozent der nach 1703 Geborenen sind bereits vom Genforschungszentrum erfasst: "Auf der Datenbank beruht auch die Smartphone-App, die es Interessenten erlaubt, herauszufinden, ob und wie sie mit ihrem potenziellen One-Night-Stand verwandt sind. 'Bump in the app before you bump in the bed', lautet die Devise."

In der FAZ erzählt Stefanie Schüler-Springorum, Leiterin des Zentrum für Antisemitismusforschung in Berlin und damit Nachfolgerin des umstrittenen Wolfgang Benz, dessen Schülerin Yasemin Shooman wiederum in der FAZ attackiert wurde (unsere Resümees), was es mit der Antisemitismusforschung auf sich habe. Die verschiedenen Formen von Vorurteilen gegen Juden, Muslime, Frauen, Homosexuelle seien ineinander verwoben, schreibt sie in einem sehr diplomatisch wirkenden Artikel. Indirekt nimmt sie auch auf die Kritik an Benz und Shooman Bezug, denen vorgeworfen wird, das, was man heute "antimuslimischen Rassismus" nennt, mit Antisemitismus gleichzusetzen: "So absurd dies auch klingen mag, muss man doch feststellen, dass manche Vorstellungen von angeblicher muslimischer Macht und Einfluss sich mittlerweile strukturell den klassischen Verschwörungstheorien durchaus annähern, wobei sie jedoch im Unterschied zu diesen auf den islamistischen Terrorismus verweisen können als Quasibeleg für eine Bedrohung, die plötzlich von allen ausgeht, die ähnliche Namen oder, siehe Hanau, auch nur schwarze Haare haben."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 05.03.2020 - Gesellschaft

Im Standard-Gespräch mit Michael Wurmlitzer spricht die Schriftstellerin und Vizepräsidentin der Berliner Akademie der Künste Kathrin Röggla über den Sinn von Gendersternchen, #MeToo und Feminismus: "Es gab eine Zeit, da galt Feminismus als uncool, momentan ist aber ein wahnsinniger Aufbruch zu bemerken, eine junge Generation an Feministinnen und Feministen ist am Start. Vielleicht hatte eine breitere Öffentlichkeit bis vor zehn Jahren vergessen, dass doch nicht so viel erreicht wurde, was Gleichstellung, sexuelle Gewalt, Körperpolitik angeht. Bedauerlich ist allerdings, dass das Thema soziale Gleichstellung heute dabei ein bisschen in den Hintergrund gerät. Fragen nach sozialer Absicherung und ungleicher Bezahlung finde ich sehr wichtig, auch jene nach Mutterschaft fällt da hinein."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 04.03.2020 - Gesellschaft

Das Coronavirus erwischt uns in Zeiten, wo Gesundheit ohnehin immer stärker moralisiert wird, notiert in der taz der Philosoph Thomas Schramme, der sich mit medizinethischen fragen befassst: "Die Moralisierung des Rauchens und der Ernährung sind nur der Anfang. In einigen Jahren werden wir uns gegenseitig moralische Vorwürfe machen, wenn wir unsere Hände nicht regelmäßig waschen oder uns mit einem Schnupfen auf die Straße wagen. Das Gesundheitsrisiko für andere zu minimieren, wird dann zur individuellen Bürgerpflicht. Ob wir damit eine bessere und gerechtere Gesellschaft erreichen - also unser eigentliches politisches Ziel -, daran würde ich stark zweifeln."

Wenn es irgendwo echte Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen geben müsste, dann doch wohl bei den NGOs. Ist aber nicht so, erklärt Helene Wolf auf Zeit online mit Verweis auf eine Studie des neu gegründeten Vereins Fair Share of Women Leaders e. V., dessen Vorsitzende sie ist. "Die Ergebnisse sind ernüchternd: In den untersuchten 83 Organisationen bestehen die Belegschaften im Durchschnitt zu etwa 70 Prozent aus Frauen, Geschäftsführungs- und Kontrollgremiumsposten sind jedoch zu fast 70 Prozent mit Männern besetzt. Nur 21 Organisationen haben eine Frau als Geschäftsführerin, lediglich 17 haben eine weibliche Vorsitzende des Kontrollgremiums. Derzeit hat ein Mann durchschnittlich fast sechsmal so hohe Chancen, eine Führungsposition in diesem Sektor zu erreichen, wie eine Frau."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 03.03.2020 - Gesellschaft

Anna Wopalensky fasst bei hpd.de die entsetzten Reaktionen von Kirchenoberen auf das Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zusammen, das bekanntlich letzte Woche pro Autonomie im Sterben entschieden hatte. Aber wer stirbt, soll leiden, sagt da etwa der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten (also der Cheflobbyist der katholischen Kirche beim Deutschen Bundestag): "Das Leiden gehört zu unserem Menschsein dazu. Gott selbst ist in seinem Sohn Jesus Christus Mensch geworden und hat das Leid angenommen, das über ihn kam. Gott hat uns damit deutlich gemacht, dass das Leid im Dasein des Menschen angelegt ist und dazugehört. Insofern ist das Annehmen und Aushalten von Schmerzen für uns Menschen auch ein Weg der Christusnachfolge."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 02.03.2020 - Gesellschaft

Islamverbände klagen gern vor Gericht, um Kritiker zum Schweigen, schreibt Necla Kelek in einem Zeitungsverbund (hier im Gießener Anzeiger) und schildert die Auseinandersetzung, in die sie von der Ahmadiyya-Sekte gezwungen wurde: "Jetzt hat das Oberlandesgericht in Frankfurt in zweiter Instanz ein Urteil gefällt und mir zugestanden, dass ich den AMJ sehr wohl als 'islamische Sekte' beurteilen darf, 'die den Islam wortwörtlich umgesetzt sehen will', sich 'inhaltlich nicht mit dem Koran - insbesondere den Gewaltstellen im Koran - auseinandersetzt' und aus der man nicht ohne Weiteres 'ein- und austreten' könne. Auch sei die Meinung legitim, diese islamische Gemeinde sei 'patriarchalisch und männerdominant'. Meine Meinung muss ja niemand teilen, aber eine Meinungsäußerung vom Gericht verbieten zu lassen zeigt, wie wenig diese 'Reformmuslime' von einem freien Diskurs halten, den sie nicht dominieren."

Besorgt muss der Rechtsprofessor Rudolf Steinberg in einem ganzseitigen Artikel für die Gegenwartsseite der FAZ feststellen, "dass religiös konnotierte Kleidungsstücke aus immer mehr Bereichen ausgeschlossen werden. Das gilt insbesondere für die Gesichtsverhüllung, in zunehmendem Maße aber auch für das muslimische Kopftuch. Dadurch angestoßen schrumpft der Raum für die Präsentation religiöser Symbole erheblich. Die Laizität ergreift immer mehr Bereiche von Staat und Gesellschaft."

Die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfasssungsgerichts zur Sterbehilfe ist "im Kern tief unchristlich", schreibt Gustav Seibt in der SZ, weil sie ganz auf die individuelle Autonomie des Sterbenden setzt. "Suizidhilfe darf keine passiv entgegenzunehmende Sterbehilfe werden, sie muss die Bedingungen von Autonomie voraussetzen. ... Die Palliativmediziner, die sich nun so lautstark über das Urteil beklagen, haben von ihm eine entscheidende Aufgabe zugewiesen bekommen: Sie sollten durch ihr barmherziges Handeln jene Freiheit zum Suizid sichern, die ihre Inanspruchnahme im besten Fall überflüssig macht. Es geht dem Gericht beim Recht auf Selbsttötung also um die schiere Möglichkeit, sich das Leben zu nehmen. 'Hier ist', so schreibt es, 'bereits die individuelle Gewissheit identitätsstiftend, tatsächlich eigener Vorstellung entsprechend handeln zu können.' Und also nicht zu müssen, weil schon die Existenz eines Notausgangs das Leid erträglicher macht."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 28.02.2020 - Gesellschaft

Kopftuch

"Mit derartigen Entscheidungen nimmt sich das Bundesverfassungsgericht selbst aus dem Spiel", schimpft Christian Rath in der taz nach dem zweiten spektakulären Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dieser Woche. Nach dem Urteil über das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben (unser Resümee), entschied das BVG (zweiter Senat) nun, dass ein Kopftuchverbot für Richterinnen um der Neutralitätspflicht des Staates willen rechtens sei (mehr hier). Das Gericht entscheide damit "nicht im Zweifel für die Grundrechte, sondern dient nur noch als Legitimation der diskriminierenden Mehrheit", so Rath. Die Grundrechte von Prozessparteien auf Neutralität der Richterinnnen hat Rath aus der Rechnung gestrichen!

Ausführlich nimmt auch die Rechtsprofessorin Katharina Mangold auf verfassungsblog.de zum Urteil Stellung. Auch sie meint: "Der Senat verfehlt damit spektakulär die vornehmste Aufgabe eines Verfassungsgerichts: den grundrechtlichen Schutz von Minderheiten sicherzustellen. "

Alice Schwarzer ist in einem sehr kurzen Kommentar bei emma.de allerdings auch nicht zufrieden mit dem Urteil, da die Richter mit Religionsfreiheit argumentiert haben: "Wie oft müssen liberale Muslime und Musliminnen eigentlich noch erklären, dass das Kopftuch kein religiöses Symbol ist, sondern ein politisches? Dass es Ausdruck ist für einen reaktionären Islam, der 'mit einer säkularen Staatsordnung und den damit verbundenen Werten nicht vereinbar ist', wie der Islamwissenschaftler Abdel-Hakim Ourghi erklärt.'"

Auf Zeit online kann sich Parvin Sadigh mit den Argumenten des Bundesverfassungsgerichts im Kopftuchurteil anfreunden - wenn man da nicht stehen bleibt: "Zu Recht argumentieren die Richter, der Eingriff in die Glaubensfreiheit der Klägerin sei durch andere Verfassungsgüter gerechtfertigt - etwa die Verpflichtung des Staates zu religiöser Neutralität und die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege. Dieser Grundsatz manifestiert sich nicht zuletzt in der Richterrobe: Richter und Richterinnen tragen ihre Robe nicht nur im Sinne einer Uniform, also um als Vertreterin des Gesetzes sofort erkennbar zu sein. Es geht auch darum, ein Zeichen der Neutralität zu setzen: Ich nehme mich als Person zurück, ich werde objektiv urteilen. ... Es sollte aber nicht so gewertet werden, dass Muslime als Juristen unerwünscht sind. Im Gegenteil, spätestens nach Hanau und Halle sollten auch Gerichte diverser werden."

Außerdem: Dlf Kultur veranstaltet ein Streitgespräch mit Khola Maryam Hübsch von der Ahmadiyya-Sekte (" Wie neutral ist denn eine kopftuchlose Richterbank aus der Sicht einer kopftuchtragenden Angeklagten," fragt sie glatt) und der CDU-Politikerin Birgül Akpinar zum Urteil. Kritisch äußert sich im FAZ-Feuilleton Patrick Bahners zum Kopftuch-Urteil, während es von Reinhard Müller im politische Teil begrüßt wird.

Sterbehilfe

Der evangelische Theologe Peter Dabrock sieht im Interview mit der SZ das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe schon in einen Massenmord münden: "Was ist, wenn in einigen Jahren das Gesundheitswesen unbezahlbar erscheint, weil eine Wirtschaftskrise und der demografische Wandel zusammentreffen? Dann könnten Politik und Gesellschaft sich auch entscheiden, an der teuren Pflege, der Betreuung von Hochbetagten und schwer Kranken zu sparen - für die gibt es ja einen Ausweg. Es könnte der Druck auf die Armen und Hoffnungslosen steigen, ihrer Armut und Hoffnungslosigkeit ein Ende zu bereiten; Schutz vom Verfassungsgericht hätten sie nicht mehr. Im Übrigen dürfte nach diesem Urteil die Grenze zwischen assistiertem Suizid und Töten auf Verlangen kaum noch zu halten sein: Wenn jeder Sterbenswillige einen Anspruch aufs tödliche Medikament hat - warum soll man dann dem Gelähmten verweigern, dass der Arzt ihm eine tödliche Spritze setzt?"

"Für die bevorstehende Diskussion wäre es hilfreich, wenn der religiöse Aspekt nur als einer von mehreren einflösse" und nicht mehr so dominant wäre. Dies und und ein Schuss mehr Liberalismus, dann könnte man auch in Deutschland ganz vernünftig über Sterbehilfe reden, hofft Thomas Kirchner, ebenfalls in der SZ. "Dann wäre die Sache auch inhaltlich nicht so schwierig. Zu wünschen ist eine Lösung, die unheilbar kranken, unerträglich leidenden Menschen jeden Alters die Chance gibt, ihr Leben zu beenden - unter Mithilfe von Ärzten und strenger Kontrolle jedes einzelnen Falles. Sterbehilfe-Vereine sollten zugelassen werden, ohne selbst Sterbehilfe leisten zu dürfen."

Hinhaltetaktik bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben, notiert Jan Weber in hpd.de. In einer Pressekonferenz hat er gesagt, dass er Anträge von Sterbewilligen an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nun prüfen wolle - bisher hat er sie trotz Gerichtsentscheiden abgelehnt: "Da fragt man sich, was es da noch zu prüfen gibt bei Vorlage nun zweier höchstrichterlicher Urteile, die Sterbehilfe als Teil der Selbstbestimmung definiert haben. Es sei vom Gericht festgestellt worden, 'dass es keinen Anspruch gibt auf Suizidhilfe. Und wenn es diesen Anspruch gegen Dritte nicht gibt, stellt sich eben die Frage - aus meiner Sicht jedenfalls -, ob es diesen Anspruch gegen eine Behörde (gemeint ist hier das BfArM, Anmerkung des Autors) und gegen den Staat geben kann.' Was genau möchte Herr Spahn damit ausdrücken? Dass der Staat und seine Behörden gegen die Wünsche von rund 81 Prozent der Bevölkerung agieren sollen? Oder möchte er einen Schwarzmarkt für Natriumpentobarbital etablieren?"

Nach Hanau

Wir erforschen die Kontinuität des Rechtsterrorismus in der Bundesrepublik zu wenig, meint im Interview mit der SZ die Düsseldorfer Historikerin Barbara Manthe mit Blick auf das Attentat in Hanau. Sie habe für die siebziger und achtziger Jahre "etwa 250 Personen identifiziert, von denen aber viele eher Sympathisanten waren. Der harte Kern, das waren in diesen zwei Jahrzehnten rund 25 Gruppen, die zwischen zwei und zwanzig Mitglieder hatten." Für eine weitere Erforschung gebe es, anders als bei der Erforschung des Linksterrorismus, zu wenig Geld: "Von einem großen Institut wie dem norwegischen Center for Research on Extremism: The Extreme Right, Hate Crime and Political Violence in Oslo, das nach Breiviks Anschlägen gegründet wurde, können wir hier nur träumen."

Auch bei den Streitkräften sind rechtsradikale Ansichten verbreiteter als man wahrhaben möchte, warnt auf süddeutsche.de der Militärhistoriker Wolfram Wette, der von einigen Erlebnissen damit berichten kann. Er wünscht sich mehr Aufklärung, statt falsch verstandenen Kameradschaftsgeist: "Im März 2019 teilte der Militärische Abschirmdienst (MAD) dem Innenausschuss des Deutschen Bundestags in einer vertraulichen Sitzung mit, dass er aktuell '450 Verdachtsfälle' bearbeite. 2018 seien vier rechtsextremistisch eingestellte Soldaten aus der Bundeswehr entlassen, zehn weitere enttarnt worden. Gemessen an den 185.000 Soldaten, die in der Bundeswehr dienen, sind das auf den ersten Blick keine beunruhigenden Zahlen. Allerdings können einige wenige rechtsradikale Bundeswehroffiziere ein unkalkulierbares Gefahrenpotenzial sein. Der anwachsende Nationalradikalismus hat auch einen gewalttätigen Rechtsextremismus hervorgebracht und reicht in die Bundeswehr, die Polizei und andere Sicherheitsdienste hinein."

Der Attentäter von Hanau wollte "Fremde" töten. Aber es waren keine Fremden, die gestorben sind, sondern Deutsche. Das sollte man immer wieder klarstellen, fordert in der Welt Düzen Tekkal. "Wir müssen deutlich verkünden, dass das unsere Leute waren, die da gestorben sind. Es waren deutsche Mitbürgerinnen und Mitbürger: Ferhat, Gökhan, Hamza, Said Nessar, Sedat, Kaloyan, Fatih, Vili und Mercedes. Sie waren Hessinnen und Hessen, Teil dieser Gesellschaft - auch wenn noch nicht alle von ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen. Der Mörder hat nicht gefragt, was in ihrem Pass steht. Warum sollen wir uns das fragen? Das Einzige, das uns beschäftigen muss, ist, warum wir sie nicht schützen konnten."

Man hätte nach Hanau den Karneval absagen sollen, meint die Spiegel-online-Kolumnistin Samira El Ouassil: "Dieses Jahr entfremdete der deutsche Karneval Herkunftsdeutsche und Deutsche mit Migrationshintergrund noch mehr, als er es sowieso schon immer tat, weil diese sich nun nicht nur vom Staat allein gelassen fühlen, sondern auch von der Mehrheitsgesellschaft."