Kopftuch"Mit derartigen Entscheidungen nimmt sich das
Bundesverfassungsgericht selbst aus dem Spiel",
schimpft Christian Rath in der
taz nach dem zweiten spektakulären Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dieser Woche. Nach dem Urteil über das Recht auf ein
selbstbestimmtes Sterben (unser
Resümee), entschied das BVG (zweiter Senat) nun, dass ein
Kopftuchverbot für Richterinnen um der Neutralitätspflicht des Staates willen
rechtens sei (mehr
hier). Das Gericht entscheide damit "nicht im Zweifel für die Grundrechte, sondern dient nur noch als Legitimation der
diskriminierenden Mehrheit", so Rath. Die Grundrechte von Prozessparteien auf Neutralität der Richterinnnen hat Rath aus der Rechnung gestrichen!
Ausführlich nimmt auch die Rechtsprofessorin
Katharina Mangold auf
verfassungsblog.de zum Urteil Stellung. Auch sie meint: "Der Senat verfehlt damit spektakulär die
vornehmste Aufgabe eines Verfassungsgerichts: den grundrechtlichen
Schutz von Minderheiten sicherzustellen. "
Alice Schwarzer ist in einem
sehr kurzen Kommentar bei
emma.de allerdings auch nicht zufrieden mit dem Urteil, da die Richter mit
Religionsfreiheit argumentiert haben: "Wie oft müssen liberale Muslime und Musliminnen eigentlich noch erklären, dass das Kopftuch
kein religiöses Symbol ist, sondern ein politisches? Dass es Ausdruck ist für einen reaktionären Islam, der 'mit einer säkularen Staatsordnung und den damit verbundenen Werten nicht vereinbar ist', wie der Islamwissenschaftler Abdel-Hakim Ourghi erklärt.'"
Auf
Zeit online kann sich Parvin Sadigh mit den Argumenten des Bundesverfassungsgerichts im Kopftuchurteil
anfreunden - wenn man da nicht stehen bleibt: "Zu Recht argumentieren die Richter, der Eingriff in die Glaubensfreiheit der Klägerin sei
durch andere Verfassungsgüter gerechtfertigt - etwa die Verpflichtung des Staates zu
religiöser Neutralität und die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege. Dieser Grundsatz manifestiert sich nicht zuletzt in der
Richterrobe: Richter und Richterinnen tragen ihre Robe nicht nur im Sinne einer Uniform, also um als Vertreterin des Gesetzes sofort erkennbar zu sein. Es geht auch darum, ein Zeichen der Neutralität zu setzen: Ich
nehme mich als Person zurück, ich werde objektiv urteilen. ... Es sollte aber nicht so gewertet werden, dass Muslime als Juristen unerwünscht sind. Im Gegenteil, spätestens nach Hanau und Halle sollten
auch Gerichte diverser werden."
Außerdem:
Dlf Kultur veranstaltet ein Streitgespräch mit
Khola Maryam Hübsch von der Ahmadiyya-Sekte (" Wie neutral ist denn eine kopftuchlose Richterbank aus der Sicht einer kopftuchtragenden Angeklagten," fragt sie glatt) und der CDU-Politikerin
Birgül Akpinar zum Urteil. Kritisch äußert sich im
FAZ-Feuilleton Patrick Bahners zum Kopftuch-Urteil, während es von Reinhard Müller im politische Teil begrüßt wird.
SterbehilfeDer evangelische Theologe
Peter Dabrock sieht im
Interview mit der SZ das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe schon in einen
Massenmord münden: "Was ist, wenn in einigen Jahren das
Gesundheitswesen unbezahlbar erscheint, weil eine Wirtschaftskrise und der demografische Wandel zusammentreffen? Dann könnten Politik und Gesellschaft sich auch entscheiden, an der teuren Pflege, der Betreuung von Hochbetagten und schwer Kranken zu sparen - für die gibt es ja einen Ausweg. Es könnte der
Druck auf die Armen und Hoffnungslosen steigen, ihrer Armut und Hoffnungslosigkeit ein Ende zu bereiten;
Schutz vom Verfassungsgericht hätten sie nicht mehr. Im Übrigen dürfte nach diesem Urteil die Grenze zwischen assistiertem Suizid und
Töten auf Verlangen kaum noch zu halten sein: Wenn jeder Sterbenswillige einen Anspruch aufs tödliche Medikament hat - warum soll man dann dem Gelähmten verweigern, dass der Arzt ihm eine tödliche Spritze setzt?"
"Für die bevorstehende Diskussion wäre es hilfreich, wenn der
religiöse Aspekt nur als einer von mehreren einflösse" und nicht mehr so dominant wäre. Dies und und ein
Schuss mehr Liberalismus, dann könnte man auch in Deutschland ganz vernünftig über Sterbehilfe reden,
hofft Thomas Kirchner, ebenfalls in der
SZ. "Dann wäre die Sache
auch inhaltlich nicht so schwierig. Zu wünschen ist eine Lösung, die unheilbar kranken, unerträglich leidenden Menschen jeden Alters die Chance gibt, ihr Leben zu beenden - unter Mithilfe von Ärzten und strenger Kontrolle jedes einzelnen Falles. Sterbehilfe-Vereine sollten zugelassen werden, ohne selbst Sterbehilfe leisten zu dürfen."
Hinhaltetaktik bei Bundesgesundheitsminister
Jens Spahn nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben,
notiert Jan Weber in
hpd.de. In einer Pressekonferenz hat er gesagt, dass er Anträge von Sterbewilligen an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nun prüfen wolle - bisher hat er sie trotz Gerichtsentscheiden abgelehnt: "Da fragt man sich, was es
da noch zu prüfen gibt bei Vorlage nun zweier höchstrichterlicher Urteile, die Sterbehilfe als Teil der Selbstbestimmung definiert haben. Es sei vom Gericht festgestellt worden, 'dass es
keinen Anspruch gibt auf Suizidhilfe. Und wenn es diesen Anspruch gegen Dritte nicht gibt, stellt sich eben die Frage - aus meiner Sicht jedenfalls -, ob es diesen Anspruch gegen eine Behörde (gemeint ist hier das BfArM, Anmerkung des Autors) und gegen den Staat geben kann.' Was genau möchte Herr Spahn damit ausdrücken? Dass der Staat und seine Behörden gegen die Wünsche von rund
81 Prozent der Bevölkerung agieren sollen? Oder möchte er einen Schwarzmarkt für Natriumpentobarbital etablieren?"
Nach HanauWir erforschen die
Kontinuität des Rechtsterrorismus in der Bundesrepublik zu wenig, meint im Interview mit der
SZ die Düsseldorfer Historikerin
Barbara Manthe mit Blick auf das Attentat in Hanau. Sie habe für die siebziger und achtziger Jahre "
etwa 250 Personen identifiziert, von denen aber viele eher Sympathisanten waren. Der harte Kern, das waren in diesen zwei Jahrzehnten rund
25 Gruppen, die zwischen zwei und zwanzig Mitglieder hatten." Für eine weitere Erforschung gebe es, anders als bei der Erforschung des Linksterrorismus, zu wenig Geld: "Von einem großen Institut wie dem norwegischen Center for Research on Extremism: The Extreme Right, Hate Crime and Political Violence in Oslo, das nach
Breiviks Anschlägen gegründet wurde, können wir hier nur träumen."
Auch bei den
Streitkräften sind
rechtsradikale Ansichten verbreiteter als man wahrhaben möchte,
warnt auf
süddeutsche.de der Militärhistoriker
Wolfram Wette, der von einigen Erlebnissen damit berichten kann. Er wünscht sich
mehr Aufklärung, statt falsch verstandenen Kameradschaftsgeist: "Im März 2019 teilte der Militärische Abschirmdienst (MAD) dem Innenausschuss des Deutschen Bundestags in einer vertraulichen Sitzung mit, dass er aktuell '
450 Verdachtsfälle' bearbeite. 2018 seien vier rechtsextremistisch eingestellte Soldaten aus der Bundeswehr entlassen, zehn weitere enttarnt worden. Gemessen an den 185.000 Soldaten, die in der Bundeswehr dienen, sind das auf den ersten Blick keine beunruhigenden Zahlen. Allerdings können einige wenige rechtsradikale Bundeswehroffiziere ein
unkalkulierbares Gefahrenpotenzial sein. Der anwachsende Nationalradikalismus hat auch einen gewalttätigen Rechtsextremismus hervorgebracht und reicht in die Bundeswehr, die Polizei und andere Sicherheitsdienste hinein."
Der Attentäter von Hanau wollte "Fremde" töten. Aber es waren keine Fremden, die gestorben sind, sondern
Deutsche. Das sollte man immer wieder klarstellen, fordert in der
Welt Düzen Tekkal. "Wir müssen deutlich verkünden, dass das
unsere Leute waren, die da gestorben sind. Es waren
deutsche Mitbürgerinnen und Mitbürger: Ferhat, Gökhan, Hamza, Said Nessar, Sedat, Kaloyan, Fatih, Vili und Mercedes. Sie waren
Hessinnen und Hessen, Teil dieser Gesellschaft - auch wenn noch nicht alle von ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen. Der Mörder hat nicht gefragt, was in ihrem Pass steht. Warum sollen wir uns das fragen? Das Einzige, das uns beschäftigen muss, ist, warum wir sie
nicht schützen konnten."
Man hätte
nach Hanau den Karneval absagen sollen,
meint die
Spiegel-online-Kolumnistin Samira El Ouassil: "Dieses Jahr entfremdete der deutsche Karneval Herkunftsdeutsche und Deutsche mit Migrationshintergrund noch mehr, als er es sowieso schon immer tat, weil diese sich nun nicht nur vom Staat allein gelassen fühlen, sondern auch
von der Mehrheitsgesellschaft."